Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Rostock (PIHR) - Am 28.08.2026 kam es gegen 22:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz in der Rostocker Innenstadt. In einer Straßenbahn gerieten zwei unbekannte Fahrgäste (männlich/weiblich) mit einer jugendlichen Gruppierung aneinander. Auslöser war das laute Verhalten der Jugendlichen. Der Streit eskalierte, wobei in der Folge der...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 01:44 Uhr
Volkstheater Rostock: Grundsteinlegung lässt Neubau-Streit aufflammen - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Mit einer feierlichen Zeremonie ist am Freitag (28. August) mit Prominenz aus Politik, Kultur und Wirtschaft in Rostock der Grundstein für den Neubau des Volkstheaters gelegt worden. Vorfreude und Begeisterung prägten den Anlass. In der Stadtgesellschaft indes sorgt der Bau weiter für Skepsis.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 13:49 Uhr
Rostocker Volkstheater: Neues Video zeigt erstmals Details von Bühnen und Gastronomie - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Ein neues Video gibt erstmals Einblicke in das Innenleben des neuen Rostocker Volkstheaters. Der Clip zeigt sowohl den großen Saal als auch die kleine Raumbühne sowie Bereiche für die Pausen. Nun ist der Grundstein für den Bau gelegt worden.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 12:04 Uhr
Rostock (PIHR) - Am Donnerstagabend, 27. August 2026, kam es gegen 19.30 Uhr im Bereich des Reifergrabens in Rostock zu einem Polizeieinsatz. Zuvor hatten Zeugen zwei Männer mit einem waffenähnlichen Gegenstand im Bereich des Bahnhofsviertels gemeldet. Eine zivile Polizeistreife konnte im Bereich des Reifergrabens zwei Personen...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:51 Uhr
Rostock-Brinckmansdorf (PIHR) - Am heutigen Freitag, 28. August 2026, kam es gegen 07:10 Uhr im Rostocker Stadtteil Brinckmansdorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein zehnjähriger Junge leicht verletzt wurde. Nach ersten Erkenntnissen stieg der Junge im Vicke-Schorler-Ring an einer Schule aus einem Bus aus. Anschließend soll er, ohne auf den...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:39 Uhr
Rostocks Trainer Daniel Brinkmann zeigt sich nach dem 4:2-Sieg in Saarbrücken zufrieden. Im Interview ging er auf die Standard-Stärke seines Teams ein und lobte die Reaktion des Torschützen Florian Carstens.
Quelle: kicker online | So., 17:54 Uhr
Rostock (RSAG) - An den Sonntagen 30.08., 13.09. und 27.09.2026, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr, fahren die Buslinien 22 und 23 im Bereich Tessiner Straße in geänderter Linienführung: Die Busse der Linien 22 und 23 werden in beiden Richtungen über den Verbindungsweg, die Vorpommernbrücke und die Warnowstraße umgeleitet. Die...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 12:59 Uhr

Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages (31. Dezember 2013) bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens (1. Januar 2014) abgebrannt werden.
Darauf weist das Stadtamt als Ordnungsbehörde hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung die Bestätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen.

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Daher hier noch einmal Hinweise für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen grundsätzlich von Personen jeglichen Alters und während des gesamten Jahres abgebrannt werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Verwendungsort (z.B. nur im Freien) ist unbedingt einzuhalten. Nach dem Anzünden ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Pyrotechnische Gegenstände sind nicht in den Händen zu behalten!

Raketen mit Führungsstab sind nicht in den Boden zu stecken. Hierfür sind standsichere Gefäße benutzen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht von Personen im angetrunkenen Zustand abzubrennen. Weiterhin ist das Verschießen pyrotechnischer Gegenstände auf Personen oder Personengruppen sowie innerhalb von Personengruppen zu unterlassen. Auch das Verschießen oder Werfen von pyrotechnischen Gegenständen in Türen, Fenster oder Briefkästen ist untersagt.

„Blindgänger“ sind auf keinen Fall nochmals zu zünden. Sie sind nach einer sicheren Wartezeit mit Wasser unschädlich zu machen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht vom Balkon aus zu zünden oder von oben herunterzuwerfen.

Beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen müssen sich andere entflammbare Gegenstände in einer sicheren Entfernung oder einem verschlossenen Behältnis zu befinden. Sie sollten keinesfalls am Körper getragen werden.

Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 erworben und abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind und mit der Zulassungsnummer (z.B. BAM-PII-1398 oder BAMPI-0363) gekennzeichnet sind.

Allgemein verboten ist:
a) das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T (Seenotsignalmittel) zu anderen als zu den üblichen Notrufzwecken (s.a. § 145 Strafgesetzbuch).
b) das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4 ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und Anzeige bei der zuständigen Behörde.

c) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern (Reethäuser werden von der Verfügung erfasst, für die übrigen Gebäudearten gilt ein empfohlener Mindestabstand von 200 Metern zum betreffenden Gebäude).
d) das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze, da dies ein unerlaubtes Schießen außerhalb von Schi eßstätten darstellt.

e) das Herstellen oder die Veränderung von Feuerwerkskörpern.

Weitere Hinweise, insbesondere zum Verkauf und der Aufbewahrung/Lagerung, enthält das Merkblatt des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, welches unter der Internetadresse www.lagus.mv-regierung.de abrufbar ist.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Allgemeines | Sa., 17.01.1970 - 02:39 Uhr | Seitenaufrufe: 202
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2026