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18 Zimmer, Pool und direkter Meerblick: Eine historische Luxusvilla an der Ostsee steht seit Jahren leer – und wartet weiter auf einen Käufer.
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Neue Services bei Kfz-An- und Abmeldungen in der Zulassungsstelle

Rostock-Südstadt (HRPS) • Die Zulassungsstelle im Stadtamt der Hansestadt Rostock bietet jetzt neue Dienstleistungen an. So können ab sofort vorab Termine über das Internetportal www.rostock.de/zulassungsstelle vereinbart werden.
"Dieses zusätzliche Angebot ist eine wesentliche Verbesserung für unsere Kunden und wird nicht nur bei den Rostockerinnen und Rostockern, sondern auch bei Kraftfahrzeughändlern und bei weiteren Dienstleistern ganz sicher auf positive Resonanz stoßen", so Dr. Chris Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, der darin auch einen wesentlichen Beitrag für die Gestaltung einer bürgernahen und kundenfreundlichen Verwaltung sieht. "Das ist der richtige Weg, um in Sachen Bürgerorientierung voranzugehen." Selbstverständlich bleiben die bekannten Öffnungszeiten und auch die mit den Kfz-Händlern vereinbarten Verfahren weiter bestehen.

Wer sein Kraftfahrzeug abmelden möchte, wird künftig sogar ganz auf den Behördenbesuch verzichten können. Voraussetzungen dafür sind, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug einen seit Januar 2015 eingeführten Sicherheitscode besitzt und ebenfalls seit Januar 2015 verwendete amtliche Stempelplaketten auf den Kennzeichen genutzt wurden.
Durch Abrubbeln bzw. Abkratzen werden insgesamt drei Codes sichtbar, die auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes unter der Internetadresse www.kba-online.de einzutragen sind. Die Identifizierung erfordert zudem die Nutzung eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Lesegerät.

Seit Jahresbeginn gilt zudem eine weitere Neuerung: Wer innerhalb Deutschlands umzieht, kann das amtliche Kennzeichen des bisherigen Wohnortes behalten. Die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels und Umschreibung auf die neue Wohnadresse bleibt jedoch bestehen. Bei einem Halterwechsel ist wie bisher ein neues Kennzeichen vonnöten.

Weitere Informationen: www.rostock.de/zulassungsstelle

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Verkehr | Sa., 17.01.1970 - 12:17 Uhr | Seitenaufrufe: 157
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