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Pfusch im Rostocker Rathaus: Was passiert, wenn die Bürgerschaft das Geld für Gehälter nicht freigibt? - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Rostocker Bürgerschaft tagt am Mittwoch (19. November) ab 16 Uhr im Rathaus. Besonders spannend wird die Entscheidung im Gehalts-Chaos. Denn das Parlament muss abstimmen, ob die Stadt 11 Millionen Euro Kredit aufnehmen darf, um die anstehenden Gehälter der Mitarbeiter zu zahlen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 11:32 Uhr
Hansa Rostock verlor in der 1. Runde des DFB-Pokals gegen Bundesligist TSG Hoffenheim im heimischen Ostseestadion deutlich mit 0:4 (0:1). Der Beitrag DFB-Pokal: Hansa Rostock unterliegt Bundesligist TSG Hoffenheim erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Quelle: HANSANEWS || das online magazin | So., 11:06 Uhr
Stadtforstamt | Foto: Stadtforstamt/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Das Stadtforstamt bleibt von Montag, 17. November 2025, bis Freitag, 21. November 2025 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die telefonische und elektronische Erreichbarkeit wird aufrechterhalten. Grund für die Schließung sind Erkrankungen sowie terminbedingte Abwesenheiten der verbleibenden Mitarbeiterinnen und...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 16:13 Uhr
Rostock (RSAG) - Von Mittwoch, 19. November, bis voraussichtlich Freitag, 19. Dezember 2025, verkehrt die Buslinie 24 aufgrund von Straßenbauarbeiten in Roggentin in veränderter Linienführung: Die Busse der Linie 24 fahren in beiden Richtungen umgeleitet über den Globusring, die Kösterbecker Straße und Lindenallee. Die...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:53 Uhr
Adventsbahn_Neuer Markt_©Joachim Kloock.JPG - Quelle: Rostocker Straßenbahn AG
Rostock (RSAG) - Eine lieb gewordene Tradition wird fortgeführt: Die Rostocker Nahverkehrsfreunde führen in Zusammenarbeit mit der RSAG auch in diesem Jahr ihre traditionellen Adventsfahrten durch. An allen Adventssonntagen (30.11., 7., 14. und 21.12.) ist der geschmückte und beleuchtete historische GOTHA-Gelenktriebwagen "1" von...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 08:10 Uhr
Rostock-Dierkow (PIHR) - Bei einem Polizeieinsatz sind zwei Beamte verletzt worden. Gegen 20:45 Uhr wurden am gestrigen Donnerstagabend mehrere Einsatzkräfte zu einem Discounter im Kurt-Schumacher-Ring im Stadtteil Dierkow gerufen. Hintergrund war eine körperliche Auseinandersetzung zwischen vier Personen. Als die Beamten eintrafen,...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 15:00 Uhr
Rostock (MLUV) - Anlässlich der Bundesvertreterversammlung des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) hält Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus morgen ein Grußwort in Vertretung für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Stadthalle Rostock. „Ich freue mich, dass die diesjährige Bundesvertreterversammlung...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 00:00 Uhr

Gewässer dürfen nicht leergepumpt werden

Rostock (hrps) • In regenlosen Hitzeperioden kann das gesammelte Niederschlagswasser versiegen. Einige findige Mitbürger waren deshalb kürzlich während der heißen Tage auf die Idee gekommen, Wasser aus den in Rostock reichlich vorhandenen Vorflutern wie dem Schmarler Bach, Laakkanal, Liepengraben, Carbäk, Rönngraben und stehenden Gewässern wie dem Schwanenteich, dem Mühlenteich usw. im großen Umfang mit Pumpen zu entnehmen. Bei einigen Gewässern machte sich die massive Entnahme bereits durch extrem geringe Wasserstände wie zum Beispiel im Liepengraben und Kringelgraben bemerkbar.

Das Umweltamt weist darauf hin, dass eine Entnahme von Wasser aus einem Gewässer eine Benutzung nach Wasserhaushaltsgesetz darstellt und einer Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde beim Umweltamt bedarf.

Wer also Wasser ohne Erlaubnis mittels Pumpe aus einem Gewässer entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Niemand wird etwas dagegen haben, wenn ab und an bei normalem Wasserstand eine Gießkanne voll Wasser entnommen wird, dies fällt unter den Gemeingebrauch.

Eine Dauerentnahme mit einer Pumpe ist jedoch nicht nur ordnungswidrig, sie zerstört auch das ökologische Gleichgewicht eines Gewässers und führt durch die verminderte Frischwasserzufuhr zu einem vermehrten Fischsterben. Die untere Wasserbehörde wird in der nächsten Zeit verstärkt Kontrollen an den Gewässern durchführen. Wer ausreichend bewässern will, muss Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz nutzen, das reichlich bereitgestellt wird.

Auch das Grundwasser gehört allen und kann nicht grundstücksbezogen einfach so entnommen werden. Wer einen Brunnen zur Nutzung des Grundwassers für gärtnerische Zwecke errichten möchte, hat das Vorhaben bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen, denn auch die Entnahme von Grund-/Schichtenwasser stellt eine Benutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes dar.

Gern berät das Umweltamt zu den Sprechzeiten im Haus des Bauwesens oder telefonisch unter der Rufnummer 381-73 19 oder per Mail unter: silvia.klohn@rostock.de. Sprechzeiten werden dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13. bis 17.30 Uhr angeboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt | Do., 15.01.1970 - 20:56 Uhr | Seitenaufrufe: 681
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