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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:15 Uhr

Klimawandel und Küstenschutz in M-V

Neue Bemessungsverfahren für Küstenschutzanlagen in Vorbereitung

Rostock (StALU MM) • In der kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 16. August 2011 wurde über die Abstimmung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur einheitlichen Berücksichtigung des verstärkten Meeresspiegelanstiegs bei künftig zu verstärkenden Küstenschutzanlagen an der Ostsee mit einem Zuschlag von 50 Zentimetern informiert.

Was bedeutet das konkret für die Küstenschutzanlagen im Amtsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)?

Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und die Berücksichtigung des verstärkten Meeresspiegelanstiegs infolge des Klimawandels erfordern eine schlüssige Argumentation bezüglich des Verfahrens zur Bemessung der Küstenschutzanlagen für die gesamte deutsche Ostseeküste. Es ist daher erforderlich, einheitliche Bemessungsgrundsätze nach einem einheitlichen Vorgehen für die Ostseeküstenländer zu verwenden.

Das beinhaltet vor allem die Abkehr von dem derzeitig gültigen Bemessungsverfahren, nachdem der Scheitelwert des größten Sturmflutereignisses (1872, 1913) verwendet wird, hin zu einer Extremwertestatistik mit einer festgelegten 200-jährigen Eintrittswahrschein-lichkeit einer sehr schweren Sturmflut.

Die Berücksichtigung der klimawandelinduzierten Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs von 0,5 Metern ergibt sich aus dem Stand wissenschaftlicher Untersuchungen zum globalen Trend des Anstieges, der im vierten Sachstandbericht des IPCC, dem zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen der Vereinten Nationen, dargestellt wurde, sowie in Anlehnung an das für das Land Niedersachsen geltende Vorsorgemaß für Küstenschutzmaßnahmen an der Nordsee, Dieses Vorsorgemaß wird durch einen Wert von 0,5 Metern in 100 Jahren repräsentiert. Für die Küsten in Schleswig-Holstein wird der gleiche Wert verwendet.

Somit ergibt sich der Bemessungshochwasserstand (BHW) aus einem Sturmflutereignis, das im statistischen Mittel einmal in 200 Jahren auftritt (HW 200) zuzüglich 0,5 Metern Meeresspiegelanstieg.

Das auf dieser Basis erarbeitete künftige Bemessungsverfahren für die Küstenschutzanlagen an der gesamtdeutschen Ostseeküste bedarf noch der abschließenden Abstimmung zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgehensweise ergibt sich im Amtsbereich des StALU MM eine mögliche geringfügige Reduzierung des Bemessungswasserstandes für die Errichtung von Küstenschutzanlagen für die Außenküste vor Rostock von 2,95 m Normalhöhenniveau (NHN) – dem amtlichen Höhenbezugsniveau des Landes M-V - auf 2,80 m NHN und für den Küstenbereich Graal-Müritz eine Reduzierung von derzeit 2,90 m NHN auf 2,80 m NHN. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die absoluten Pegelstände, die bei der Sturmflut 1872 erreicht wurden, sicher durch die vorhandenen sowie künftigen Küstenschutzanlagen gekehrt werden können.

Generell ist aber auch darauf hinzuweisen, dass besondere meteorologische und hydrologische Konstellationen sowohl an der Außen- als auch an der Binnenküste jederzeit extremere Ereignisse als die dem BHW zugrunde liegende Extremwertstatistik bedingen können. Das Eintreten derartiger Ereignisse ist physikalisch möglich und historisch auch belegt mit der verheerenden Sturmflut vom 12./13. November 1872 bzw. der Sturmflut von 1625, bei der Wasserstände lokal über 3 Meter über damaligem Mittelwasser erreicht wurden. Der BHW stellt somit nur ein konkret definiertes Sicherheitsniveau dar und bietet keine 100 %ige Sicherheit vor dem Überschreiten der definierten Belastungssituation.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:06 Uhr | Seitenaufrufe: 243
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