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Polizei Rostock: Unfälle, Verbrechen, Vermisstenmeldungen – aktuelle Meldungen aus der Region (09.07.2026) - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:30 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 10:45 Uhr

Angebot an Leih- Elektro-Tretrollern in Rostock wächst

Rostock (HRPS) • E-Tretroller gehören seit zwei Jahren zum Rostocker Stadtbild. Neben einigen privaten Rollern fallen insbesondere die von den Anbietern BIRD und MOIN betriebenen Leih-Tretroller ins Auge.

Da zusätzliche Anbieter nach Rostock kommen werden und sich die Anzahl der Roller erhöhen wird, hat das Amt für Mobilität eine neue Strategie entwickelt.  Mit dieser Strategie verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, trotz einer Zunahme der Anbieter und der Tretroller einen ordnungsgemäßen Betrieb der Leih-Tretroller bei fairen Marktbedingungen in Rostock abzusichern.

So soll das maximale Kontingent für die Innenstadt und Warnemünde auf 500 bzw. 120 Tretroller anbieterübergreifend festgelegt werden. Dieses Kontingent wird entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Anzahl der in Rostock aktiven E-Tretroller–Anbieter geteilt. Das Kontingent je Anbieter ist dementsprechend dynamisch.

Je Anbietendem dürfen maximal 600 Roller in der Gesamtstadt in Verkehr gebracht werden. Ein Drittel der Flotte muss jeweils außerhalb von Innenstadt und Warnemünde in Verkehr gebracht werden.  Es dürfen nicht mehr als fünf Roller je Anbieter an einem Ort bzw. einer Kreuzung aufgestellt werden. zwischen den Aufstellorten muss ein Abstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden. Ausnahmen sind so genannte "Hubs", an denen bis zu zehn Rollern erlaubt sind.

Es erfolgen regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei. Ein permanentes Monitoring und Nutzerbefragungen sollen den Ausbau der Leih-E-Tretroller begleiten. Bei Bedarf können gesonderte Parkmöglichkeiten und Abstellorte am Rande der Abstellverbotszonen geschaffen werden.

Die freiwilligen Vereinbarungen mit den Anbietern werden entsprechend angepasst.
Neben diesen Kriterien beinhaltet die Vereinbarung beispielsweise Qualitäts- und Umweltstandards für den Betrieb des Verleihsystems.
Ebenso wurden so genannte Parkverbotszonen definiert, Standards für die Kontrolle, Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch.

Wesentliches Ziel der Vereinbarung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Sollten die zur Miete zur Verfügung gestellten E-Tretroller zum Beispiel Gehwege oder Zugänge derart blockieren, dass die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt wird, müssen diese umgehend von den Anbietern entfernt werden. Andernfalls werden diese kostenpflichtig im Auftrag der Stadtverwaltung entfernt. Durch die Vereinbarung haben sich die Anbieter verpflichtet, in den Parkverbotszonen technisch ein Beenden des kostenpflichtigen Leihvorgangs zu verhindern. Verbotszonen in Rostock umfassen beispielsweise Grün- und Parkanlagen, die Uferbereiche der Warnow und die Fußgängerzonen.

Weitere Informationen: www.rostock.de/mobil

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Verkehr | Mo., 19.01.1970 - 20:32 Uhr | Seitenaufrufe: 309
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