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Quelle: Bild.de | Do., 16:00 Uhr

Aufmerksamer Taxi-Fahrer vereitelt einen Betrug

Rostock (PIHR) • Am heutigen Morgen gegen 09:00 Uhr erhielt eine 78jährige Dame einen Telefonanruf von einer vermeintlichen
Anwaltskanzlei. Der männliche Anrufer gab sich als Mitarbeiter aus und gab der Geschädigten gegenüber an, dass sie noch Spielschulden von einem Gewinnspiel und zudem ihre Teilnahme an diesem Gewinnspiel nicht gekündigt habe. Um höhere Kosten zu vermeiden, sollte sie noch heute 1500 Euro überweisen. Sollte sie dieses nicht tun, so werde ein Gerichtsverfahren eingeleitet und sie müsse mit Kosten von über 4000,- Euro rechnen.
Da die Dame nun sehr verängstigt war, war sie bereit, zunächst 1000 Euro zu begleichen. Sie ließ sich dazu mit einem Taxi zur Sparkasse fahren und hob das geforderte Geld ab. Als sie anschließend wieder zu Hause war, erhielt sie den angekündigten zweiten Anruf des Anwalts.
In diesem Gespräch forderte er die Geschädigte nun auf, das Geld per Western Union in die Türkei zu transferieren. Dazu gab er ihr die Kontaktdaten des Empfängers durch. Als sie sich dazu mit einem Taxi zur Post fahren lassen wollte, kam das dem Taxifahrer verdächtig vor und er ließ sich den Sachverhalt von der Geschädigten schildern. Da dieser nunmehr einen Betrug vermutete, rief er mit seinem Handy die Nummer des vermeintlichen Anwalts an.
Auch dem Taxifahrer schilderte er den oben bereits beschriebenen Sachverhalt. Noch während des Telefonats sagte der Taxifahrer dem Anwalt, dass die Dame jetzt kein Geld überweisen und er die Polizei verständigen wird. Die Nummer des Anrufers, die im Display der Dame angezeigt wurde, hatte die Ländervorwahl der Türkei.
Die Kriminalpolizei hat hierzu die Ermittlungen aufgenommen.

Ein großer Dank gilt dem Taxifahrer, der diesen offensichtlichen Betrug vereitelte. Dieser Dank wurde bereits durch die eingesetzten Beamten des Polizeireviers Dierkow übermittelt.  

Hierzu möchte die Polizei nochmals an alle appellieren.
Kommen sie keiner solchen oder ähnlichen Forderung nach, ohne im Vorfeld eine Vertrauensperson hinzugezogen zu haben. Sollte es tatsächlich berechtigte Forderungen geben, so werden sie schriftlich kontaktiert. Alles andere ist unseriös.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 21:46 Uhr | Seitenaufrufe: 158
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