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Quelle: HRO-News.de | Fr., 23:42 Uhr
Achtung - Sperrung | Foto: Fotoagentur nordlicht/Hansestadt Rostock
Rostock-Südstadt (HRPS) - Nachdem bereits andere Abschnitte erneuert wurden, wird nun auch die Asphaltdeckschicht zwischen dem Südring und der Tychsenstraße saniert. Damit verbessert die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Qualität einer wichtigen Verkehrsverbindung im Süden der Stadt. „Wir investieren kontinuierlich in den...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 09:54 Uhr
Achtung - Baustelle | Foto: Presse- und Informationsstelle/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Die Bremer Straße (Hansaviertel) und der Trotzenburger Weg (Gartenstadt/Hansaviertel) zwischen Kopernikusstraße und Am Waldessaum sind von Montag bis voraussichtlich Freitag, 10. bis 14. August 2026, voll gesperrt. Darüber informiert das Tiefbauamt. Grund sind Reparaturarbeiten an der Fahrbahndecke....
Quelle: HRO-News.de | Fr., 09:08 Uhr
Rostock (HRPS) - Zur 35. Hanse Sail begrüßt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zahlreiche internationale Gäste aus befreundeten und Partnerstädten. Delegationen aus Dünkirchen (Frankreich), Guldborgsund (Dänemark), Rijeka (Kroatien), Stettin (Polen), Turku (Finnland) und Varna (Bulgarien) werden an den Festlichkeiten...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 09:27 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Do., 15:43 Uhr
Rostock-Überseehafen (BPHR) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten gestern, am 4. August, zwei unerlaubt eingereiste Personen im Überseehafen Rostock fest. Die Männer reisten zuvor mit der Fähre aus Schweden und Dänemark nach Deutschland ein. Bei den Personen handelte es sich um einen Syrer sowie einen Nordmazedonier...
Quelle: HRO-News.de | Do., 11:01 Uhr
Rostock (HRPS) - Bayerns Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, informiert sich am Rande der 35. Hanse Sail Rostock über die Bewerbung Rostock Warnemündes als Austragungsort olympischer Segelwettbewerbe. Auf dem Programm stehen Gespräche mit Rostocks Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger sowie...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 16:24 Uhr

Rostock beachtet Brandschutzrecht

Rostock (hrps) • „Die Berichterstattung in einer Tageszeitung suggeriert eine ungenügende Prüfung und Ausführungskontrolle bei brandschutzrechtlichen Belangen und unterstellt eine Gefährdungslage in öffentlichen Neubauten. Das ist keineswegs der Fall. Richtig ist, dass die Bauaufsicht in Rostock ihren Prüfpflichten rechtskonform zu nahezu bundesweit einheitlichen Verfahrensvorschriften nachkommt. Die Mitarbeiter und  Mitarbeiterinnen im Bauamt und im Brandschutz- und Rettungsamt haben die erforderliche Qualifikation“, so Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt der Hansestadt Rostock.

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt gesetzlich den Umgang mit sämtlichen baulichen Anlagen und Bauprodukten. Danach gelten allgemeine Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, welche nicht gefährdet werden dürfen.

Die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich der Landesbauordnung überwachen die unteren Bauaufsichtsbehörden. Diese Aufgabe nimmt in Rostock das Bauamt wahr. Das Gesetz fordert die Ausstattung der Behörde mit ausreichend geeigneten Fachkräften. Die Personalausstattung der Hansestadt Rostock wird diesen Anforderungen gerecht.

In jedem Genehmigungsverfahren wird auf der Grundlage der Landesbauordnung ein Prüfungsumfang durch den Gesetzgeber transparent vorgeschrieben. Dieser umfasst auch sämtliche bautechnischen Nachweise, wie den Standsicherheitsnachweis, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz gem. § 66 LBauO M-V. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle erforderlichen Bauvorlagen gem. Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag vorzulegen. Die notwendigen Qualifikationen der Entwurfsverfasser und Sachverständigen, welche für die Bauherren tätig werden, sind in § 65 LBauO M-V geregelt. Danach gibt es z. B. auch für besondere Bauvorhaben erhöhte Anforderungen an die Personen, die die notwendigen bautechnischen Brandschutznachweise für die Bauherren erstellen.  Informationen hierüber sind im Verzeichnis der im Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz in der Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vom 2. August 2010- VIII 310 - VM - 516.245 veröffentlicht.

Nicht für alle Bauvorhaben sieht das Gesetzt eine Prüfpflicht der Brandschutznachweise durch die Bauaufsicht vor. Sehr wohl aber für Bauten der sog. Gebäudeklasse 5 oder bei Sonderbauten (u.a. Schulen, Verkaufsstätten > 800 m²).

Im Zuge jedes Genehmigungsverfahrens werden durch das Bauamt die entsprechenden Fachämter beteiligt. Auch das Brand- und Rettungsschutzamt gibt nach einer Prüfung der Bauvorlagen eine Stellungnahme zu den öffentlich-rechtlichen Belangen zum Brandschutz, vor Erteilung der Baugenehmigung ab.

Gemäß § 81 LBauO M-V ist eine Bauüberwachung für bestimmte Baumaßnahmen durch die untere Bauaufsichtsbehörde vorgesehen, welche der Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten von Bauherren und Planern dient. Auch diese Aufgabe erfüllt die Verwaltung mit geeignetem
Fachpersonal.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:41 Uhr | Seitenaufrufe: 358
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