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Unter dem Motto "Rostock mit dem Fahrrad entdecken" ruft der Senator f�r Bau und Umwelt, Holger Matth�us, zur Beteiligung an der Gestaltung des Umweltkalenders 2011 auf. Gesucht werden Fotos mit neuen Blickwinkeln auf Rostocker Sehensw�rdigkeiten - vor allem vom Fahrrad aus. Radfahrer sehen oft mehr und finden...
Das Kulturhistorische Museum Rostock, das Europ�ische Integrationszentrum Rostock e.V. und das EuropeDirect Informationszentrum Rostock laden am 8. April 2010 um 17 Uhr anl�sslich der Fotoausstellung "Die unbekannten Europ�er" zu einer Informationsveranstaltung in das Kulturhistorische Museum ein.
Das Stadtamt der Hansestadt Rostock f�hrt am 19. Mai 2010 von 13 bis 15 Uhr auf dem Gel�nde des Stadtamtes Rostock Charles-Darwin-Ring 6 eine Versteigerung durch.
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Ortsbeir�te in der Woche vom 26. bis 30. April 2010
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Aussch�sse der B�rgerschaft in der Woche vom 26. bis 30. April 2010:
Der Wald als Natur- und Erholungsraum steht im Mittelpunkt des 2. Waldtages in Mecklenburg-Vorpommern, der am 12. Juni 2010 als Gemeinschaftsprojekt der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock stattfindet. Entlang einer Fahrradroute und eines neu ausgewiesenen Fernreitweges werden...
100.000 Deutschland-Tickets in der Region Rostock: Warum das Ticket so beliebt ist und was die Zukunft bringt.
Veranstaltungsverbot am Karfreitag
Rostock (hrps) • Das Stadtamt als zuständige Ordnungsbehörde weist im Hinblick auf den bevorstehenden Karfreitag auf die Beachtung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hin und bittet, de darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Der Karfreitag, in diesem Jahr der 22. April, ist ein stiller Feiertag, an dem alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen grundsätzlich untersagt sind.
Das Veranstaltungsverbot am Karfreitag ab Mitternacht (0 Uhr) ist zwingend, auch wenn die Veranstaltung bereits am Gründonnerstag begonnen hat. Zusätzlich sind öffentliche Tanzveranstaltungen, das Betreiben von Spielhallen bzw. sonstige Veranstaltungen in Schankbetrieben bis einschließlich Karsonnabend um 18 Uhr grundsätzlich verboten.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:53 Uhr | Seitenaufrufe: 379« zurück zur News-Übersicht
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