Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / Seestadt Rostock
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Rostock-Hansaviertel (HRPS) - Ein Touch-Screen im Foyer des Hallenschwimmbades Neptun in der Kopernikusstraße 17 informiert jetzt über Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements in Rostock. Der Bildschirm präsentiert die Plattform www.engagiert-in-rostock.de und lädt dazu ein, die Webseite direkt vor Ort durch scrollen und klicken interaktiv...
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Ostsee-Hafen dicht: Darum liegen jetzt zwei Kreuzer in Warnemünde - Bild: Nordkurier
Die Seenotretter, die sonst an der längsten Seebrücke der Ostsee und dem Inselhafen Prerow liegen, weichen nach Warnemünde aus. Eine außergewöhnliche Situation. Jetzt gibt es dort zwei Rettungskreuzer.
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Gerade wählten Kunden Jörg Busses Rostocker Laden für Künstler- und Schulbedarf, „Colour and more“, zur besten Shoppingadresse an der Ostsee. Nun legt der Händler in Vorpommern los. Zum Start gab´s eine Ranzenmesse im Einkaufszentrum, nun sollen neue Angebote folgen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 10:03 Uhr
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Straßenbahnen sind ihre große Liebe: Sabine Osten (72) hat mehr als 50 Jahre beim Rostocker Nahverkehr gearbeitet und Fahrgäste mit den unterschiedlichsten Gefährten durch Rostock kutschiert. Wie sich der Job verändert hat – und warum früher besonders viele Frauen Straßenbahn gefahren sind.
Quelle: Leipziger Volkszeitung | Mi., 05:04 Uhr
Uhr in Innenstadt kaputt: Rathaus fiel das erst mal nicht auf - Bild: Nordkurier
Die Uhr am Rathaus zeigte immerhin zweimal am Tag in den vergangenen Tagen die richtige Uhrzeit an. Darum kam es zum Zeitverlust in der Innenstadt.
Quelle: Nordkurier | Mi., 06:33 Uhr

Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages, vom 31. Dezember 2016, bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens, dem 1. Januar 2017, abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Alljährlich müssen die Feuerwehren und der Rettungsdienst der Hansestadt Rostock zum Jahreswechsel besonders oft ausrücken. Häufig durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Raketen, Knallkörper oder Verbundfeuerwerke müssen, bevor sie auf den europäischen Markt dürfen, auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.
"Um das eigene Silvesterfeuerwerk sicher zu verwenden und zu genießen, sollten Verbraucher daher nur geprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland kaufen", sagt Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM).
Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung eine Registrierungsnummer für Silvesterfeuerwerk und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle besitzen. Außerdem muss die kleinste Verpackungseinheit eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten.
Bei Unklarheiten kann die aufgedruckte Nummer auf der Internetseite unter der Adresse www.bam.de überprüft werden. Dort sind sämtliche in Deutschland von den jeweiligen Herstellern angezeigten Feuerwerksartikel aufgeführt.

Neben den zugelassenen Feuerwerksartikeln gelangen jedoch nach wie vor auch illegale Pyrotechnikartikel nach Deutschland. Vor dem Gebrauch dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM ausdrücklich. Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung dürfen verwendet werden! Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht funktionieren, sollten nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk kann später explodieren.
Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich nicht gegen Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten während des Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten keine brennbaren Gegenstände gelagert werden.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.

Linktipp: www.bam.de

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | So., 18.01.1970 - 04:53 Uhr | Seitenaufrufe: 129
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