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Nach nächtlichen Autobränden vor dem Klinikum Südstadt Rostock wird der Schaden auf 100.000 Euro geschätzt. War es Brandstiftung? Die Polizei ermittelt.
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Rostock Südstadtklinikum: Brandstiftung im Parkhaus sorgt für 100.000 Euro Schaden - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Brandstifter haben in einem Parkhaus der Rostocker Südstadtklinik vier Autos schwer beschädigt. Der Schaden geht in sechsstellige Höhe.
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Frauenstreik in über 90 Städten macht auf Ungleichheit und unsichtbare Care-Arbeit aufmerksam und fordert politische Veränderungen.
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Rostock-Hohe Düne (PIHR) - Am Sonntagnachmittag kam es gegen 14:00 Uhr zu einem Brand einer Außensauna der Yachthafenresidenz Hohe Düne. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs befanden sich keine Personen in der Sauna. Durch schnelles Handeln der Verantwortlichen vor Ort wurden keine Personen verletzt. An der voll ausgebrannten Sauna, die starke...
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Vorbereitungen auf den Winterdienst in Rostock

Rostock (HRPS) • Am 1. November 2014 beginnt die Wintersaison in Rostock. Während die Hansestadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Die Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so beräumt und abgestumpft werden, dass diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Des Weiteren müssen vom Gehweg Verbindungen zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee beräumt und bei Glatteis gestreut sein.
Schnee sollte bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall sollte der Schnee auf die Fahrbahn geschafft werden.
Streumaterial sollte sich jeder Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. Dabei dürfen nur abstumpfende Materialen verwendet werden, da auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind. Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 Uhr bis 20 Uhr sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen.

Alle Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachzulesen ist. Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal "Klarschiff-Rostock" angebracht werden. Die Meldungen werden zu den zuständigen Fachämtern weitergeleitet und entsprechend bearbeitet.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Verkehr | Sa., 17.01.1970 - 09:46 Uhr | Seitenaufrufe: 149
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