Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Größter Drogen-Fall in MV vor Gericht: Paar soll 250 Kilo Kokain geschmuggelt haben - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Es klingt wie aus einem Actionfilm: Ein Ehepaar aus dem Landkreis Rostock kauft eine Jacht, fährt damit nach Kolumbien, belädt sie mit Kokain, gerät auf dem Rückweg fast in Seenot und wird auf den Azoren geschnappt. So lautet zumindest die Anklage vor dem Landgericht Rostock. Am Mittwoch (12. August) begann der...
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 15:03 Uhr
Rostock (PIHR) - Mit dem Ende der 35. Hanse Sail am Sonntag, 09. August 2026, zieht die Polizeiinspektion Rostock eine durchweg positive Bilanz. Die maritime Großveranstaltung lockte vom 06. bis 09. August erneut zahlreiche Besucherinnen und Besucher in die Hansestadt Rostock. Besonders der Stadthafen sowie die Bereiche Warnemünde...
Quelle: HRO-News.de | So., 14:01 Uhr
Größter Drogen-Fall in MV vor Gericht: Paar soll 250 Kilo Kokain geschmuggelt haben - Bild: Leipziger Volkszeitung
Es klingt wie aus einem Actionfilm: Ein Ehepaar aus dem Landkreis Rostock kauft eine Jacht, fährt damit nach Kolumbien, belädt sie mit Kokain, gerät auf dem Rückweg fast in Seenot und wird auf den Azoren geschnappt. So lautet zumindest die Anklage vor dem Landgericht Rostock.
Quelle: Leipziger Volkszeitung | Mi., 16:25 Uhr
Rostock-Toitenwinkel (PIHR) - Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt im Fördergebiet Toitenwinkel die Errichtung eines wettergeschützten Unterstandes mit Bänken, Tischen, Liegeflächen und Beleuchtung. Die Jugendhütte soll unweit des Parks an der Dierkower Mühle und in der Nähe der Straßenbahnhaltestelle Hölderlinweg...
Quelle: HRO-News.de | Di., 12:34 Uhr
Rostock-Dierkow (PIHR) - Am gestrigen Montag, 10. August 2026, erhielt die Polizei gegen 19:45 Uhr den Hinweis eines aufmerksamen Fahrzeugführers auf einen möglicherweise alkoholisierten Autofahrer. Der Hinweisgeber teilte über den Notruf mit, dass ein Pkw auf der Rövershäger Chaussee in Rostock in deutlichen Schlangenlinien unterwegs...
Quelle: HRO-News.de | Di., 13:59 Uhr
Rostock-Warnemünde (HRPS) - In der Ostsee westlich von Warnemünde wurde ein Algenteppich beobachtet. Darüber informiert das Amt für Brandschutz/Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Betroffen sind die Strandabschnitte 30 bis 36 – etwa vom Neuen Friedhof Warnemünde aus in westlicher Richtung. Es besteht der Verdacht, dass es sich um...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 21:14 Uhr
Rostock-Stadtmitte (PIHR) - Am Vormittag des 08.08.2026, meldete eine Hinweisgeberin der Polizei ein Fahrzeug, welches auf der Straße "Am Strande" in Rostock mit überhöhter Geschwindigkeit eine 30km/h-Zone befuhr. Hierbei soll dieses Fahrzeug ein hellfarbenes Fahrzeug der Marke Citroen überholt und anschließend verkehrsgefährdend...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 12:47 Uhr

Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages (31. Dezember 2013) bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens (1. Januar 2014) abgebrannt werden.
Darauf weist das Stadtamt als Ordnungsbehörde hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung die Bestätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen.

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Daher hier noch einmal Hinweise für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen grundsätzlich von Personen jeglichen Alters und während des gesamten Jahres abgebrannt werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Verwendungsort (z.B. nur im Freien) ist unbedingt einzuhalten. Nach dem Anzünden ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Pyrotechnische Gegenstände sind nicht in den Händen zu behalten!

Raketen mit Führungsstab sind nicht in den Boden zu stecken. Hierfür sind standsichere Gefäße benutzen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht von Personen im angetrunkenen Zustand abzubrennen. Weiterhin ist das Verschießen pyrotechnischer Gegenstände auf Personen oder Personengruppen sowie innerhalb von Personengruppen zu unterlassen. Auch das Verschießen oder Werfen von pyrotechnischen Gegenständen in Türen, Fenster oder Briefkästen ist untersagt.

„Blindgänger“ sind auf keinen Fall nochmals zu zünden. Sie sind nach einer sicheren Wartezeit mit Wasser unschädlich zu machen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht vom Balkon aus zu zünden oder von oben herunterzuwerfen.

Beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen müssen sich andere entflammbare Gegenstände in einer sicheren Entfernung oder einem verschlossenen Behältnis zu befinden. Sie sollten keinesfalls am Körper getragen werden.

Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 erworben und abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind und mit der Zulassungsnummer (z.B. BAM-PII-1398 oder BAMPI-0363) gekennzeichnet sind.

Allgemein verboten ist:
a) das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T (Seenotsignalmittel) zu anderen als zu den üblichen Notrufzwecken (s.a. § 145 Strafgesetzbuch).
b) das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4 ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und Anzeige bei der zuständigen Behörde.

c) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern (Reethäuser werden von der Verfügung erfasst, für die übrigen Gebäudearten gilt ein empfohlener Mindestabstand von 200 Metern zum betreffenden Gebäude).
d) das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze, da dies ein unerlaubtes Schießen außerhalb von Schi eßstätten darstellt.

e) das Herstellen oder die Veränderung von Feuerwerkskörpern.

Weitere Hinweise, insbesondere zum Verkauf und der Aufbewahrung/Lagerung, enthält das Merkblatt des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, welches unter der Internetadresse www.lagus.mv-regierung.de abrufbar ist.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Allgemeines | Sa., 17.01.1970 - 02:39 Uhr | Seitenaufrufe: 202
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2026