Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / Seestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Sa., 00:18 Uhr
Rostock schrumpft: Schule, Kitas, Straßenbahn - so wird sich die Stadt verändern - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der Geburtenknick der vergangenen Jahre wird spürbare Folgen in Rostock haben: Bis 2040 wird die größte Stadt des Landes fast 5000 Einwohner verlieren. Das hat Auswirkungen. Welche Einrichtungen jetzt zur Debatte stehen – und wie die Stadt gegensteuern will.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 05:04 Uhr
Rostock schrumpft: Wieso die Stadt (auch) selbst schuld ist - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die größte Stadt des Landes verliert bis 2040 mehrere tausend Einwohner. Das liegt am bundesweit erkennbaren Geburtenknick. Es liegt aber auch daran, dass die Bürgerschaft und die Stadtplaner zu lange keinen bezahlbaren Wohnraum für Familien geplant haben.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 05:04 Uhr
Rostock-Überseehafen (BPHR) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten in den zurückliegenden Tagen mehrere unerlaubt eingereiste Personen im Überseehafen Rostock fest. Fünf Männer und eine Frau reisten zuvor mit dem Fährschiff aus Schweden bzw. Dänemark nach Deutschland ein. Bei den Personen handelte es sich um drei...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:01 Uhr
Rostock-Evershagen (PIHR) - Am gestrigen Donnerstag, dem 20. August 2026, meldet sich gegen 14:15 Uhr ein Zeuge bei der Polizei und teilt mit, dass er in einer Straßenbahn einen jungen Mann bemerkt hätte, bei dem der Griff einer vermeintlichen Waffe aus dem hinteren Hosenbund herausragte. Die Person soll gemeinsam mit einer weiteren Person...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:04 Uhr
Rostock-Überseehafen (BPHR) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten am Morgen des 20. August 2026 im Überseehafen Rostock einen 29- jährigen rumänischen Staatsangehörigen fest, der zuvor mit einem Fährschiff aus Dänemark kam. Die Beamten ermittelten, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:01 Uhr
Werftdreieck (Bauzustand am 17. Juli 2026) | Foto: Josefine Rosse/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Die Bauarbeiten rund um das Werftdreieck kommen weiter voran. Damit können in den kommenden Tagen mehrere Verkehrseinschränkungen aufgehoben und wichtige Verbindungen wieder freigegeben werden. Darüber informieren die am Bau beteiligten Unternehmen. Ab Samstag, 22. August 2026, im Verlaufe des Tages ist die...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 16:19 Uhr

Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages, vom 31. Dezember 2016, bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens, dem 1. Januar 2017, abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Alljährlich müssen die Feuerwehren und der Rettungsdienst der Hansestadt Rostock zum Jahreswechsel besonders oft ausrücken. Häufig durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Raketen, Knallkörper oder Verbundfeuerwerke müssen, bevor sie auf den europäischen Markt dürfen, auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.
"Um das eigene Silvesterfeuerwerk sicher zu verwenden und zu genießen, sollten Verbraucher daher nur geprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland kaufen", sagt Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM).
Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung eine Registrierungsnummer für Silvesterfeuerwerk und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle besitzen. Außerdem muss die kleinste Verpackungseinheit eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten.
Bei Unklarheiten kann die aufgedruckte Nummer auf der Internetseite unter der Adresse www.bam.de überprüft werden. Dort sind sämtliche in Deutschland von den jeweiligen Herstellern angezeigten Feuerwerksartikel aufgeführt.

Neben den zugelassenen Feuerwerksartikeln gelangen jedoch nach wie vor auch illegale Pyrotechnikartikel nach Deutschland. Vor dem Gebrauch dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM ausdrücklich. Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung dürfen verwendet werden! Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht funktionieren, sollten nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk kann später explodieren.
Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich nicht gegen Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten während des Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten keine brennbaren Gegenstände gelagert werden.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.

Linktipp: www.bam.de

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | So., 18.01.1970 - 04:53 Uhr | Seitenaufrufe: 129
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