Vogelschutzgebietslandesverordnung ist in Kraft getreten / News / Seestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 17:06 Uhr
Ausleihe in der Stadtbibliothek Rostock. | Foto: Frank Hormann/Fotoagentur nordlicht/Hansestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 09:47 Uhr
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Rostock (HRPS) - Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat den Prozess zur Neuvergabe der Außenwerberechte auf kommunalen Flächen erfolgreich abgeschlossen. Auch in den kommenden zehn Jahren ist die Wall GmbH für die Vermarktung und den Betrieb von Fahrgastunterständen und City-Light-Vitrinen zuständig. An ausgewählten...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 15:33 Uhr
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Am Freitag (27. März 2026) wird das Volksfest in der Rostocker Innenstadt eröffnet. Neben Imbiss - und Verkaufsständen sowie Fahrgeschäften warten auch viele Aktionen auf Besucher. Die OSTSEE-ZEITUNG sagt, was wann und wo stattfindet.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 08:03 Uhr
Rostock: RSAG erklärt Verkauf von alten Straßenbahnen an Karls-Chef Dahl - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Karls-Chef Robert Dahl hat vor kurzem zehn Rostocker Straßenbahnen gekauft, um daraus unter anderem ein neues Hotel bei Berlin zu bauen. Diese Nachricht sorgte für Aufsehen, aber auch für Nachfragen. Die OZ erklärt, was normalerweise mit ausgemusterten Bahnen passiert und ob jeder sie einfach kaufen kann.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Sa., 08:03 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 10:00 Uhr

Vogelschutzgebietslandesverordnung ist in Kraft getreten

Kommunen haben damit Planungssicherheit

Rostock (StALU MM) • Mit der Veröffentlichung der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 13 vom 20. Juli 2011 ist diese Verordnung offiziell in Kraft getreten. Damit werden alle vom Land der EU gemeldeten Vogelschutzgebiete nach nationalem Recht unter Schutz gestellt.

Landesweit werden damit 60 Gebiete unterschiedlicher Größe als Europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen.

Schutzzweck dieser Gebiete ist der Schutz der wildlebenden Vogelarten sowie ihrer Lebensräume, die in der Anlage 1 der Verordnung für jedes Schutzgebiet detailliert dargestellt sind.

Der Leiter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM), Hans-Joachim Meier, hebt hervor, dass mit dieser Landesverordnung endlich sicheres Planungsrecht für die Kommunen und Ämter geschaffen worden ist, um eine Vielzahl geplanter Investitionen und Vorhaben im Land genehmigen und umsetzen zu können. In der Landesverordnung sind für jedes Schutzgebiet konkrete Schutzerfordernisse festgeschrieben.

Bei künftigen Planungsvorhaben in diesen Gebieten sind Verträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der einzelnen Vogelschutzgebietsziele vorzunehmen.

Im Amtsbereich des StALU MM werden vollständig bzw. teilweise 10 Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Das sind folgende Schutzgebiete:Wismarbucht und SalzhaffTeufelsmoor bei HorstRecknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und FeldmarkKariner LandSchlemminer WälderWarnowtal, Sternberger Seen und untere MildenitzKämmericher SenkeNebel und WarinseeMecklenburgische Schweiz und Kummerower SeeNossentiner/ Schwinzer Heide
Die Detailkarten zu diesen Schutzgebieten liegen im Bereich Naturschutz des StALU MM zur öffentlichen Einsichtnahme für Interessenten aus. Ansprechpartnerin ist Iris Kossow, Telefon 0381 331 67401, E-Mail: i.kossow@stalumm.mv-regierung.de.

Im Zuge der öffentlichen Anhörung zu dieser Landesverordnung lagen die Entwurfsunterlagen bereits zur Einsichtnahme für die Gemeinden und Träger öffentlicher Belange, die um Stellungnahmen gebeten wurden, u.a. in allen Naturschutzbehörden des Landes und damit auch im StALU MM im Zeitraum vom 4. April bis zum 4. Mai 2011 öffentlich aus.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:06 Uhr | Seitenaufrufe: 259
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