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Der Uferweg an der Warnow ist sehr beliebt. Täglich tummeln sich dort Fußgänger, Radfahrer und Läufer. Doch das ist erstmal vorbei. Die Hansestadt hat umfangreiche Bauarbeiten geplant. Am Ende soll der...
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 04:47 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 04:30 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 07:45 Uhr
Lost Places, Mythen und Ostseeluft: Olaf Schätzchen führt abseits der Pfade durch die Rostocker Heide - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 07:47 Uhr

Land fördert Jugendarbeit in Rostock und in Vorpommern-Greifswald

Rostock/Schwerin/Greifswald (MAGS) • Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird auch weiterhin die Jugendarbeit in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Greifswald unterstützen. Sozialministerin Birgit Hesse hat zwei entsprechende Vereinbarungen mit der Hansestadt und dem Landkreis unterschrieben, wonach die Unterstützung bis zum Jahr 2018 weiterläuft.

"Mit dem Geld können Kinder und Jugendliche zum Beispiel Bildungsangebote wahrnehmen oder auf Jugendfreizeiten fahren", sagte die Ministerin. Die Möglichkeiten für den Einsatz der Mittel sind sehr umfangreich. Nahezu alles aus dem Bereich der außerschulischen Jugendbildung kann damit finanziert werden. "Vereine und Verbände, die in der Jugendarbeit tätig sind, können über die Hansestadt bzw. den Landkreis Mittel für die Kinder und Jugendlichen beantragen. Sie kommen also direkt den Kindern zugute", so Hesse.

Die Vereinbarungen mit beiden Gebietskörperschaften gelten für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018. Das Land fördert die Jugendarbeit im jährlich mit 5,11 Euro pro Jugendlichem zwischen zehn und 26 Jahren. Für die Hansestadt Rostock summiert sich der Betrag auf über 146.000 Euro, für den Landkreis Vorpommern-Greifswald auf über 162.000 Euro. Gleichzeitig verpflichten sich die Hansestadt bzw. der Landkreis in der Vereinbarung, nicht weniger als 50 Euro pro Jugendlichem in der genannten Altersgruppe bereitzustellen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Sa., 17.01.1970 - 21:32 Uhr | Seitenaufrufe: 125
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