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Quelle: HRO-News.de | Sa., 18:04 Uhr
Bund braucht mehr Platz in Rostock-Laage: Größtem Flughafen in MV droht das Aus - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Das Verteidigungsministerium prüft jetzt offiziell den Kauf „weiterer Flächen“ rund um den Flughafen Rostock-Laage - und will eine Milliarde in den Stützpunkt investieren. Der neue Eigentümer des zivilen Teils weiß davon noch nichts. Welche Folgen ein Kauf haben könnte – für das Militär, für...
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 04:31 Uhr
Rostock (BPHR) - Am Abend des 17. Januar 2026 erhielt die Bundespolizeiinspektion Rostock Kenntnis von einer gefährlichen Körperverletzung am Haltepunkt Holbeinplatz. Vorausgegangen war eine Bedrohung eines 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen gegen einen afghanischen 17-jährigen Jugendlichen. Dieser hielt sich mit seiner...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:01 Uhr
Hansa Rostock verleiht Dario Gebuhr in die Regionalliga Nordost - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Beim FC Hansa Rostock kam Dario Gebuhr in der laufenden Saison nicht richtig zum Zuge. Der Verteidiger soll woanders zu mehr Einsatzzeiten kommen. Ihn zieht für das kommende halbe Jahr zu einem Regionalligisten.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 11:01 Uhr
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Quelle: NDR.de | So., 14:21 Uhr
Tanzschule Geipelt: Rostocker Ehepaar verbindet Generationen durch Tanz - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Er liebt Discofox, sie schwärmt für argentinischen Tango – und seit 25 Jahren tanzen Steffi und Stefan gemeinsam durchs Leben. Kennengelernt auf dem Parkett in Rostock, geben sie ihre Leidenschaft in der Tanzschule Geipelt weiter. Ihr Credo: Tanzen ist mehr als Schritte – es verbindet Menschen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 09:01 Uhr
Neue Tiere, neue Attraktionen: So lockt der Rostocker Zoo die Besucher an - Bild: Nordkurier
Rostocks Zoo trotzt Turbulenzen: neue Robbenanlage begeistert, Besucherzahlen stabil, starke Unterstützung für Artenschutz.
Quelle: Nordkurier | So., 15:01 Uhr

Hähnchenmastanlage Wattmannshagen

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschuztgesetz (BImSchG)

Rostock (StALU MM) • Die Roland und Matthias Streeb GbR, Dorfstraße 14 in 18279 Niegleve beabsichtigt, in der Gemarkung Wattmannshagen, Flur 3, Flurstück 33/1 eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 200.000 Masthähnchen zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden.

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit Nummer 7.1 c der Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) beantragt. Das Vorhaben unterliegt nach Nummer 7.3.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. I S. 1690) der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie werden einen Monat im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35 in 18059 Rostock während folgender Zeiten

montags, mittwochs und donnerstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 16.30 Uhr

dienstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 17.00 Uhr

und freitags 7.30 – 12.30 Uhr

und zusätzlich in der Amtsverwaltung Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs 8.30 – 12.00  und 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags 8.30 – 12.00  und 13.30 – 18:00 Uhr

und freitags 8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung beginnt am 12.09.2011 und endet mit Ablauf des 11.10.2011. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12.09.2011 bis einschließlich 25.10.2011 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern gegen das o.g. Vorhaben Einwendungen form- und fristgerecht erhoben worden sind, werden diese gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 19.01.2012 ab 9.00 Uhr und falls erforderlich am Folgetag ab 9.00 Uhr in 18279 Roggow, Teterower Str. 8, Dörpkraug erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:18 Uhr | Seitenaufrufe: 548
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