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Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:13 Uhr

Ohne Ausweispapiere und Aufenthaltstitel unterwegs

Rostock-Überseehafen (BPHR) • Insgesamt konnten am gestrigen Montag durch die Bundespolizei im Seehafen Rostock sechs Personen ohne jegliche Ausweispapiere oder mit zeitlich abgelaufenen Aufenthaltstitel, festgestellt werden.


Gegen Mittag wurden drei somalische Staatsangehörige in einem internationalen Fernreisebus bei der Ausreise nach Dänemark durch die Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Kontrolle legten alle drei Männer (18,19 und 22 Jahre) einen italienischen Fremdenpass vor. Schnell konnten die Beamten erkennen, dass es sich bei diesen Dokumenten um Totalfälschungen handelte. Daraufhin wurden die Personen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und Aufenthalt sowie der Urkundenfälschung mit zur Dienststelle genommen. Hier äußerten sie, dass sie über Äthiopien, dem Sudan, Libyen nach Italien gelangt sind. Dort haben sie für jeweils 1.000 Euro die gefälschten Pässe bekommen und reisten weiter in Richtung Skandinavien. Nach Beendigung der Sachverhaltsaufnahme äußerten alle drei Personen ein Schutzersuchen und wurden an die zentrale Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Horst / Nostorf weitergeleitet.


Ebenfalls mit einem internationalen Fernreisebus reisten gegen 04:00 Uhr zwei russische Staatsangehörige aus Dänemark kommend ein.


Hier konnten die Beamten feststellen, dass es sich bei den beiden Personen um einen 36-jährigen Vater mit seiner 14-jährigen Tochter handelte. Der Vater konnte den Beamten zwar einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen, war aber nicht im Besitz eines Reisedokumentes. Für seine Tochter konnten keinerlei Reisepapiere vorgelegt werden. Die beiden Personen wurden aufgefordert sich bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu melden.


Als weiterer Insasse in diesem Bus befand sich ein Staatsangehöriger aus Kamerun (37 Jahre), der bei der Kontrolle den Beamten einen gültigen Reisepass und einen dänischen Aufenthaltstitel vorlegte, welcher bereits seit längerem zeitlich abgelaufen war. Nach Fertigung der Strafanzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise, wurde auch dieser aufgefordert sich unverzüglich bei seiner zuständigen Behörde zu melden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 14:26 Uhr | Seitenaufrufe: 143
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