Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Pfusch im Rostocker Rathaus: Was passiert, wenn die Bürgerschaft das Geld für Gehälter nicht freigibt? - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Rostocker Bürgerschaft tagt am Mittwoch (19. November) ab 16 Uhr im Rathaus. Besonders spannend wird die Entscheidung im Gehalts-Chaos. Denn das Parlament muss abstimmen, ob die Stadt 11 Millionen Euro Kredit aufnehmen darf, um die anstehenden Gehälter der Mitarbeiter zu zahlen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 11:32 Uhr
Rostock (PIHR) - Bei einem Verkehrsunfall mit einer Straßenbahn ist am heutigen Donnerstagmorgen ein 23-jähriger Radfahrer leicht verletzt worden. Der Unfall ereignete sich gegen 07:00 Uhr in der Parkstraße, als ein 57-jährige Straßenbahnfahrer von der Innenstadt kommend in Richtung Neuer Friedhof fuhr. Nach derzeitigen...
Quelle: HRO-News.de | Do., 09:22 Uhr
Ein schwerer Unfall sorgt bei Jarmen in Mecklenburg-Vorpommern für einen Polizeieinsatz. Die Autobahn 20 ist seit dem Morgen teilweise gesperrt.
Quelle: stern.de | Di., 11:03 Uhr
Hansa-Rostock-Kapitän Pfanne schenkt Ex-Teamkollegen Lukesch Trikot nach Pokalspiel - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Mit 0:5 mussten sich Alexander Lukesch und der Penzliner SV dem FC Hansa Rostock im Landespokal-Achtelfinale geschlagen geben. Der Offensivkicker sicherte sich dennoch ein besonderes Andenken von der Partie. Er bekam das Trikot von FCH-Kapitän Franz Pfanne.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 13:16 Uhr
Großbaustelle droht jahrelang mit Sperrungen und Umleitungen - Bild: Nordkurier
Größere Bauarbeiten in der KTV bringen bis 2027 Vollsperrungen, Umleitungen und neue Leitungen. Was genau geplant ist, erfahren Sie hier.
Quelle: Nordkurier | Do., 09:02 Uhr
100.000 Deutschlandtickets in Rostock und Region + Radiosender stellt MV-Programm ein + Mehrfamilienhaus erzeugt eigenen Strom - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Es ist Montag und wieder beginnt eine neue Woche. Zur Arbeit oder zur Schule geht es für viele mit Bus und Bahn. Immer mehr Menschen in der Region nutzen dafür das Deutschland-Ticket. Im November zählte...
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 05:02 Uhr
Klamotten-Chaos in Rostock durch weniger Altkleidercontainer: „Bußgelder bis 5000 Euro“ - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
2025 wurden über 100 Altkleidercontainer aus der Hansestadt entfernt. Die verbliebenen Container platzen aus allen Nähten und laden zur illegalen Müllentsorgung ein. Wann Strafen drohen, was die Stadt Rostock dagegen unternimmt und welche Alternativen es gibt.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 05:02 Uhr

Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages (31. Dezember 2013) bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens (1. Januar 2014) abgebrannt werden.
Darauf weist das Stadtamt als Ordnungsbehörde hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung die Bestätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen.

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Daher hier noch einmal Hinweise für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen grundsätzlich von Personen jeglichen Alters und während des gesamten Jahres abgebrannt werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Verwendungsort (z.B. nur im Freien) ist unbedingt einzuhalten. Nach dem Anzünden ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Pyrotechnische Gegenstände sind nicht in den Händen zu behalten!

Raketen mit Führungsstab sind nicht in den Boden zu stecken. Hierfür sind standsichere Gefäße benutzen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht von Personen im angetrunkenen Zustand abzubrennen. Weiterhin ist das Verschießen pyrotechnischer Gegenstände auf Personen oder Personengruppen sowie innerhalb von Personengruppen zu unterlassen. Auch das Verschießen oder Werfen von pyrotechnischen Gegenständen in Türen, Fenster oder Briefkästen ist untersagt.

„Blindgänger“ sind auf keinen Fall nochmals zu zünden. Sie sind nach einer sicheren Wartezeit mit Wasser unschädlich zu machen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht vom Balkon aus zu zünden oder von oben herunterzuwerfen.

Beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen müssen sich andere entflammbare Gegenstände in einer sicheren Entfernung oder einem verschlossenen Behältnis zu befinden. Sie sollten keinesfalls am Körper getragen werden.

Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 erworben und abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind und mit der Zulassungsnummer (z.B. BAM-PII-1398 oder BAMPI-0363) gekennzeichnet sind.

Allgemein verboten ist:
a) das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T (Seenotsignalmittel) zu anderen als zu den üblichen Notrufzwecken (s.a. § 145 Strafgesetzbuch).
b) das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4 ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und Anzeige bei der zuständigen Behörde.

c) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern (Reethäuser werden von der Verfügung erfasst, für die übrigen Gebäudearten gilt ein empfohlener Mindestabstand von 200 Metern zum betreffenden Gebäude).
d) das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze, da dies ein unerlaubtes Schießen außerhalb von Schi eßstätten darstellt.

e) das Herstellen oder die Veränderung von Feuerwerkskörpern.

Weitere Hinweise, insbesondere zum Verkauf und der Aufbewahrung/Lagerung, enthält das Merkblatt des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, welches unter der Internetadresse www.lagus.mv-regierung.de abrufbar ist.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Allgemeines | Sa., 17.01.1970 - 02:39 Uhr | Seitenaufrufe: 202
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2025