Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel SG Dynamo Dresden gegen F.C. Hansa Rostock - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -
Rostock/Stralsund/Schwerin (BPHR) • Am Samstag, den 23. Mai 2015 findet im Glücksgas Stadion in Dresden das Punktspiel der 3. Liga zwischen der SG Dynamo Dresden und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker Fans nach Dresden reisen. Hierbei können auch regelmäßig verkehrende Zugverbindungen in Richtung Dresden genutzt werden. Unabhängig von der Dauer der Streikmaßnahmen im Zugverkehr wurde aus Sicherheitsgründen für Bahnreisende die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom
- 22. Mai 2015, 17:00 Uhr bis 24. Mai. 2015, 01:30 Uhr untersagt.
Der Geltungsbereich umfasst zunächst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von I. Rostock über Berlin nach Dresden II. Rostock über Schwerin, Cottbus nach Dresden III. Rostock über Neustrelitz nach Dresden IV. Stralsund über Elsterwerda nach Dresden V. Stralsund über Berlin, Elsterwerda nach Dresden VI. Stralsund über Falkenberg (Elster), Leipzig nach Dresden
für die Züge mit folgenden Zugnummern: RB 17159, RB 17163, RB 28747, RB 28957, RB 2896, RB 28987, RE 17053' RE 17057, RE 17059, RE 17061, RE 17063, RE 17065, RE 18287, RE 18303, RE 18305, RE 18319, RE 18363, RE 18401, RE 18405, RE 18452, RE 18454, RE 18456, RE 18503, RE 18505, RE 18521, RE 18523, RE 4302, RE 4318, RE 4351, RE 4367, RE 4369, RE 79456, RE 79458, RE 79490, und zurück: OE 75928, RB 17174, RB 17836, RB 28752, RB 28754, RB 28974, RB 28978, RB 37294, RB 37296, RE 17072, RE 17074, RE 17078, RE 17694, RE 18290, RE 18292, RE 18320, RE 18324, RE 18463, RE 18518, RE 4319, RE 4321, RE 4366, RE 4368, RE 79479, TL 74873
Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 14:48 Uhr | Seitenaufrufe: 136« zurück zur News-Übersicht