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Vorbereitungen auf den Winterdienst in Rostock

Rostock (HRPS) • Am 1. November 2014 beginnt die Wintersaison in Rostock. Während die Hansestadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Die Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so beräumt und abgestumpft werden, dass diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Des Weiteren müssen vom Gehweg Verbindungen zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee beräumt und bei Glatteis gestreut sein.
Schnee sollte bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall sollte der Schnee auf die Fahrbahn geschafft werden.
Streumaterial sollte sich jeder Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. Dabei dürfen nur abstumpfende Materialen verwendet werden, da auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind. Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 Uhr bis 20 Uhr sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen.

Alle Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachzulesen ist. Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal "Klarschiff-Rostock" angebracht werden. Die Meldungen werden zu den zuständigen Fachämtern weitergeleitet und entsprechend bearbeitet.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Verkehr | Sa., 17.01.1970 - 09:46 Uhr | Seitenaufrufe: 149
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