Polizei rät zur Vorsicht bei Weinkauf an der Haustür / News / Seestadt Rostock
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Rostock-Überseehafen (BPHR) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten am Morgen des 20. August 2026 im Überseehafen Rostock einen 29- jährigen rumänischen Staatsangehörigen fest, der zuvor mit einem Fährschiff aus Dänemark kam. Die Beamten ermittelten, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:01 Uhr
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Rostock (HRPS) - Die Bauarbeiten rund um das Werftdreieck kommen weiter voran. Damit können in den kommenden Tagen mehrere Verkehrseinschränkungen aufgehoben und wichtige Verbindungen wieder freigegeben werden. Darüber informieren die am Bau beteiligten Unternehmen. Ab Samstag, 22. August 2026, im Verlaufe des Tages ist die...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 16:19 Uhr

Polizei rät zur Vorsicht bei Weinkauf an der Haustür

Rostock (pihr) • Bei der Rostocker Polizei wurden verschiedene Fälle angezeigt, in denen Handelsvertreter insbesondere alleinlebenden Senioren Wein und Saft zum Preis von mehreren Tausend Euro verkauften.
In einem Fall sollte eine 85-jährige Frau jetzt mehrere Hundert Euro für bestellten Wein und Traubensaft bezahlen. In einem anderen Fall wurde eine Rostockerin mehrfach aufgesucht und ist schließlich auf das Werben des Weinverkäufers eingegangen, obwohl dies ihre finanziellen Möglichkeiten weit überstieg. Der Vorfall wurde erst bekannt, als Verwandte die finanzielle Notlage sowie die Vorräte an Weinflaschen in der Wohnung und im Keller der alten Dame bemerkten.
In diesem Zusammenhang prüft die Rostocker Kriminalpolizei, ob es sich bei diesem Verkaufsverhalten um Betrug handelt. Gleichzeitig rät die Polizei zur Vorsicht vor derartigen Haustürgeschäften.
Die Verkäufe funktionieren nach immer gleichem Muster: Personen, die sich als Vertreter einer Weinvertriebsfirma vorstellen, erschleichen das Vertrauen der potentiellen Kunden und bringen sie dann dazu, erhebliche Mengen an Wein und Traubensaft zu bestellen. Lieferung und Bezahlung erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Dabei melden sich die Händler in der Regel telefonisch an und vergewissern sich somit vorher, ob ihre Kunden auch tatsächlich allein zu Hause sind. Ob die gelieferte Menge und der geforderte Preis auch der bestellten Ware entsprichen, kann meist kaum nachvollzogen werden, da Lieferscheine und Rechnung unvollständig oder falsch ausgefüllt wurden bzw. gar nicht vorliegen.

Aus Sicht der Polizei ist bei derartigem Verkaufsgebaren dringend Vorsicht geboten und rät:Lassen Sie unbekannte Handelsvertreter gar nicht erst in Ihre Wohnung!Bitten Sie Nachbarn, Freunde oder Verwandte als Zeugen dazu, wenn Sie etwas unterschreiben sollen! Verlangen Sie in jedem Fall eine Durchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind!Informieren Sie in Zweifelsfällen umgehend die Polizei über den Notruf 110!
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in der Blücherstr. 1-3, 18055 Rostock unter der Tel. 0381/ 652-2160.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Fr., 16.01.1970 - 02:43 Uhr | Seitenaufrufe: 360
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