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Hinweise zum Verhalten bei Einsatzfahrten der Polizei

Rostock/Neubrandenburg (PIHR) • Wer kennt es nicht? Im Straßenverkehr bemerkt man als erstes ein Signalhorn und macht sich sofort Gedanken was nun zu unternehmen ist.
Die Polizei von Neubrandenburg hat dies einmal zusammengetragen, was auch auf jede andere Stadt angewendet werden kann.

Aber lesen Sie selbst:

Es ist ein regnerischer Tag im März, als zwei Polizeibeamte des Polizeihauptreviers Neubrandenburg zu einem schweren Verkehrsunfall mit einer verletzten Person gerufen werden. Als sie den Auftrag bekommen haben, sind sie gerade in Neubrandenburg auf der Rostocker Straße stadtauswärts unterwegs. Sie schalten sofort die Sondersignale (Blaues Blinklicht und Einsatzhorn) ein, wenden ihr Fahrzeug und fahren die Rostocker Straße in Richtung Friedrich-Engels-Ring. Als sie mit besonderer Aufmerksamkeit auf den Ring einbiegen ist viel Verkehr. Das Polizeifahrzeug wird von den anderen Verkehrsteilnehmern bemerkt, aber die Fahrzeugführer wissen nicht so genau, wie sie sich verhalten sollen...der eine fährt nach links, der andere nach rechts... Dem Polizeibeamten bleibt nichts anderes übrig, als in Schlangenlinien von der linken bis teilweise auf die Busspur zu fahren. Dann kommt die Baustelle zwischen Abzweig Lessingstraße und Neustrelitzer Straße. Da hält der Fahrzeugführer der linken Spur genau auf der gleichen Höhe wie der Fahrzeugführer der rechten Fahrspur... Der Beamte muss auf Grund der Enge warten, bis einer der beiden Fahrzeugführer ein Stück nach vorne fährt. Danach zeigt die Lichtzeichenanlage am Stargarder Tor auf "Rot". Auf allen drei Fahrspuren stehen Fahrzeuge und keiner traut sich zu fahren. Der Beamte steht wieder und wartet...für ihn ist es jedes Mal eine gefühlte Ewigkeit. Danach kann er seine Fahrt unverzüglich fortsetzen. Die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg spüren bei fast jeder Einsatzfahrt solche oder ähnliche Situationen. Die Bürger wirken verzweifelt und verunsichert, wenn sie das Sondersignal im Nacken spüren. Die Polizei will diesen Vorfall als Anlass nehmen und die Bürger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ausführlich über das Fahrverhalten bei Einsatzfahrten der Polizei (und auch anderer Rettungskräfte) zu informieren. Gemäß § 38 Straßenverkehrsordnung (StVO) haben alle Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen, um den Einsatzfahrzeugen eine zügige Fahrt zum Ereignisort zu ermöglichen. Die Vorschrift wird durch die Polizei bei schweren Verkehrsunfällen oder auch schweren Straftaten genutzt, wenn höchste Eile geboten ist. Zum einen geht es dabei um die Rettung von Menschenleben ... das Überleben der Verunglückten oder auch die Verhinderung von weiteren Verunglückten durch die ordnungsgemäße Absperrung einer Unglücksstelle. Zum anderen geht es auch um die Nacheile nach flüchtigen Personen. Bei einer Einsatzfahrt der Polizei ist es zunächst wichtig, dass sie als Fahrzeugführer Ruhe bewahren. Verschaffen sie sich einen Überblick - wie viele Einsatzfahrzeuge kommen aus welcher Richtung, wo wollen die Einsatzfahrzeuge hin? Wenn sie das getan haben, hängt alles Weitere von ihrer derzeitigen Situation im Straßenverkehr ab... Auf einspurigen Fahrbahnen fahren sie unter Beachtung möglicher anderer Verkehrsteilnehmer (wie Fußgänger und Radfahrer) an den rechten Fahrbahnrand, um die Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen. Auch an einer roten Ampel sollte nach rechts oder auch in den Kreuzungsbereich ausgewichen werden, auch wenn dabei die Haltelinie überfahren werden muss. Scheuen sie sich nicht davor, bei "Rot" die Haltelinie zu überfahren. Sollte an dieser Kreuzung ein Rotlichtblitzer stehen, wird dieser natürlich zunächst auslösen. Sie werden auch eine Anhörung bekommen, in dieser aber angeben, dass sie die Haltelinie auf Grund einer Einsatzfahrt der Polizei überquert haben. Die Bußgeldstelle wird dies überprüfen und feststellen, dass es sich hierbei um keinen Rotlichtverstoß handelt. Wenn ihnen die Einsatzfahrzeuge im Gegenverkehr entgegenkommen, sollten sie ebenfalls an den rechten Fahrbahnrand fahren. Die Geschwindigkeit sollte reduziert und im Zweifel auch angehalten werden. Auf zweispurigen Straßen sollten die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und die Fahrzeuge auf der rechten Spur nach rechts fahren um in der Mitte Platz für die Rettungsgasse zu schaffen. Eine Besonderheit bietet der Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg, da dieser drei (mit der Busspur teilweise sogar vier) Fahrspuren hat. Auf dem Friedrich-Engels-Ring sollten die Fahrzeugführer auf der linken Fahrspur nach links und die Fahrzeugführer der mittleren und rechten Fahrspur nach rechts fahren. Somit wäre für die Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse zwischen der linken und mittleren Fahrspur nötig. Sollten Fragen bestehen, ist die örtliche Polizei jederzeit ihr Ansprechpartner.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 22:02 Uhr | Seitenaufrufe: 103
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