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Wo ist Zuhause? Wo das Herz ist? Die Freunde? Oft ist es auch ein Stadtteil der eine besondere Identifikation mit sich bringt. Man denke nur an St. Pauli, Lütten Klein oder Prenzlauer Berg. In Stralsund...
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Arbeitsreiches Wochenende für die Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock.

Rostock (PIHR) • Ein arbeitsreiches Wochenende liegt hinter den Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock. Bei sonnigem Herbstwetter nutzten nochmals viele Wassersportler die Zeit für eine Ausfahrt. Bei den durchgeführten Kontrollen wurden leider erneut diverse Verstöße gegen unterschiedlichste Rechtsnormen festgestellt. Insbesondere das verbotswidrige Angeln im Bereich des Fahrwassers wurde insgesamt 19 mal festgestellt und mit Verwarngeld geahndet.


Alkoholisierter Bootsführer einer Segelyacht festgestellt


Am 27.09.2015 Uhr gegen 00:48 Uhr teilte der Schiffsführer eines Schleppers eine Segelyacht mit, die in geringem Abstand den Kurs des Schleppers im Hafengebiet Rostock kreuzte. Die Segelyacht Heimathafen: Rostock wurde im Rahmen der Nahbereichsabsuche gegen 01:17 Uhr fahrend kurz vor ihrem Liegeplatz in Gehlsdorf festgestellt. Im Rahmen der Befragung des verantwortlichen 22 jährigen Schiffsführers der Yacht am Liegeplatz um 01:27 Uhr gab dieser an, kurz nach dem Anlegen Alkohol konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,92 Promille. Durch die enge zeitliche Abfolge vom Anlegen bis zur Alkoholkontrolle konnte der relativ hohe Alkoholwert nicht plausibel durch den Nachtrunk erklärt werden. Daraufhin wurde eine zweite freiwillige Messung durchgeführt, Ergebnis 0,99 Promille. Gegen den verantwortlichen Schiffsführer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Führen eines Fahrzeugs mit über 0,5 Promille eingeleitet.


Verstöße Pflichtversicherungsgesetz für ausländische PKW


Bei Einreisekontrollen der Ostseefähren im Seehafen Rostock wurden am 26.09.2015 zwei ausländische PKW ohne erforderlichen Versicherungsschutz festgestellt. Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt. Zur Absicherung der eingeleiteten Strafverfahren wurden jeweils Sicherheitsleistungen in Höhe von 150,00 Euro erhoben.


Fahren ohne gültigen Führerschein, Verdacht Urkundenfälschung


Ein in der Einreise aus Schweden kontrollierter ausländischer Fahrzeugführer legte am 27.09.2015 einen zweifelhaften internationalen Führerschein vor. Der Führerschein stellte sich als Totalfälschung heraus und wurde vor Ort beschlagnahmt. Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Führerschein wurde eingeleitet.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 17:56 Uhr | Seitenaufrufe: 117
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