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Rostock (PIHR) - Am 28.08.2026 kam es gegen 22:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz in der Rostocker Innenstadt. In einer Straßenbahn gerieten zwei unbekannte Fahrgäste (männlich/weiblich) mit einer jugendlichen Gruppierung aneinander. Auslöser war das laute Verhalten der Jugendlichen. Der Streit eskalierte, wobei in der Folge der...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 01:44 Uhr
Volkstheater Rostock: Grundsteinlegung lässt Neubau-Streit aufflammen - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Mit einer feierlichen Zeremonie ist am Freitag (28. August) mit Prominenz aus Politik, Kultur und Wirtschaft in Rostock der Grundstein für den Neubau des Volkstheaters gelegt worden. Vorfreude und Begeisterung prägten den Anlass. In der Stadtgesellschaft indes sorgt der Bau weiter für Skepsis.
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Ein neues Video gibt erstmals Einblicke in das Innenleben des neuen Rostocker Volkstheaters. Der Clip zeigt sowohl den großen Saal als auch die kleine Raumbühne sowie Bereiche für die Pausen. Nun ist der Grundstein für den Bau gelegt worden.
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Rostock-Brinckmansdorf (PIHR) - Am heutigen Freitag, 28. August 2026, kam es gegen 07:10 Uhr im Rostocker Stadtteil Brinckmansdorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein zehnjähriger Junge leicht verletzt wurde. Nach ersten Erkenntnissen stieg der Junge im Vicke-Schorler-Ring an einer Schule aus einem Bus aus. Anschließend soll er, ohne auf den...
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Rostocker Angler kämpfen 30 Minuten mit Riesen-Wels: Fisch zieht Ruderboot über See - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Bei der OZ-Aktion „Fisch des Jahres 2026″ zeigen sich beeindruckende Fänge: eine 64‑Zentimeter-Bachforelle aus der Stepenitz und ein zwei Meter langer Wels aus dem Schlieffenberger See. Was die Ergebnisse über den Zustand der Gewässer verraten – und warum im Herbst noch mehr erwartet wird.
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 12:59 Uhr

wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für die Hähnchenmastanlage Wattmannshagen

Rostock (StALU MM) • Amtliche Bekanntmachung nach § 124 e Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.072011 (GVOBl. M-V S. 759)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)

Die Roland und Matthias Streeb GbR, Dorfstraße 14 in 18279 Niegleve beabsichtigt, in der Gemarkung Wattmannshagen, Flur 3, Flurstück 33/1 eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 200.000 Masthähnchen zu errichten und zu betreiben. Sie hat eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1728) beantragt.

Im Zusammenhang damit ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung gemäß § 8 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163) für das Einleiten von Niederschlagswasser in die Vorflut gestellt worden.

Das StALU MM ist gemäß § 124 a LWaG im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde für die Entscheidung über die Gewässerbenutzung zuständig.

Der Antrag auf die Gewässerbenutzung und die Unterlagen werden einen Monat im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35 in 18059 Rostock während folgender Zeiten

montags, mittwochs und donnerstags
7.30 – 11.30  und 12.00 – 16.30 Uhr

dienstags
7.30 – 11.30  und 12.00 – 17.00 Uhr

und freitags
7.30 – 12.30 Uhr

und zusätzlich in der Amtsverwaltung Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs
8.30 – 12.00  und 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags
8.30 – 12.00  und 13.30 – 18:00 Uhr

und freitags
8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung beginnt am 12.09.2011 und endet mit Ablauf des 11.10.2011. Es wird jedem die Möglichkeit gegeben, zu dem wasserrechtlichen Vorhaben gemäß § 124 e LWaG schriftlich Stellung zu nehmen. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12.09.2011 bis einschließlich 25.10.2011 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:18 Uhr | Seitenaufrufe: 403
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