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Südost-Rügen/Hiddensee (gü/DR). Nun wehen sie wieder im Wind! Die „Blauen Flaggen“ sind eine bekannte Auszeichnung für eine hervorragende Strand- und Badewasserqualität durch die Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung. So haben auch in diesem Jahr Vertreter der Ostseebäder Baabe, Binz, Göhren und...
Messer, Pfefferspray und weitere verbotene Gegenstände: Kontrollen am Rostocker Hauptbahnhof führen zu mehreren Strafverfahren.
Am Warnemünder Kreuzfahrtanleger hat „Karls“ mit dem „Pier7″ einen gut frequentierten Außenstandort. Ende des Jahres läuft aber der Mietvertrag dafür aus. Firmenchef Robert Dahl hat für das Grundstück an der Kaikante große Pläne.
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft in Rostock immer weiter auseinander. Der neue Segregationsbericht zeichnet ein deutliches Bild: Wo es Menschen mit hohen Einkommen hinzieht und wo besonders viele Rostocker auf Hilfen vom Staat angewiesen sind.
Die neue Bäderregelung in MV mit erweiterten Öffnungszeiten in touristischen Hotspots greift am Sonntag (21. Dezember) erstmals in der Vorweihnachtszeit. Welche Geschäfte in Warnemünde geöffnet haben und was sich die Händler davon erhoffen.
Die Qualifikation zur 13. Rostocker Stadtmeisterschaft steigt am Samstag (20. Dezember). In der Sporthalle an der Parkstraße in Warnemünde kämpfen elf Mannschaften um vier Endrundentickets. Die OSTSEE-ZEITUNG ist den ganzen Tag mit einem kostenlosen Liveticker dabei.
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Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2011/2012
Rostock (hrps) • Alle Kinder, die im Jahre 2011 schulpflichtig werden, nehmen vor der Einschulung an einer Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes teil, informiert das Gesundheitsamt. Diese Untersuchung findet in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden. Sie werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen. Der Zeitraum erstreckt sich über die Monate Januar bis Juni 2011. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die einen Sonderkindergarten besuchen oder integrativ in den Kindertagesstätten gefördert werden. Hier findet die Untersuchung im Gesundheitsamt statt. Sie werden dazu schriftlich eingeladen. Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, ebenso für Kinder, die im Jahre 2010 zurückgestellt wurden.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Bildung | Fr., 16.01.1970 - 00:07 Uhr | Seitenaufrufe: 665« zurück zur News-Übersicht
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