1. Wochenende mit neuer Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern / News / Seestadt Rostock
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Rostock, Bad Doberan & Güstrow: Stau-Meldungen für A19, A20, B103, B105 (01.07.2026) - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Wenn der Verkehr stockt oder lange Umleitungen drohen, ist der Frust bei Autofahrern groß – auch in Rostock, Bad Doberan, Sanitz und Güstrow. Der OZ-Staumelder gibt einen Überblick über aktuelle Staus, Baustellen, Unfälle und Verzögerungen auf den wichtigsten Strecken.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:14 Uhr
Keine Süßigkeiten oder Fast Food: Dieser Rostocker will zu Olympia – und isst anders als alle - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Friedrich Michel aus Rostock ist 18 und Langstreckenläufer – mit olympischen Ambitionen. Seit seinem 14. Lebensjahr verzichtet er weitgehend auf Süßigkeiten und Fast Food. Stattdessen stehen Haferflocken, Nudeln und Proteinshakes auf dem Speiseplan. Was Trainer und Papa davon halten.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:26 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:11 Uhr
Hallenschwimmbad Neptun | Foto: KOE/Hansestadt Rostock
Rostock-Hansaviertel (HRPS) - Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat heute im Hallenschwimmbad „Neptun“ ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler des vergangenen Jahres geehrt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Anerkennung und Wertschätzung jener Athletinnen und Athleten, die die Stadt in den vergangenen zwölf Monaten...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:16 Uhr
Hier verbaut Rostock die 90 Millionen aus dem Sondervermögen – um ein Projekt gibt es Streit - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Vor mehr als einem Jahr hat der Bund seine milliardenschweren Sondervermögen beschlossen, jetzt soll das Geld in Rostock endlich ausgegeben werden. Die Stadt hat erstmals eine konkrete Bauliste vorgelegt. Eine Brücke aber wird zum Streitthema.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:26 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | So., 16:27 Uhr
90 Millionen aus Sondervermögen für Rostock + Korvettengeschwader feiert Jubiläum + Ehepaar organisiert Yachtmesse - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Was würden Sie mit 90 Millionen Euro machen? Vielleicht einen Urlaub am anderen Ende der Welt buchen? Doch warum in die Ferne schweifen, in MV ist es doch auch ganz schön. Für 90 Millionen ist sicherlich...
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 05:11 Uhr

1. Wochenende mit neuer Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin (mwat) • An diesem Sonntag gilt in Mecklenburg-Vorpommern erstmals die neue Bäderverkaufsverordnung. Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. "Es bleibt im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiter möglich, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Freitag in Schwerin.

In 96 Orten und Ortsteilen können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. Die Öffnungszeiten sind auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und wurden gegenüber der vorherigen Regelung um zwei Stunden reduziert. Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen.

"Die Verordnung ist das Ergebnis von Gesprächen mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften", sagte Seidel. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hatte das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. "Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um", sagte Seidel. Die neue Verordnung und der Geltungsbereich können auch unter www.wm.mv-regierung.de heruntergeladen werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Tourismus | Do., 15.01.1970 - 20:41 Uhr | Seitenaufrufe: 695
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