Stadtwerke Rostock bleiben Betreiber des Rostocker Stromnetzes / News / Seestadt Rostock
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Stadtwerke Rostock bleiben Betreiber des Rostocker Stromnetzes

Rostock (HRPS) • Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH erhält den Zuschlag in dem Verfahren für den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrags in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Das hat die Bürgerschaft heute einstimmig beschlossen. Die Vertragslaufzeit für den abzuschließenden Stromkonzessionsvertrag beginnt am 1. Oktober 2021. Der Konzessionsvertrag wird für einen Zeitraum von 20 Jahren geschlossen.

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen freut sich über diese Entscheidung: "Der Beschluss sichert Rostocks Energieversorgung in den kommenden zwei Jahrzehnten und gewährleistet damit, dass wir auch in Zukunft die Weichen für unsere Energiepolitik lokal stellen können!"

Volker Rattey, Geschäftsführer Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft: "Unser Konzept für eine zukunftsweisende, langfristig sichere Versorgung hat überzeugt und wir freuen uns, die langjährige Partnerschaft fortzusetzen. Unser Anspruch ist das Rostocker Stromnetz weiterhin hocheffizient und mit sehr geringen Ausfallzeiten zu betreiben."

Oliver Brünnich, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Rostock AG, bestätigt: " Wir sind überzeugt, dass es eine gute Entscheidung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  ist, und freuen uns über das Vertrauen in unsere Leistungsfähigkeit. Gemeinsam werden wir nun die notwendigen Schritte für eine  klimafreundliche und digitale Zukunft  in unserer Region gestalten."

Das Angebot der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH wurde durch das Beratungsunternehmen Rödl & Partner ausgewertet. Es erfüllt alle von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgegebenen Eignungskriterien und gewährleistet eine an den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes ausgerichtete Stromversorgung. Das Angebot enthält umfassende Zusagen zu einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Darüber hinaus enthält der Konzessionsvertrag umfassende Regelungen zur Zahlung von Konzessionsabgaben, zu Baumaßnahmen und zu Einflussnahme-Möglichkeiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie im Amtsblatt der Europäischen Union im Juli 2019 hatte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock das Auslaufen des bisherigen Stromkonzessionsvertrags bekannt gegeben und Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden. Diese Unternehmen wurden dann mit einem ersten Verfahrensbrief vom Januar 2020 über die Bedingungen des Verfahrens informiert und zur Abgabe eines Angebots für den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrags aufgefordert. Daraufhin gingen zunächst zwei Angebote ein. Nach Bietergesprächen wurden die Unternehmen mit einem zweiten Verfahrensbrief zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Daraufhin gab nur die noch die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH ein Angebot ab.

Linktipp: Die Beschlussvorlage Nr. 2020/BV/1670 kann im Sitzungsdienstportal unter www.rostock.de/ksd
recherchiert werden oder unter folgendem Direktlink: https://ksd.rostock.de/bi/vo020?VOLFDNR=1019615&refresh=false&TOLFDNR=7144566

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Energie | Mo., 19.01.1970 - 15:22 Uhr | Seitenaufrufe: 209
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