Veranstaltungsverbot am Karfreitag / News / Seestadt Rostock
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Südost-Rügen/Hiddensee (gü/DR). Nun wehen sie wieder im Wind! Die „Blauen Flaggen“ sind eine bekannte Auszeichnung für eine hervorragende Strand- und Badewasserqualität durch die Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung. So haben auch in diesem Jahr Vertreter der Ostseebäder Baabe, Binz, Göhren und...
Sie ist die Frau hinter den beliebten Ponyhof-Märkten - Bild: Nordkurier
Der Advent ist voller toller Geschichten und Aktionen rund um Weihnachten. Für unser 2. Adventstürchen sprechen wir mit Charlotte Berger, die mit ihren Markt-Formaten verzaubert.
Quelle: Nordkurier | Di., 06:01 Uhr
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Ortsbeir�te in der Woche vom 26. bis 30. April 2010
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Aussch�sse der B�rgerschaft in der Woche vom 26. bis 30. April 2010:
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr
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Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr
Das Stadtamt der Hansestadt Rostock f�hrt am 19. Mai 2010 von 13 bis 15 Uhr auf dem Gel�nde des Stadtamtes Rostock Charles-Darwin-Ring 6 eine Versteigerung durch.
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr
Der Wald als Natur- und Erholungsraum steht im Mittelpunkt des 2. Waldtages in Mecklenburg-Vorpommern, der am 12. Juni 2010 als Gemeinschaftsprojekt der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock stattfindet. Entlang einer Fahrradroute und eines neu ausgewiesenen Fernreitweges werden...
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr

Veranstaltungsverbot am Karfreitag

Rostock (hrps) • Das Stadtamt als zuständige Ordnungsbehörde weist im Hinblick auf den bevorstehenden Karfreitag auf die Beachtung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hin und bittet, de darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Der Karfreitag, in diesem Jahr der 22. April, ist ein stiller Feiertag, an dem alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen grundsätzlich untersagt sind.

Das Veranstaltungsverbot am Karfreitag ab Mitternacht (0 Uhr) ist zwingend, auch wenn die Veranstaltung bereits am Gründonnerstag begonnen hat. Zusätzlich sind öffentliche Tanzveranstaltungen, das Betreiben von Spielhallen bzw. sonstige Veranstaltungen in Schankbetrieben bis einschließlich Karsonnabend um 18 Uhr grundsätzlich verboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:53 Uhr | Seitenaufrufe: 379
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