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Geflügelpest: Aufstallung von Geflügel in Rostock nur noch rund um den Breitling vorgeschrieben

Rostock (HRPS) • Die seit 23. Februar 2021 bestehende generelle Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Rostocker Stadtgebiet wurde jetzt vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aufgehoben. Als Risikogebiet gilt jedoch weiterhin der 500 Meter breite Uferstreifen um den Rostocker Breitling.
Alle Geflügelhalter innerhalb dieses Risikogebietes haben ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), unterzubringen.

Tierhalter, die Geflügel in diesem Gebiet halten und der Anzeigepflicht der Geflügelhaltung bisher nicht nachgekommen sind, haben sich unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Tel. 0381 381-8601 zu melden.

Da das Friedrich-Loeffler-Institut das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 zuletzt am 25. März 2021 bei einem verendeten Höckerschwan aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim nachgewiesen hat und seitdem in Mecklenburg-Vorpommern keine weiteren Wildvogelgeflügelpestfälle aufgetreten sind, wird nun zwar die Aufstallungspflicht für das gesamte Stadtgebiet aufgehoben, aber für das beschriebene Risikogebiet aufrechterhalten. Zur Verhinderung der Übertragung des Virus in die Hausgeflügelbestände ist es notwendig, dass in besonders gefährdeten Gebieten, in denen Rast- und Sammelplätze für Wildvögel bekannt sind, die Hausgeflügelbestände weiterhin aufgestallt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Mo., 19.01.1970 - 18:25 Uhr | Seitenaufrufe: 227
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