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FC Hansa Rostock: Geschichte, Erfolge und Meilensteine - Bild: Nordkurier
60 Jahre Hansa Rostock: Die erste Gelb-Rote, Litmanens kurze Ära, Schweden-Power und ein Stadion mit Geschichte. Eine bewegte Clubreise.
Quelle: Nordkurier | So., 07:30 Uhr
Die Polizei spricht von etwa 900 Fans, die den 60. Vereinsgeburtstag wohl etwas zu lautstark gefeiert haben.
Quelle: NDR.de | Mo., 10:28 Uhr
Der FC Hansa präsentierte beim Heimspiel gegen den 1. FC Schweinfurt das neue HANSA-Sondertrikot im Fischerhemd-Style. Der Beitrag HANSA-Sondertrikot im Fischerhemd-Style zum 60. Jubiläum erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Quelle: HANSANEWS || das online magazin | Mo., 01:23 Uhr
Ringen um Zukunft: Rostock zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Klimaziel - Bild: Nordkurier
Das Jahr 2025 in Rostock war bewegt. Im zweiten Teil unseres großen Jahresrückblicks werfen wir einen Blick auf Energie, Wissenschaft und die Debatte um die Hafenerweiterung.
Quelle: Nordkurier | Mo., 15:30 Uhr
Im Sommer 2026: Hansa Rostock plant Testspiel in England – Gegner ist der FC Watford - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der FC Hansa Rostock hat am Samstag (27. Dezember) in der Stadthalle seinen 60. Vereinsgeburtstag gefeiert. Auf der Jubiläumsfete machte Aufsichtsratschef Sebastian Eggert eine Ankündigung für den kommenden Sommer. Der Drittligist wird für ein Testspiel gegen den FC Watford nach England fliegen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 12:30 Uhr
„Hartz und herzlich“ aus Rostock: Regina ist tot - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Sie war einer der Lieblinge der Rostocker Ausgabe von „Hartz und herzlich“: Rentnerin Regina ist tot. Sie wurde durch die Sozialdoku auf RTL Zwei deutschlandweit bekannt.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | 08:00 Uhr

Hähnchenmastanlage Wattmannshagen

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschuztgesetz (BImSchG)

Rostock (StALU MM) • Die Roland und Matthias Streeb GbR, Dorfstraße 14 in 18279 Niegleve beabsichtigt, in der Gemarkung Wattmannshagen, Flur 3, Flurstück 33/1 eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 200.000 Masthähnchen zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden.

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit Nummer 7.1 c der Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) beantragt. Das Vorhaben unterliegt nach Nummer 7.3.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. I S. 1690) der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie werden einen Monat im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35 in 18059 Rostock während folgender Zeiten

montags, mittwochs und donnerstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 16.30 Uhr

dienstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 17.00 Uhr

und freitags 7.30 – 12.30 Uhr

und zusätzlich in der Amtsverwaltung Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs 8.30 – 12.00  und 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags 8.30 – 12.00  und 13.30 – 18:00 Uhr

und freitags 8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung beginnt am 12.09.2011 und endet mit Ablauf des 11.10.2011. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12.09.2011 bis einschließlich 25.10.2011 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern gegen das o.g. Vorhaben Einwendungen form- und fristgerecht erhoben worden sind, werden diese gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 19.01.2012 ab 9.00 Uhr und falls erforderlich am Folgetag ab 9.00 Uhr in 18279 Roggow, Teterower Str. 8, Dörpkraug erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:18 Uhr | Seitenaufrufe: 548
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