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19. Integrationsministerkonferenz in Rostock Warnemünde

Rostock-Warnemünde (MAGS) • Mit der Verabschiedung des Leitantrags „Miteinander wachsen“ sendet die diesjährige Integrationsministerkonferenz (IntMK) ein starkes Zeichen für Integration, für einen starken und solidarischen Zusammenhalt im Einwanderungsland Deutschland und für Vielfalt und Teilhabe.

In Rostock Warnemünde fand am 20. und 21. März die 19. IntMK statt. Die für Integration zuständigen Ministerinnen und -minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder berieten dabei aktuelle Herausforderungen und Verbesserungsbedarfe bei der Integration und fassten eine Reihe von Beschlüssen. Als Gäste nahmen u.a. die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundeskanzleramt, Reem Alabali-Radovan, die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und für Heimat, Juliane Seifert und der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Dr. Mehmet Daimagüler.

Ungeachtet der vielfältigen Maßnahmen der Soforthilfe, die weiterhin hohe Priorität haben, gilt es nach Ansicht der IntMK, die längerfristige Phase der Integration und Teilhabe zu berücksichtigen.

„Die Bewältigung der Herausforderungen bei der Integration von Menschen, die dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum zu uns gekommen sind, ist im öffentlichen Bewusstsein in den letzten Monaten zu kurz gekommen“, betonte die Vorsitzende der diesjährigen IntMK, Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern.

Leitantrag Miteinander wachsen

Deutschland ist seit vielen Jahren ein Einwanderungsland und durch die Zuwanderung vielfältiger geworden, sagte Drese. Etwa jede oder jeder Vierte in Deutschland hat eine Migrationsgeschichte. „Deshalb gewinnt die Integration eine immer höhere Bedeutung“, so Drese.

„Mit dem Leitantrag wollen wir verdeutlichen, dass Zuwanderung bei allen Herausforderungen vor allem als Bereicherung und Chance für unsere Gesellschaft wahrgenommen wird“, verdeutlichte die IntMK-Vorsitzende. Eine gute Integration sei entscheidend für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Perspektiven des Landes. „Dabei sind alle Beteiligten gefragt – staatliche wie nichtstaatliche Akteure, Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Auch das stellen wir mit unserem Leitantrag heraus“, verdeutlichte Drese.

Wesentlich sei zudem die Zusammenarbeit zwischen Bund, Länder und Kommunen – gerade die Kommunen leisten nach Ansicht der IntMK einen maßgeblichen Anteil der Integration vor Ort und schultern vielfältige Belastungen.

Drese: „In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Zusage der Bundesregierung, die migrationsspezifische Beratung, die Erstorientierungs- und die Integrationskurse des BAMF sowohl quantitativ als auch qualitativ bedarfsgerecht auszubauen.

Migrationsberatung zukunftssicher aufstellen

Gerade die Migrationsberatung sei für zugewanderte Menschen grundlegend und wichtig, so Drese. Der Neubeginn in einem anderen Land ist mit vielen, häufig sehr komplexen Fragen verbunden. „Migrationsberaterinnen und -berater sind Lotsen für die Integration“, sagte Drese. „In diesem Jahr stehen trotz der kürzlich erfolgten Aufstockung dennoch weniger Mittel des Bundes für die Angebote als im Vorjahr zu Verfügung.

Sowohl die Länder, die ergänzend zu den bundesgeförderten Angeboten der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD) eigene Beratungsangebote verantworten als auch die Kommunen und die Träger der Beratungsangebote seien für eine belastbare und nachhaltige Versorgung vor Ort auf ausreichende Planungssicherheit angewiesen. Drese: „Eine bundesseitig auskömmliche Ausstattung und sichere Finanzierung der MBE und JMD, die auch Ausbaunotwendigkeiten in den Beratungssystemen berücksichtigt, stellt hierfür die maßgebliche Grundlage dar. Diese muss auch ihren Niederschlag in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sowie in der Einführung einer mehrjährigen Förderung finden.“

Arbeit und Ausbildung

Auf der diesjährigen IntMK wurde zudem der bundesweite Arbeits- und Fachkräftemangel diskutiert, der vom demografischen Wandel verstärkt wird. Ein wichtiger Lösungsansatz ist, das Arbeits- und Fachkräftepotential von Zugewanderten zu nutzen. Dazu gehört auch die Anwerbung von Fachkräften, die sich noch im Ausland befinden.

