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Quelle: HRO-News.de | Mo., 17:26 Uhr
Badeunfall in der Ostsee: 80-jährige Rostockerin stirbt beim Schwimmen nahe Kühlungsborn - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Eine ältere Frau kehrt nach dem Schwimmen bei Kühlungsborn nicht zurück. Sie wird schließlich von der Wasserschutzpolizei gefunden, aber zu spät.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 08:56 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 00:00 Uhr
Um Rostock ist noch immer Serval unterwegs: Warum Raubkatze schwer zu fangen ist - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Bereits seit Ende Mai wird rund um Sanitz und Schwaan im Landkreis Rostock immer wieder ein Serval oder ein Serval-Mix gesichtet. Das Landesamt für Umweltschutz versucht seit Wochen, das Tier einzufangen. Warum das keine einfache Aufgabe ist.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 10:12 Uhr

Bundespolizei informiert zum Fußballspiel Borussia Dortmund II gegen F.C. Hansa Rostock - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik in Zügen

Rostock/Dortmund (BPHR) • Am 26. Oktober 2014 (Sonntag) findet in Dortmund das Punktspiel der 3. Liga zwischen der Borussia Dortmund II und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans nach Dortmund reisen.


Aus Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei in den Zeiträumen


   - 26. Oktober 2014, 04:00 Uhr bis 26. Oktober 2014, 14:00 Uhr und
   - 26. Oktober 2014, 16:00 Uhr bis 27. Oktober 2014, 01:00 Uhr
untersagt.


Der Geltungsbereich umfasst alle Regelzugverbindungen auf den Bahnstrecken (im Netz der Eisenbahnen des Bundes) von Rostock über Hamburg, Bremen, Wunstorf und Minden nach Dortmund und von Dortmund über Minden, Hannover und Hamburg nach Rostock und gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen nutzen.


Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht.


Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 09:46 Uhr | Seitenaufrufe: 141
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