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Die Bundesregierung will mehr Bürgergeldempfänger zum Arbeiten bewegen – und will bei Arbeitsverweigerung schneller Totalsanktionen verhängen. Rostock aber macht da nicht mit. Das sei auch eine Frage der „Haltung“, sagt der Sozialsenator. CDU, SPD und FDP sind entsetzt.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Wer als Bürgergeldempfänger zumutbare Arbeit verweigert, sollte auch bestraft werden. Allerdings fasst die Hansestadt ebendiese eher mit Samthandschuhen an. Ein fatales Signal.
Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Besonders viel Kraft wünsche ich allen, die heute arbeiten. An alle, die den Brückentag genießen dürfen: Viel Freude! Damit Sie gut informiert in Ihren Freitag starten, habe ich die fünf wichtigsten Themen...
Mit Strafen ist das so eine Sache: Wer diese immer nur androht, aber nie verhängt, macht sich unglaubwürdig. Eltern wissen genau, wovon ich spreche: Das liebe Kind soll in der Woche kein Fernsehen schauen,...
Veranstaltungsverbot am Karfreitag
Rostock (hrps) • Das Stadtamt als zuständige Ordnungsbehörde weist im Hinblick auf den bevorstehenden Karfreitag auf die Beachtung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hin und bittet, de darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Der Karfreitag, in diesem Jahr der 22. April, ist ein stiller Feiertag, an dem alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen grundsätzlich untersagt sind.
Das Veranstaltungsverbot am Karfreitag ab Mitternacht (0 Uhr) ist zwingend, auch wenn die Veranstaltung bereits am Gründonnerstag begonnen hat. Zusätzlich sind öffentliche Tanzveranstaltungen, das Betreiben von Spielhallen bzw. sonstige Veranstaltungen in Schankbetrieben bis einschließlich Karsonnabend um 18 Uhr grundsätzlich verboten.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:53 Uhr | Seitenaufrufe: 379« zurück zur News-Übersicht
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