Um Deutschland insgesamt attraktiver für den Fachkräftezuzug zu gestalten und bereits hier lebende Fachkräfte halten zu können, müssen nach Ansicht der IntMK Verfahren zu Einreise und Aufenthalt verschlankt und beschleunigt werden. Fachkräftesicherung durch Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit sollte dabei auch für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und schneller möglich werden. Gesetzlich seien umfassende Anpassungen auf den Weg gebracht worden. Nun müssten zügig Taten folgen durch Prozessvereinfachungen und bedarfsgerechte Aufstockung der Personalressourcen der beteiligten Stellen

Unter Federführung Hamburgs ermittelt derzeit eine Bund-Länder-Expertengruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hierzu konkrete, aus der Verfahrenspraxis gewonnene Lösungsansätze. Die IntMK fordert den Bund im Schulterschluss mit der ASMK dazu auf, die Umsetzung dieser Lösungsansätze zu unterstützen und daneben die beteiligten Stellen mit ausreichend Personal auszustatten sowie die Digitalisierung voranzutreiben.

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Der demografische Wandel und der damit einhergehende Arbeits- und Fachkräftemangel stellt Unternehmen deutschlandweit vor große Herausforderungen. Die zügige und qualifikationsorientierte Arbeitsmarktintegration von Menschen, die zu uns kommen, ist hiergegen ein wirksames Instrument. Hamburg geht hier schon seit einigen Jahren mit dem Pilotprojekt Hamburg Welcome Center voran: als „One-Stop-Shop“ für zuwandernde und zugewanderte Fachkräfte und Hamburger Unternehmen mit Fachkräftebedarf geschaffen, bietet es ein breites und partnerübergreifendes Unterstützungsangebot zur Arbeitsmarktintegration. Auch ausländerrechtliche Dienstleistungen werden hier schnell und unkompliziert angeboten. Die Erfahrungen, die wir mit dem HWC gesammelt haben, geben wir gerne weiter.“

Rechte von Minderheiten stärken

Die Integrationsministerkonferenz setzt sich für die Stärkung der Rechte von Stinti und Roma ein. Dabei soll gerade im Hinblick auf die Verfolgungsgeschichte der Community die Partizipation in den politischen Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gestärkt werden. Wichtig ist es aus Sicht der Länder, den Blick auf die Heterogenität der in Deutschland lebenden Communities der Sinti und Roma zu richten und insbesondere marginalisierte Gruppen besondere Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer politischen Rechte zu bieten.

Nordrhein-Westfalens Integrationsministerium Josefine Paul: „Die Integrationsministerkonferenz steht schützend auf der Seite der eingewanderten Menschen und lehnt jede Form von Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus entschieden ab. Die Teilhabe der Communities der Sinti und Roma in Deutschland wollen wir gemeinsam stärken und ihnen alle Chancen unserer offenen Gesellschaft bieten. Es ist wichtig, verstärkt Maßnahmen zur Integration in den Fokus gerückt werden. Bund, Länder und Kommunen bilden bei der Integration eine Verantwortungsgemeinschaft. Diesem Anspruch müssen alle Ebenen Rechnung tragen. Die Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister spricht sich daher in ihren Anträgen klar für die Stärkung der Integrationsinfrastruktur und eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes daran aus.“

Seit der letzten Integrationsministerkonferenz haben verschiedene Entwicklungen im In- und Ausland den integrationspolitischen Diskurs in Deutschland beeinflusst. In den vergangenen Monaten haben sehr viele Menschen in ganz Deutschland ihre Stimme erhoben und für die freiheitliche Demokratie demonstriert. „Diese Demonstration senden ein klares Signal für die Vielfalt und Offenheit in unserem Land. Wir sind solidarisch mit den vielen Hunderttausenden, die in den vergangenen Wochen für Solidarität, eine vielfältige Gesellschaft und gegen Ausgrenzung auf die Straßen gegangen sind. Dazu zählt auch die rechtliche Stärkung des Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“, so die nordrhein-westfälische Integrationsministerin Josefine Paul.

Am Ende der IntMK übergab Ministerin Drese symbolisch den Vorsitz an den niedersächsischen Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi. Niedersachsen wird vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 Vorsitzland der 20. IntMK sein.

„Heute, am 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus der Vereinten Nationen übernehme ich den Staffelstab und damit ab der Jahresmitte den Vorsitz für die 20. IntMK. Wir wollen in dieser Verantwortung engagiert daran arbeiten, die gute Zusammenarbeit der Länder in dieser Konferenz für Zusammenhalt in der Gesellschaft, für gesellschaftliche Teilhabe aller und die Integration auch in den Arbeitsmarkt fortzuschreiben und damit einen Beitrag leisten, unsere Demokratie zu stärken. Die Vielfalt unserer Gesellschaft ist ein Gewinn, das werden wir immer wieder betonen“, so Philippi.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Di., 20.01.1970 - 20:17 Uhr | Seitenaufrufe: 51
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