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Brennerei „Maennerhobby“ hat neuen Besitzer gefunden – und er kommt aus MV - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Nachricht über die Insolvenz der bekannten Brennerei „Maennerhobby“ hat Ende 2025 viele überrascht. Nun gibt es einen neuen Besitzer, der den Namen des Ladens ändert, das Sortiment erweitert und für Kunden gute Nachrichten hat.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:33 Uhr
Neuer Betreiber für „Maennerhobby“ + Ostermarkt beginnt + Bau von Stadtvilla geplant - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Jahrelang gab es von der Brennerei „Maennerhobby“ nur gute Nachrichten – und Preise für ihre Produkte. Als Gründer Martin Neumann im Dezember Insolvenz anmelden musste, hat das viele geschockt. Nun gibt...
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:48 Uhr
Rostock verkauft Grundstück in der Innenstadt unter strengen Bedingungen - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Stadt Rostock versucht, eine seit Jahren klaffende Baulücke in der Innenstadt zu schließen. Mit einem neuen Verkaufspreis für das Grundstück Ernst-Barlach-Straße 5 sollen Investoren angelockt werden. Doch was genau gebaut werden soll, schreibt die Stadt vor.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:03 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 17:06 Uhr
Volkshochschule Rostock - Foto: Hansestadt Rostock
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (HRPS) - In einem praxisnahen Kurs der Volkshochschule Rostock lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Basiswissen des Projektmanagements kennen und anwenden. Der Schwerpunkt liegt auf dem klassischen Projektmanagement und der Projektrealisierung. Sie erfahren unter anderem, wie Projekte klar abzugrenzen und zu...
Quelle: HRO-News.de | Di., 12:54 Uhr
Ausleihe in der Stadtbibliothek Rostock. | Foto: Frank Hormann/Fotoagentur nordlicht/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Über die Osterfeiertage bleiben die Rostocker Zentralbibliothek und Stadtteilbibliotheken vom 3. bis 6. April 2026 geschlossen. Wer sich zuvor mit Medien eindecken möchte, hat dafür noch bis zum 2. April 2026 Zeit. Ab 7. April 2026 können wieder an fast allen Standorten Medien entliehen oder zurückgegeben...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 09:47 Uhr

Rostock beachtet Brandschutzrecht

Rostock (hrps) • „Die Berichterstattung in einer Tageszeitung suggeriert eine ungenügende Prüfung und Ausführungskontrolle bei brandschutzrechtlichen Belangen und unterstellt eine Gefährdungslage in öffentlichen Neubauten. Das ist keineswegs der Fall. Richtig ist, dass die Bauaufsicht in Rostock ihren Prüfpflichten rechtskonform zu nahezu bundesweit einheitlichen Verfahrensvorschriften nachkommt. Die Mitarbeiter und  Mitarbeiterinnen im Bauamt und im Brandschutz- und Rettungsamt haben die erforderliche Qualifikation“, so Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt der Hansestadt Rostock.

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt gesetzlich den Umgang mit sämtlichen baulichen Anlagen und Bauprodukten. Danach gelten allgemeine Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, welche nicht gefährdet werden dürfen.

Die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich der Landesbauordnung überwachen die unteren Bauaufsichtsbehörden. Diese Aufgabe nimmt in Rostock das Bauamt wahr. Das Gesetz fordert die Ausstattung der Behörde mit ausreichend geeigneten Fachkräften. Die Personalausstattung der Hansestadt Rostock wird diesen Anforderungen gerecht.

In jedem Genehmigungsverfahren wird auf der Grundlage der Landesbauordnung ein Prüfungsumfang durch den Gesetzgeber transparent vorgeschrieben. Dieser umfasst auch sämtliche bautechnischen Nachweise, wie den Standsicherheitsnachweis, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz gem. § 66 LBauO M-V. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle erforderlichen Bauvorlagen gem. Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag vorzulegen. Die notwendigen Qualifikationen der Entwurfsverfasser und Sachverständigen, welche für die Bauherren tätig werden, sind in § 65 LBauO M-V geregelt. Danach gibt es z. B. auch für besondere Bauvorhaben erhöhte Anforderungen an die Personen, die die notwendigen bautechnischen Brandschutznachweise für die Bauherren erstellen.  Informationen hierüber sind im Verzeichnis der im Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz in der Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vom 2. August 2010- VIII 310 - VM - 516.245 veröffentlicht.

Nicht für alle Bauvorhaben sieht das Gesetzt eine Prüfpflicht der Brandschutznachweise durch die Bauaufsicht vor. Sehr wohl aber für Bauten der sog. Gebäudeklasse 5 oder bei Sonderbauten (u.a. Schulen, Verkaufsstätten > 800 m²).

Im Zuge jedes Genehmigungsverfahrens werden durch das Bauamt die entsprechenden Fachämter beteiligt. Auch das Brand- und Rettungsschutzamt gibt nach einer Prüfung der Bauvorlagen eine Stellungnahme zu den öffentlich-rechtlichen Belangen zum Brandschutz, vor Erteilung der Baugenehmigung ab.

Gemäß § 81 LBauO M-V ist eine Bauüberwachung für bestimmte Baumaßnahmen durch die untere Bauaufsichtsbehörde vorgesehen, welche der Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten von Bauherren und Planern dient. Auch diese Aufgabe erfüllt die Verwaltung mit geeignetem
Fachpersonal.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:41 Uhr | Seitenaufrufe: 358
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