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Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:30 Uhr
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Rostock-Schmarl (HRPS) - Rostock ist bunt steht für eine vielfältige Stadt, in der alle Menschen ihren Platz haben, sich zuhause fühlen, sich bürgerschaftlich engagieren und die Entwicklung unserer Stadt aktiv mitgestalten können. Am Sonnabend, 12. September 2026, wird dieses Miteinander gemeinsam gefeiert: Rund um die HanseMesse...
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Rostock-Groß Klein (PIHR) - Am gestrigen Montagabend, 31. August 2026, wurde die Polizei gegen 21:10 Uhr über einen Verkehrsunfall in der Werftallee im Rostocker Stadtteil Groß Klein, in der Nähe einer Tankstelle, informiert. Nach ersten Angaben von Hinweisgebern war ein Pkw Mazda alleinbeteiligt von der Fahrbahn abgekommen, mit mehreren...
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Rostock (RSAG) - Von Mittwoch, 9. September, bis einschließlich Donnerstag, 10. September 2026, erfolgen Bauarbeiten an der Straßenbahnüberfahrt Gutenbergstraße in Dierkow. Aus diesem Grund ist die Gutenbergstraße auf Höhe der Straßenbahnüberfahrt zwei Tage voll gesperrt (Kreuzungsbereich Gutenbergstraße - Hinrichsdorfer...
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Rostock/Neubrandenburg (PIHR) - Während der Fahrt mal schnell eine Nachricht tippen? Besser nicht. Denn wer allein mit Tempo 50 im Auto nur zwei Sekunden lang eine Nachricht liest, fährt 30 Meter im Blindflug. Und wer auf dem Fahrrad unterwegs ist, legt zehn Meter zurück, ohne Blick auf die Straße. Fehlende Fokussierung oder die Beschäftigung...
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Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (HRPS) - Stricken ist wieder im Trend und eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, individuelle Kleidungsstücke und Accessoires selbst anzufertigen. In einem Kurs an der Rostocker Volkshochschule werden jetzt die grundlegenden Techniken des Strickens Schritt für Schritt vermittelt und praktisch erprobt. Neben verschiedenen...
Quelle: HRO-News.de | Di., 07:25 Uhr

Rostock beachtet Brandschutzrecht

Rostock (hrps) • „Die Berichterstattung in einer Tageszeitung suggeriert eine ungenügende Prüfung und Ausführungskontrolle bei brandschutzrechtlichen Belangen und unterstellt eine Gefährdungslage in öffentlichen Neubauten. Das ist keineswegs der Fall. Richtig ist, dass die Bauaufsicht in Rostock ihren Prüfpflichten rechtskonform zu nahezu bundesweit einheitlichen Verfahrensvorschriften nachkommt. Die Mitarbeiter und  Mitarbeiterinnen im Bauamt und im Brandschutz- und Rettungsamt haben die erforderliche Qualifikation“, so Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt der Hansestadt Rostock.

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt gesetzlich den Umgang mit sämtlichen baulichen Anlagen und Bauprodukten. Danach gelten allgemeine Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, welche nicht gefährdet werden dürfen.

Die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich der Landesbauordnung überwachen die unteren Bauaufsichtsbehörden. Diese Aufgabe nimmt in Rostock das Bauamt wahr. Das Gesetz fordert die Ausstattung der Behörde mit ausreichend geeigneten Fachkräften. Die Personalausstattung der Hansestadt Rostock wird diesen Anforderungen gerecht.

In jedem Genehmigungsverfahren wird auf der Grundlage der Landesbauordnung ein Prüfungsumfang durch den Gesetzgeber transparent vorgeschrieben. Dieser umfasst auch sämtliche bautechnischen Nachweise, wie den Standsicherheitsnachweis, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz gem. § 66 LBauO M-V. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle erforderlichen Bauvorlagen gem. Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag vorzulegen. Die notwendigen Qualifikationen der Entwurfsverfasser und Sachverständigen, welche für die Bauherren tätig werden, sind in § 65 LBauO M-V geregelt. Danach gibt es z. B. auch für besondere Bauvorhaben erhöhte Anforderungen an die Personen, die die notwendigen bautechnischen Brandschutznachweise für die Bauherren erstellen.  Informationen hierüber sind im Verzeichnis der im Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz in der Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vom 2. August 2010- VIII 310 - VM - 516.245 veröffentlicht.

Nicht für alle Bauvorhaben sieht das Gesetzt eine Prüfpflicht der Brandschutznachweise durch die Bauaufsicht vor. Sehr wohl aber für Bauten der sog. Gebäudeklasse 5 oder bei Sonderbauten (u.a. Schulen, Verkaufsstätten > 800 m²).

Im Zuge jedes Genehmigungsverfahrens werden durch das Bauamt die entsprechenden Fachämter beteiligt. Auch das Brand- und Rettungsschutzamt gibt nach einer Prüfung der Bauvorlagen eine Stellungnahme zu den öffentlich-rechtlichen Belangen zum Brandschutz, vor Erteilung der Baugenehmigung ab.

Gemäß § 81 LBauO M-V ist eine Bauüberwachung für bestimmte Baumaßnahmen durch die untere Bauaufsichtsbehörde vorgesehen, welche der Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten von Bauherren und Planern dient. Auch diese Aufgabe erfüllt die Verwaltung mit geeignetem
Fachpersonal.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:41 Uhr | Seitenaufrufe: 358
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