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Rückführungen von Rostock-Laage Innenminister Caffier: Vollziehbar Ausreisepflichtige, die der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachkommen, sind abzuschieben

Rostock/Laage/Schwerin (PIHR) • 203 vollziehbar Ausreisepflichtige aus Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro sowie Mazedonien sind in den vergangenen drei Tagen erstmals vom Flughafen Rostock-Laage in ihre Heimatländer zurückgeführt worden. 119 davon kamen aus Mecklenburg-Vorpommern. An der Maßnahme beteiligten sich auch die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. Alle Personen waren vollziehbar ausreisepflichtig und haben die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise nicht wahrgenommen.


Innenminister Lorenz Caffier hat heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei und einer kommunalen Ausländerbehörde beim Vollzug der Maßnahme begleitet und sich persönlich in Rostock-Laage ein Bild über die Abläufe im Terminal und dem Rückführungsbereich gemacht.


"Alle Beteiligten arbeiten professionell und sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Hier wird geltendes Recht umgesetzt. Natürlich wäre mir und den Beamtinnen und Beamten der Bundes- und Landespolizei sowie der Ausländerbehörden eine freiwillige Rückkehr auch lieber als eine Abschiebung. Aber wenn eine Ausreiseverpflichtung gegeben und alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, der Betroffene trotz Aufforderung jedoch nicht freiwillig ausreist, gibt unsere Rechtsordnung vor, dass abgeschoben wird. Ich als Innenminister stehe dafür, dass die Rechtsordnung eingehalten wird. Nicht jeder, der nach Deutschland gekommen ist, ist ein Schutzberechtigter, der vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland geflohen ist. Viele Menschen erhoffen sich gerade in Deutschland bessere Lebensverhältnisse. Das ist menschlich nachvollziehbar, aber die Zuwanderung muss auch in Zukunft in der Entscheidungshoheit des Staates liegen. Demgegenüber gewähren wir selbstverständlich demjenigen, der sich als Schutzberechtigter in Deutschland aufhalten darf, eben diesen Schutz. Ausreisepflichtige hingegen müssen Deutschland entweder freiwillig verlassen oder zurückgeführt werden", sagte Minister Caffier.


Minister Caffier verwies darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern bundesweit mit die schnellsten Asylverfahren aller Bundesländer und ein hervorragend funktionierendes Flüchtlingsmanagement hat. Dazu gehöre aber auch ein funktionierendes Rückführungsmanagement.


"Ich bekräftige: Eine Abschiebung ist niemals "unangekündigt". Eine Abschiebung ist erwartbar, nur der Zeitpunkt ist nicht immer vorhersehbar", so der Minister.


Mit dem Bescheid über die Ablehnung des Asylantrags und der damit verbundenen Aufforderung zur Ausreise durch das Bundesamt erhält der Antragsteller ausreichend Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen und Deutschland zu verlassen. Bevor die Ausländerbehörden einen Ausreisepflichtigen abschieben, beraten sie die Person und erörtern die Rechtsfolgen. Erst wenn diese Beratung erfolglos verläuft und der Ausreisepflichtige seine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise ablehnt, erfolgt die zwangsweise Umsetzung, also Abschiebung.


Aufgrund baulicher Maßnahmen am Terminal in Hamburg können von dort gegenwärtig keine Chartermaßnahmen durchgeführt werden. Es ist daher folgerichtig, den Flughafen Rostock-Laage für größere Rückführungen zu nutzen.


"Die Bedingungen und Voraussetzungen vor Ort sind hervorragend", so Innenminister Caffier. "Als zentraler Punkt in unserem Land ist er verkehrstechnisch sehr gut zu erreichen. So konnten die Fahrwege erheblich verkürzt werden. Dies ist auch für die betroffenen Personen weniger belastend", informiert Innenminister Lorenz Caffier.


Zum Stichtag 31.03.2016 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters insgesamt 3.660 Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern auf. Im Jahr 2015 sind insgesamt 1.200 Personen abgeschoben worden und 544 ausländische Personen sind freiwillig ausgereist.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 23:24 Uhr | Seitenaufrufe: 101
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