Innenminister Lorenz Caffier: Wer nicht freiwillig ausreist, muss mit Abschiebung rechnen / News / Seestadt Rostock
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Brennerei „Maennerhobby“ hat neuen Besitzer gefunden – und er kommt aus MV - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Nachricht über die Insolvenz der bekannten Brennerei „Maennerhobby“ hat Ende 2025 viele überrascht. Nun gibt es einen neuen Besitzer, der den Namen des Ladens ändert, das Sortiment erweitert und für Kunden gute Nachrichten hat.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:33 Uhr
Neuer Betreiber für „Maennerhobby“ + Ostermarkt beginnt + Bau von Stadtvilla geplant - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Jahrelang gab es von der Brennerei „Maennerhobby“ nur gute Nachrichten – und Preise für ihre Produkte. Als Gründer Martin Neumann im Dezember Insolvenz anmelden musste, hat das viele geschockt. Nun gibt...
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 17:06 Uhr
Volkshochschule Rostock - Foto: Hansestadt Rostock
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (HRPS) - In einem praxisnahen Kurs der Volkshochschule Rostock lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Basiswissen des Projektmanagements kennen und anwenden. Der Schwerpunkt liegt auf dem klassischen Projektmanagement und der Projektrealisierung. Sie erfahren unter anderem, wie Projekte klar abzugrenzen und zu...
Quelle: HRO-News.de | Di., 12:54 Uhr
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Rostock (HRPS) - Über die Osterfeiertage bleiben die Rostocker Zentralbibliothek und Stadtteilbibliotheken vom 3. bis 6. April 2026 geschlossen. Wer sich zuvor mit Medien eindecken möchte, hat dafür noch bis zum 2. April 2026 Zeit. Ab 7. April 2026 können wieder an fast allen Standorten Medien entliehen oder zurückgegeben...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 09:47 Uhr
Rostock verkauft Grundstück in der Innenstadt unter strengen Bedingungen - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Stadt Rostock versucht, eine seit Jahren klaffende Baulücke in der Innenstadt zu schließen. Mit einem neuen Verkaufspreis für das Grundstück Ernst-Barlach-Straße 5 sollen Investoren angelockt werden. Doch was genau gebaut werden soll, schreibt die Stadt vor.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:03 Uhr

Innenminister Lorenz Caffier: Wer nicht freiwillig ausreist, muss mit Abschiebung rechnen

Rostock/Schwerin (PIHR) • Zur Berichterstattung der letzten Tage über die durchgeführten und noch geplanten Abschiebemaßnahmen der Hansestadt Rostock erklärt Innenminister Lorenz Caffier:


"In den vergangenen Monaten waren wir und auch die Hansestadt Rostock in besonderem Maße damit beschäftigt, für die große Zahl der ankommenden Flüchtlinge in unserem Land ein Dach über dem Kopf zu schaffen und die Versorgung sicherzustellen. Hierbei hat die Hansestadt Rostock beispielhaft gezeigt, was Verwaltung im Stande ist zu leisten. Mit derart großen Flüchtlings- und Wanderungsbewegungen wie in den letzten Monaten, war das vereinte Deutschland noch nie konfrontiert. Wir haben hier keine Erfahrungen, auf die wir zurückgreifen können."


"Allen Beteiligten ist bewusst, dass die ganze Thematik zudem sehr komplex und zugleich hochemotional ist. Das war schon immer eine schwierige Kombination. Aber unsere Rechtsordnung setzt uns dennoch einen Rahmen, in dem sich unsere Sicherheits- und Verwaltungsorgane bewegen müssen. Und ich erwarte als Innenminister, dass dieser Rahmen voll ausgenutzt wird."


"Mittlerweile haben wieder nun wieder geordnete und vor allem eingespielte Verfahren. Die Abläufe funktionieren und der tägliche weiterhin große Zulauf wird effizient organisiert. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern die schnellsten Asylverfahren und das beste Flüchtlingsmanagement aller Bundesländer. Und dazu gehört selbstverständlich auch ein effektives Rückführungsmanagement. Ziel dabei ist, zunächst eine möglichst hohe Zahl von abgelehnten Bewerbern zur freiwilligen Ausreise zu bewegen. Wer aber nicht freiwillig ausreist, muss künftig mit schnellerer Abschiebung rechnen. Ich sehe es als meine Pflicht als Innenminister an, dafür Sorge zu tragen, dass notfalls mit konsequenten Ordnungsmaßnahmen das Recht auch durchgesetzt wird. Im Übrigen ist eine Abschiebung niemals "unangekündigt". Sie ist erwartbar - nur der Zeitpunkt nicht immer vorhersehbar. Ergeht nämlich durch das BAMF ein Bescheid über die Ablehnung des Asylantrags und damit die Aufforderung zur Ausreise, bleibt dem Betroffenen immer genügend Zeit, um Deutschland zu verlassen. Hält er diese Frist nicht ein, sind die Ausländerbehörden der Kommunen angehalten, zum Mittel der Abschiebung zu greifen. Der Zeitpunkt mag überraschend sein, aber nicht die Maßnahme selbst."

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 19:33 Uhr | Seitenaufrufe: 297
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