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Oberbürgermeister Roland Methling zeigt undemokratisches Machtverhalten

Rostock-Stadtmitte (spdf) • Die Bürgerschaft hat am 13.04.2011 beschlossen, dass der Oberbürgermeister eine externe Besetzung von offenen Stellen in der Stadtverwaltung nur mit Genehmigung durch den Hauptausschuss vornehmen darf. Die Fraktionen in der Bürgerschaft halten diesen Beschluss als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in Sachen Personalkostenreduzierung für dringend notwendig und haben ihn deshalb mehrheitlich bestätigt. Trotzdem hat der Oberbürgermeister Roland Methling jetzt in einem Schreiben den Fraktionen mitgeteilt, dass er seit Beschlussfassung am 13.04.2011 vier externe Stellenbesetzungen vorgenommen hat.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Steffen Wandschneider dazu: „Wenn die Bürgerschaft mehrheitlich beschließt, externe Stellenbesetzungen nur mit Beteiligung des Hauptausschusses vorzunehmen, hat ein Oberbürgermeister diesen Beschluss zu beachten und umzusetzen. Wer keine Bereitschaft zeigt, demokratische Spielregeln einzuhalten, missbraucht die ihm von den Wählern übertragenen Machtbefugnisse  und geht damit bewusst auf Konfrontation zur Bürgerschaft.“
Mit diesem Verhalten des Oberbürgermeisters und seinem Widerspruch zum Haushalt und Haushaltssicherungskonzept missbraucht der Oberbürgermeister die ihm durch die Kommunalverfassung gegebenen Rechtsmittel und lässt den Konflikt zwischen ihm und der Bürgerschaft weiter eskalieren, statt gemeinsam nach Lösungen in dieser schwierigen Haushaltssituation zu suchen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Fr., 16.01.1970 - 03:22 Uhr | Seitenaufrufe: 263
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