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Rostock geht gegen Monteurwohnungen vor - aber das löst nicht das Problem - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Hansestadt will gegen einen finnischen Konzern vorgehen – weil der Monteurwohnungen in „normalen“ Wohngebieten anbietet, dafür aber keine Genehmigung hat. Noch besser wäre es, Rostock würde endlich mehr Wohnraum ermöglichen. Doch daran hapert es.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:22 Uhr
Tierversuche an Uniklinik Rostock: Ethisch verwerflich und Patienten gegenüber fahrlässig - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Schweine werden in Narkose versetzt, von Ärzten oder Medizinstudenten aufgeschnitten, „operiert“ und danach getötet: Was sich anhört wie eine öffentliche Obduktion im Mittelalter, ist leider noch immer Praxis in der chirurgischen Aus- und Weiterbildung. Dabei gibt es längst bessere Methoden.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:37 Uhr
Umfrage: Halten Sie Tierversuche für notwendig? - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In Rostock kommen Unfallchirurgen zusammen, um an narkotisierten Schweinen die Behandlung von lebensgefährlichen Verletzungen zu üben. Tierschützer fordern ein Ende dieser Praxis. Was sagen Sie dazu?
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:38 Uhr
Polizei Rostock: Unfälle, Verbrechen, Vermisstenmeldungen – aktuelle Meldungen aus der Region (21.04.2026) - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:39 Uhr
Rostock: Nimmt ein finnischer Konzern Einwohnern die Wohnungen weg? Stadt will reagieren - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Ein Unternehmen aus Finnland bietet in Rostock, Wismar und kleineren Orten in MV Wohnungen für Kurzzeitmieter wie Monteure an. Doch im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel hat die Firma keine Genehmigung dafür. Die Stadt will dagegen vorgehen, weil das Geschäftsgebaren die Wohnungsnot verschärfen könnte.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:23 Uhr
Rostock (PIHR) - Am heutigen Tag führte die Polizeiinspektion Rostock in den Rostocker Stadtteilen Evershagen und Lütten-Klein einen Einsatz mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften des Landeskriminalamtes M-V durch. Anlassgebend für den Polizeieinsatz war ein schwerer Raub, der sich nach polizeilichen Erkenntnissen am Abend...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 22:59 Uhr
Volkshochschule Rostock - Foto: Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Zu einer Veranstaltung „Mit Wasserstoff in die Zukunft: Führung bei rebus“ lädt Rostocks Volkshochschule jetzt ein. Interessenten erfahren bei einer Betriebsführung, wie die rebus Regionalbus Rostock GmbH den Nahverkehr mit Wasserstoff neugestaltet. Vorgestellt werden die Flotte aus 52 Wasserstoffbussen und...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:36 Uhr

Gewässer dürfen nicht leergepumpt werden

Rostock (hrps) • In regenlosen Hitzeperioden kann das gesammelte Niederschlagswasser versiegen. Einige findige Mitbürger waren deshalb kürzlich während der heißen Tage auf die Idee gekommen, Wasser aus den in Rostock reichlich vorhandenen Vorflutern wie dem Schmarler Bach, Laakkanal, Liepengraben, Carbäk, Rönngraben und stehenden Gewässern wie dem Schwanenteich, dem Mühlenteich usw. im großen Umfang mit Pumpen zu entnehmen. Bei einigen Gewässern machte sich die massive Entnahme bereits durch extrem geringe Wasserstände wie zum Beispiel im Liepengraben und Kringelgraben bemerkbar.

Das Umweltamt weist darauf hin, dass eine Entnahme von Wasser aus einem Gewässer eine Benutzung nach Wasserhaushaltsgesetz darstellt und einer Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde beim Umweltamt bedarf.

Wer also Wasser ohne Erlaubnis mittels Pumpe aus einem Gewässer entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Niemand wird etwas dagegen haben, wenn ab und an bei normalem Wasserstand eine Gießkanne voll Wasser entnommen wird, dies fällt unter den Gemeingebrauch.

Eine Dauerentnahme mit einer Pumpe ist jedoch nicht nur ordnungswidrig, sie zerstört auch das ökologische Gleichgewicht eines Gewässers und führt durch die verminderte Frischwasserzufuhr zu einem vermehrten Fischsterben. Die untere Wasserbehörde wird in der nächsten Zeit verstärkt Kontrollen an den Gewässern durchführen. Wer ausreichend bewässern will, muss Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz nutzen, das reichlich bereitgestellt wird.

Auch das Grundwasser gehört allen und kann nicht grundstücksbezogen einfach so entnommen werden. Wer einen Brunnen zur Nutzung des Grundwassers für gärtnerische Zwecke errichten möchte, hat das Vorhaben bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen, denn auch die Entnahme von Grund-/Schichtenwasser stellt eine Benutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes dar.

Gern berät das Umweltamt zu den Sprechzeiten im Haus des Bauwesens oder telefonisch unter der Rufnummer 381-73 19 oder per Mail unter: silvia.klohn@rostock.de. Sprechzeiten werden dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13. bis 17.30 Uhr angeboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt | Do., 15.01.1970 - 20:56 Uhr | Seitenaufrufe: 681
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