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Rostock: Vermieter von Klenow Tor und Südstadt-Center ist insolvent - Immobilienfirma Hedera pleite - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Gegen die Hedera Bauwert GmbH, Eigentümerin von Klenow Tor und Südstadt-Center in Rostock, wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Mieter kämpfen seit Jahren mit den vernachlässigten Immobilien und ungewissen Zukunftsaussichten. Kippt die Situation oder gibt es einen Hoffnungsschimmer?
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Ärger um Straßenbahn-Haltestelle: Rostocker kämpfen für ihre Tramstation am Neuen Friedhof - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Eine Petition hat inzwischen mehr als 3000 Unterschriften: Der Protest gegen das Aus der Rostocker Tram-Haltestelle „Neuer Friedhof“ wächst. Wie die Chancen für eine Kehrtwende stehen.
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Rostock-Konzerte: Band „Blond” kritisiert männerdominierte Musikbranche und Udo Jürgens - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Band „Blond“ aus Chemnitz spielt in diesem Jahr zweimal in Rostock. Im Interview sprechen die Schwestern Nina und Lotta Kummer über Aktivismus, die Zusammenarbeit mit ihren Brüdern von der Band „Kraftklub“ – und kritisieren einen bekannten Song von Udo Jürgens.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:36 Uhr
Rostocker kämpfen für ihre Straßenbahn + Fabian-Mordprozess beginnt im April + Aida feiert 30. Geburtstag - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:38 Uhr
Rostocks Shopping-Center fürchten Insolvenz + Schulessen-Panne hat Konsequenzen + Stadt will Hundehalter entlasten - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Rostock-Stadtmitte (PIHR) - Am Sonntag, den 12. April 2026, kam es in einem Mehrfamilienhaus in der Goethestraße 6 in der Rostocker Stadtmitte gegen 19:20 Uhr zu einem Brand im Hausflur. Nach ersten Erkenntnissen wurde im Flurbereich des Dachgeschosses eine Tüte mit Kleidung auf bislang unbekannte Art und Weise in Brand gesetzt. Derzeit muss...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:40 Uhr

Melderegisterauskünfte und Widerspruchsrecht

Rostock - Stadtmitte (hrps) • Im Stadtamt Rostock, Abt. Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten (Meldebehörde), werden personenbezogene Daten über alle im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Rostock wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner erhoben, registriert und verarbeitet. Dies ist nach Meldegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern erforderlich, um die Identität und Wohnung der Einwohnerinnen und Einwohner feststellen und nachweisen zu können. Das Melderegister bildet die Grundlage für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen, für die Vorbereitung von Wahlen und für die Mitwirkung bei der
Wehrüberwachung.

Das Landesmeldegesetz räumt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, in bestimmten Fällen der Weitergabe ihrer/seiner  Daten zu widersprechen.

So darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten ihrer Mitglieder und deren Familienangehörige übermitteln. Gehört ein Familienmitglied wie beispielsweise der Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder nicht derselben oder keiner öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaft an, so kann der Betroffene gegen diese Datenübermittlung Widerspruch erheben.

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Wahlberechtigten erteilen. Der Betroffene hat das Recht, der Auskunftserteilung zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf Melderegisterauskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern erteilen, wenn Mandatsträger, Presse oder Rundfunk dies zur Ehrung der betroffenen Personen begehren. Auch in diesem Fall hat jeder das Recht, der Auskunftserteilung zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf Auskünfte an Adressbuchvorlage erteilen. Die Betroffenen haben auch hier das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.

Einfache Melderegisterauskünfte können auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Jeder hat das Recht, dieser Form der Auskunftserteilung zu widersprechen.

Widersprüche können schriftlich bei der Hansestadt Rostock, Stadtamt, Abteilung Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten, Neuer Markt 1, 18050 Rostock eingereicht werden. Eine einmal eingetragene Übermittlungssperre bleibt bis auf Widerruf bestehen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 00:02 Uhr | Seitenaufrufe: 515
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