Seidel: Bäderregelung ist Kompromiss / News / Seestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 09:34 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 06:36 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 11:01 Uhr
Plakat "Rostock nimmt Rücksicht - auf eine verkehrssichere Stadt" | Foto: FBM Werbeagentur Marketing GmbH/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock macht die Sicherheit im Straßenverkehr erneut zu einem zentralen Thema. Mit der Kampagne „Rostock nimmt Rücksicht“ ruft die Stadt alle Rostockerinnen und Rostocker dazu auf, das eigene Verhalten im Verkehr bewusst zu reflektieren. Ziel ist es, das Bewusstsein für...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 07:03 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Do., 06:16 Uhr
Volkshochschule Rostock - Foto: Hansestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Do., 07:38 Uhr
Reutershagen - Reuterpassage | Foto: Fotoagentur nordlicht/Hansestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Do., 08:38 Uhr

Seidel: Bäderregelung ist Kompromiss

Rostock/Schwerin (mwat) • Die in Mecklenburg-Vorpommern geltende Bäderverkaufsverordnung berücksichtigt als Kompromiss verschiedenste Interessenlagen. "Alle Beteiligten sind gut beraten, die jetzt bestehenden Möglichkeiten zu nutzen", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Mittwoch nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Handelsverbandes Ostseeküste e.V., Burkhard Rohde. "Es ist sinnvoll, mit der jetzigen Regelung umzugehen." Der Verein hatte eine uneingeschränkte Sonntagsöffnung in Badeorten gefordert.
"Mir bleibt wichtig, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich ist, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten", sagte Seidel. Das Wirtschaftsministerium hat dem Antrag der katholischen Kirche auf ein Ruhen des gerichtlichen Verfahrens zugestimmt. Anfang Juli hatte die katholische Kirche fristwahrend beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen die Sonntagsöffnung von Geschäften in Ferienorten gestellt, da sie den Schutz des Sonntags gefährdet sieht.

Die seit einem Jahr geltende Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. In 96 von insgesamt rund 3.000 Orten und Ortsteilen können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage zwischen 13.00 und 18.00 Uhr öffnen. Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen.

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen, Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern. Die Sortimente geöffneter Geschäfte sind auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt heute über die modernste Urlaubsinfrastruktur Deutschlands, rund 11,9 Mio. Reisen mit ca. 61,3 Mio. Übernachtungen führen jährlich nach Mecklenburg-Vorpommern. Jedes dritte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern ist direkt oder indirekt vom Tourismus abhängig, der Bruttoumsatz der Branche liegt bei rund 5,1 Mrd. Euro jährlich. "Von der Breitenwirkung profitieren viele Bereiche, rund 1,5 Mrd. Euro fließen allein in den Handel", sagte Seidel.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Fr., 16.01.1970 - 05:23 Uhr | Seitenaufrufe: 352
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