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Phishing-Betrug: 59-jähriger Rostocker nur dank Sicherheitsmechanismen seiner Bank vor hohem finanziellen Schaden bewahrt

Rostock (PIHR) • Nur durch die Sicherheitsmechanismen seiner Hausbank konnte ein 59-jähriger Rostocker kürzlich vor einem finanziellen Schaden in Höhe von 16.000 Euro bewahrt werden. Der Mann war Opfer eines Phishing-Betrugs geworden.

Bereits am 28. Januar erhielt der Geschädigte einen Anruf einer vermeintlichen Bankmitarbeiterin. Auffällig war, dass auf dem Display des Mannes die Telefonnummer seines tatsächlichen Bankberaters angezeigt wurde. Die Anruferin verfügte zudem über detaillierte persönliche Informationen: Sie kannte nicht nur den vollständigen Namen sowie die Kontonummer des Rostockers, sondern wusste auch, mit wie vielen Endgeräten dieser zu diesem Zeitpunkt in seiner Online-Banking-App angemeldet war.

Unter dem Vorwand angeblicher bankinterner Umstrukturierungen forderte die Täterin den Mann auf, sich über seine Banking-App in das Online-Banking einzuloggen und sämtliche angezeigten Freigaben zu bestätigen. Diese Vorgehensweise wiederholte sich über einen Zeitraum von drei Tagen hinweg mehrmals täglich.

Am vergangenen Wochenende entdeckte der Rostocker schließlich im Nachrichtenbereich seiner Banking-App eine E-Mail seiner Hausbank. Darin wurde er darüber informiert, dass er Opfer eines Phishing-Betrugs geworden war. Die bereits auf ein fremdes Bankkonto überwiesene Summe von 16.000 Euro konnte aufgrund einer internen Warnmeldung rechtzeitig zurückgebucht und der finanzielle Schaden somit verhindert werden.

Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor der Phishing-Betrugsmasche und gibt folgende Hinweise:


- Banken fordern niemals telefonisch oder per E-Mail zur Freigabe von Zahlungen oder zur Weitergabe sensibler Daten auf.

- Seien Sie misstrauisch bei Anrufen mit angezeigten bekanntenTelefonnummern (Rufnummern-Spoofing).

- Bestätigen Sie keine Freigaben, die Sie nicht selbst veranlasst haben.

- Kontaktieren Sie Ihre Bank im Zweifel über offizielle Kontaktwege und informieren Sie die Polizei.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 12:41 Uhr | Seitenaufrufe: 23
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