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Luftbild Kulturhistorisches Museum (Hanse- und Universitätsstadt Rostock) - Foto: Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Die Kunst der Beleidigung in der Frühen Neuzeit steht im Mittelpunkt eines Vortrages der Reihe „Kultur im Kloster“, zu dem der Arbeitskreis mediävistischer Nachwuchswissenschaftler am Dienstag (1. Juli 2025) von 17.15 bis 18.45 in das Kulturhistorische Museum Rostock einlädt. Unter dem Titel „‘Pfuch ez...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:47 Uhr
Titelseite der Ausgabe 6/2025 des Städtischen Anzeigers vom 27. Juni 2025 | Foto: Jachim Kloock/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Die Juni-Ausgabe des „Städtischen Anzeigers“ ist jetzt erschienen. Das Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung informiert auf 20 Seiten unter anderem über die Warnemünder Woche, Stadtteilfeste in Lichtenhagen und Toitenwinkel, den smarten HafenSport-Treffpunkt im Stadthafen und das...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 10:50 Uhr
Ausstellungsplakat "Rostock 1945" | Foto: Kulturhistorisches Museum Rostock/Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Am Sonntag (29. Juni 2025) lädt das Kulturhistorische Museum Rostock interessierte Besucherinnen und Besucher zu zwei aufeinanderfolgenden öffentlichen Führungen ein, die eindrucksvoll von der Vergangenheit der Hansestadt berichten. Den Auftakt gibt um 11 Uhr eine Führung durch die Sonderausstellung „Rostock...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:46 Uhr
Rostock (MLUV) - Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) feiert sein 20. Bestehen und hat heute im Rahmen einer Festveranstaltung auch seinen Jahresbericht 2024 vorgestellt. Zentrale Ergebnisse wurden durch Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann und LALLF-Direktor...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 00:00 Uhr
Nur Bewohner mit Parkausweis - Foto: Hansestadt Rostock
Rostock-Warnemünde (HRPS) - Wegen intensiver Bauarbeiten in Warnemünde wird jetzt das Bewohnerparken im Seebad vorübergehend auf Bereiche des Kirchenplatzes ausgeweitet, teilt das Tiefbauamt mit. Die westliche Parkreihe entlang des Gehweges steht nach der Umschilderung heute (am Freitag, 27. Juni 2025) für zunächst drei Jahre dem...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 08:30 Uhr
Rostock-Überseehafen (BPHR) - Im Rahmen einer Kontrolle im Überseehafen Rostock deckte die Bundespolizeiinspektion Rostock in den Morgenstunden zwei unerlaubte Einreisen auf. Die Personen, ein 54 und ein 24-jähriger serbischer Staatsangehöriger, reisten zuvor mit der Fähre aus Schweden ein. Die Männer erfüllten nicht die rechtlichen...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 13:15 Uhr
Rostock-Lütten Klein (PIHR) - Am 27.06.2025 ereignete sich gegen 17:20 Uhr in Rostock Lütten Klein ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Ein PKW Chevrolet befuhr die Warnowallee und wollte in die St.-Petersburger- Straße in Richtung Evershagen abbiegen. Aufgrund plötzlich auftretender gesundheitlicher Probleme überfuhr er eine Verkehrsinsel und...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 19:11 Uhr

Klimawandel und Küstenschutz in M-V

Neue Bemessungsverfahren für Küstenschutzanlagen in Vorbereitung

Rostock (StALU MM) • In der kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 16. August 2011 wurde über die Abstimmung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur einheitlichen Berücksichtigung des verstärkten Meeresspiegelanstiegs bei künftig zu verstärkenden Küstenschutzanlagen an der Ostsee mit einem Zuschlag von 50 Zentimetern informiert.

Was bedeutet das konkret für die Küstenschutzanlagen im Amtsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)?

Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und die Berücksichtigung des verstärkten Meeresspiegelanstiegs infolge des Klimawandels erfordern eine schlüssige Argumentation bezüglich des Verfahrens zur Bemessung der Küstenschutzanlagen für die gesamte deutsche Ostseeküste. Es ist daher erforderlich, einheitliche Bemessungsgrundsätze nach einem einheitlichen Vorgehen für die Ostseeküstenländer zu verwenden.

Das beinhaltet vor allem die Abkehr von dem derzeitig gültigen Bemessungsverfahren, nachdem der Scheitelwert des größten Sturmflutereignisses (1872, 1913) verwendet wird, hin zu einer Extremwertestatistik mit einer festgelegten 200-jährigen Eintrittswahrschein-lichkeit einer sehr schweren Sturmflut.

Die Berücksichtigung der klimawandelinduzierten Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs von 0,5 Metern ergibt sich aus dem Stand wissenschaftlicher Untersuchungen zum globalen Trend des Anstieges, der im vierten Sachstandbericht des IPCC, dem zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen der Vereinten Nationen, dargestellt wurde, sowie in Anlehnung an das für das Land Niedersachsen geltende Vorsorgemaß für Küstenschutzmaßnahmen an der Nordsee, Dieses Vorsorgemaß wird durch einen Wert von 0,5 Metern in 100 Jahren repräsentiert. Für die Küsten in Schleswig-Holstein wird der gleiche Wert verwendet.

Somit ergibt sich der Bemessungshochwasserstand (BHW) aus einem Sturmflutereignis, das im statistischen Mittel einmal in 200 Jahren auftritt (HW 200) zuzüglich 0,5 Metern Meeresspiegelanstieg.

Das auf dieser Basis erarbeitete künftige Bemessungsverfahren für die Küstenschutzanlagen an der gesamtdeutschen Ostseeküste bedarf noch der abschließenden Abstimmung zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgehensweise ergibt sich im Amtsbereich des StALU MM eine mögliche geringfügige Reduzierung des Bemessungswasserstandes für die Errichtung von Küstenschutzanlagen für die Außenküste vor Rostock von 2,95 m Normalhöhenniveau (NHN) – dem amtlichen Höhenbezugsniveau des Landes M-V - auf 2,80 m NHN und für den Küstenbereich Graal-Müritz eine Reduzierung von derzeit 2,90 m NHN auf 2,80 m NHN. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die absoluten Pegelstände, die bei der Sturmflut 1872 erreicht wurden, sicher durch die vorhandenen sowie künftigen Küstenschutzanlagen gekehrt werden können.

Generell ist aber auch darauf hinzuweisen, dass besondere meteorologische und hydrologische Konstellationen sowohl an der Außen- als auch an der Binnenküste jederzeit extremere Ereignisse als die dem BHW zugrunde liegende Extremwertstatistik bedingen können. Das Eintreten derartiger Ereignisse ist physikalisch möglich und historisch auch belegt mit der verheerenden Sturmflut vom 12./13. November 1872 bzw. der Sturmflut von 1625, bei der Wasserstände lokal über 3 Meter über damaligem Mittelwasser erreicht wurden. Der BHW stellt somit nur ein konkret definiertes Sicherheitsniveau dar und bietet keine 100 %ige Sicherheit vor dem Überschreiten der definierten Belastungssituation.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:06 Uhr | Seitenaufrufe: 241
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