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Rostock/Neubrandenburg (PIHR) - Bei den landesweiten Verkehrskontrollen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" sind am gestrigen Montag insgesamt 460 Fahrzeuge an 79 Kontrollstellen überprüft worden. Beim Kontrollschwerpunkt "Überholen" stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten insgesamt 37 Verstöße fest (22 im Bereich Rostock, 15 im...
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Gewässer dürfen nicht leergepumpt werden

Rostock (hrps) • In regenlosen Hitzeperioden kann das gesammelte Niederschlagswasser versiegen. Einige findige Mitbürger waren deshalb kürzlich während der heißen Tage auf die Idee gekommen, Wasser aus den in Rostock reichlich vorhandenen Vorflutern wie dem Schmarler Bach, Laakkanal, Liepengraben, Carbäk, Rönngraben und stehenden Gewässern wie dem Schwanenteich, dem Mühlenteich usw. im großen Umfang mit Pumpen zu entnehmen. Bei einigen Gewässern machte sich die massive Entnahme bereits durch extrem geringe Wasserstände wie zum Beispiel im Liepengraben und Kringelgraben bemerkbar.

Das Umweltamt weist darauf hin, dass eine Entnahme von Wasser aus einem Gewässer eine Benutzung nach Wasserhaushaltsgesetz darstellt und einer Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde beim Umweltamt bedarf.

Wer also Wasser ohne Erlaubnis mittels Pumpe aus einem Gewässer entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Niemand wird etwas dagegen haben, wenn ab und an bei normalem Wasserstand eine Gießkanne voll Wasser entnommen wird, dies fällt unter den Gemeingebrauch.

Eine Dauerentnahme mit einer Pumpe ist jedoch nicht nur ordnungswidrig, sie zerstört auch das ökologische Gleichgewicht eines Gewässers und führt durch die verminderte Frischwasserzufuhr zu einem vermehrten Fischsterben. Die untere Wasserbehörde wird in der nächsten Zeit verstärkt Kontrollen an den Gewässern durchführen. Wer ausreichend bewässern will, muss Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz nutzen, das reichlich bereitgestellt wird.

Auch das Grundwasser gehört allen und kann nicht grundstücksbezogen einfach so entnommen werden. Wer einen Brunnen zur Nutzung des Grundwassers für gärtnerische Zwecke errichten möchte, hat das Vorhaben bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen, denn auch die Entnahme von Grund-/Schichtenwasser stellt eine Benutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes dar.

Gern berät das Umweltamt zu den Sprechzeiten im Haus des Bauwesens oder telefonisch unter der Rufnummer 381-73 19 oder per Mail unter: silvia.klohn@rostock.de. Sprechzeiten werden dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13. bis 17.30 Uhr angeboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt | Do., 15.01.1970 - 20:56 Uhr | Seitenaufrufe: 681
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