Personalausweis und Reisepass auf Gültigkeit überprüfen - Das Stadtamt erinnert an Prüfung der Ausweisdokumente / News / Seestadt Rostock
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Rostocker Rossmann-Filiale schließt, Geschäft in Kühlungsborn wird neu eröffnet - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 07:32 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | So., 20:02 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:01 Uhr

Personalausweis und Reisepass auf Gültigkeit überprüfen - Das Stadtamt erinnert an Prüfung der Ausweisdokumente

Rostock (HRPS) • Immer wieder passiert es: Die Koffer sind gepackt, das Taxi zum Flughafen bestellt, aber der Reisepass oder Personalausweis ist ungültig. Damit die  Urlaubsreise nicht mit Stress beginnt, sollte rechtzeitig vor Reisebeginn das Ausweisdokument auf ausreichende Gültigkeit geprüft werden. Zu beachten ist, dass einige Staaten bei Einreise eine Restlaufzeit der Gültigkeit von mindestens sechs Monaten fordern. Personalausweise und Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die Bearbeitungszeiten liegen bei rund vier Wochen für die Herstellung von Reisepässen, bei Personalausweisen ca. zwei Wochen.

Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist ein besonderes Augenmerk auf die so genannte "Biometrietauglichkeit" des Passbildes zu legen. Passbilder, die bestimmte Merkmale nicht aufweisen, können durch die Ortsämter – letztlich im Interesse der Antragstellerinnen und Antragsteller – nicht akzeptiert werden. Die ortsansässigen Fotostudios sind über die Erfordernisse informiert.
Auch wer sich nicht mit Reiseabsichten trägt, ist gut beraten, wenn er gelegentlich einen Blick auf sein Dokument wirft, das erspart unnötige Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten. So kann das leichtfertige Versäumnis der Frist bei der Beantragung eines Personalausweises mit Verwarngeld bzw. Bußgeld geahndet werden. Von Gesetzes wegen muss nämlich jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass haben.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 28,80 Euro, für einen Reisepass 59 Euro und für einen Kinderreisepass 13 Euro.
Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist immer möglich. Die Gebühr hierfür beträgt 10 Euro.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortsämter gern auch telefonisch zur Verfügung, Ortsamt Nordwest 1, A.-Tischbein-Str. 47 unter Tel. 381-2862, Ortsamt Nordwest 2, Warnowallee 30 unter Tel. 381-3102, Ortsamt West, Goerdelerstr. 53 unter Tel. 381-2801, Ortsamt Mitte, Neuer Markt  1A unter Tel. 381-2243 und Ortsamt Ost, J.-Nehru-Str. 33 unter Tel. 381-5201.
Geöffnet haben die Ortsämter Montag 9.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr. Ein Sprechtag in Warnemünde findet jeden Mittwoch in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr statt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Sa., 17.01.1970 - 14:28 Uhr | Seitenaufrufe: 143
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