Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Karte geänderte Linienführung Linie 22, 23 ab 24.08.2026 - Quelle: Rostocker Straßenbahn AG
Rostock-Stadtmitte (RSAG) - Ab 24. August 2026 ändert sich die Linienführung der Buslinien 22 und 23 im Rostocker Bahnhofsviertel: Die Linien 22 und 23 fahren zwischen Steintor und Hauptbahnhof Nord zukünftig über die Richard-Wagner-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße. Auf dieser Strecke werden die beiden Straßenbahnhaltestellen...
Quelle: HRO-News.de | Do., 08:12 Uhr
Rostock (PIHR) - Am heutigen Donnerstag, 13. August 2026, haben Beamte des Kriminalkommissariats Rostock im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine Durchsuchung in der Rostocker Stadtmitte durchgeführt. Im Rahmen der...
Quelle: HRO-News.de | Do., 14:18 Uhr
Die Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. | Foto: Sarah Grützmacher/Hansestadt Rostock
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (HRPS) - Die Volkshochschule Rostock bietet auch im Herbstsemester 2026 eine breite Palette an Kursen an, die für jede und jeden etwas bieten. Das Kursangebot umfasst verschiedene Mal- und Zeichenkurse, Kurse zum Improvisationstheater, eine Textilwerkstatt, in der die Teilnehmenden lernen können, wie man näht, Kleidung...
Quelle: HRO-News.de | Do., 10:48 Uhr
Rostock (BPHR) - Unbekannte Täter brachen in der Nacht auf den 13. August 2026 in ein Gebäude der Deutschen Bahn in Rostock ein und entwendeten hochwertige Arbeitsgeräte. Nach ersten Erkenntnissen verschafften sich die Täter Zugang zum Gelände sowie einem darauf befindlichen Gebäude. Sie entwendeten dabei Arbeitsgeräte mit...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 12:01 Uhr
Rostock (PIHR) - Am heutigen Donnerstag, 13. August 2026, meldete sich gegen 10:00 Uhr ein Hinweisgeber bei der Polizei und teilte mehrere Sachbeschädigungen auf dem Gelände einer Bar auf der Haedge-Halbinsel in Rostock mit. Nach derzeitigen Erkenntnissen hielten sich in der vergangenen Nacht zwischen 01:00 Uhr und 03:00 Uhr...
Quelle: HRO-News.de | Do., 13:36 Uhr
Rostock-Stadtmitte (BPHR) - Einsatzkräfte der der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten gestern (13. August) einen 35-jährigen Deutschen im Rostocker Hauptbahnhof. Der Mann gab zu Beginn der Kontrolle an, Messer mitzuführen. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten zwei Klappmesser sowie ein Glasfläschchen mit...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:01 Uhr
Rostock-Lütten Klein (PIHR) - Am Donnerstagnachmittag ereignete sich in der St.-Petersburger-Str. in Rostock ein schwerer Verkehrsunfall bei dem insgesamt drei Fahrzeuginsassen zum Teil schwer verletzt wurden. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr gegen 17:10 Uhr der 22-jährige Fahrer eines Seat die St.-Petersburger Straße aus Richtung der...
Quelle: HRO-News.de | Do., 20:39 Uhr

Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages (31. Dezember 2013) bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens (1. Januar 2014) abgebrannt werden.
Darauf weist das Stadtamt als Ordnungsbehörde hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung die Bestätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen.

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Daher hier noch einmal Hinweise für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen grundsätzlich von Personen jeglichen Alters und während des gesamten Jahres abgebrannt werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Verwendungsort (z.B. nur im Freien) ist unbedingt einzuhalten. Nach dem Anzünden ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Pyrotechnische Gegenstände sind nicht in den Händen zu behalten!

Raketen mit Führungsstab sind nicht in den Boden zu stecken. Hierfür sind standsichere Gefäße benutzen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht von Personen im angetrunkenen Zustand abzubrennen. Weiterhin ist das Verschießen pyrotechnischer Gegenstände auf Personen oder Personengruppen sowie innerhalb von Personengruppen zu unterlassen. Auch das Verschießen oder Werfen von pyrotechnischen Gegenständen in Türen, Fenster oder Briefkästen ist untersagt.

„Blindgänger“ sind auf keinen Fall nochmals zu zünden. Sie sind nach einer sicheren Wartezeit mit Wasser unschädlich zu machen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht vom Balkon aus zu zünden oder von oben herunterzuwerfen.

Beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen müssen sich andere entflammbare Gegenstände in einer sicheren Entfernung oder einem verschlossenen Behältnis zu befinden. Sie sollten keinesfalls am Körper getragen werden.

Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 erworben und abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind und mit der Zulassungsnummer (z.B. BAM-PII-1398 oder BAMPI-0363) gekennzeichnet sind.

Allgemein verboten ist:
a) das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T (Seenotsignalmittel) zu anderen als zu den üblichen Notrufzwecken (s.a. § 145 Strafgesetzbuch).
b) das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4 ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und Anzeige bei der zuständigen Behörde.

c) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern (Reethäuser werden von der Verfügung erfasst, für die übrigen Gebäudearten gilt ein empfohlener Mindestabstand von 200 Metern zum betreffenden Gebäude).
d) das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze, da dies ein unerlaubtes Schießen außerhalb von Schi eßstätten darstellt.

e) das Herstellen oder die Veränderung von Feuerwerkskörpern.

Weitere Hinweise, insbesondere zum Verkauf und der Aufbewahrung/Lagerung, enthält das Merkblatt des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, welches unter der Internetadresse www.lagus.mv-regierung.de abrufbar ist.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Allgemeines | Sa., 17.01.1970 - 02:39 Uhr | Seitenaufrufe: 202
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2026