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Ein betrunkener Lkw-Fahrer wurde dank eines Zeugenhinweises nahe Rostock gestoppt und von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Drei Monate lang müssen sich Bahnreisende auf Einschränkungen auf der Zugstrecke des RB12 einstellen. Ab Samstag (31. Januar) beginnen zwischen Rostock Hbf und Graal-Müritz Bauarbeiten, teilt die DB mit.
Erdbeeren halten jung und fit. Das haben Wissenschaftler der Universität Rostock in einer mehrwöchigen Studie herausgefunden. Zusammen mit Karls-Chef Robert Dahl haben sie nun einen besonderen Fruchtaufstrich, die „Smart Berry Jam“, kreiert.
Rostocker Meeresforscher untersuchen mit dem Eisbrecher „Polarstern“ die Ökosysteme der Antarktis und die Rolle der Artenvielfalt für das Klima.
Der SV Warnemünde hat zum Jahreswechsel sein Trainerteam mit Lieselotte Holnberg verstärkt. Sie ist die einzige Co-Trainerin in der Herren-Verbandsliga. Die 21-Jährige erklärt, wie sie damit umgeht und zu welchen weiblichen Gesichtern im Profifußball sie aufschaut.
Die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist gestiegen, die Beratungsstellen werden weniger – im Landkreis Rostock gibt es seit 2025 keine mehr. Nun gibt es einen Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen.
Obwohl der geplante Bau der Tram-Strecke von Reutershagen zum Zoo umstritten ist, gibt es auch Zustimmung für das Projekt. Auf einer exklusiven Fahrt mit der neuen Straßenbahn „Tina“ konnten Rostocker die RSAG nun kritisch dazu befragen.
Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2011/2012
Rostock (hrps) • Alle Kinder, die im Jahre 2011 schulpflichtig werden, nehmen vor der Einschulung an einer Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes teil, informiert das Gesundheitsamt. Diese Untersuchung findet in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden. Sie werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen. Der Zeitraum erstreckt sich über die Monate Januar bis Juni 2011. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die einen Sonderkindergarten besuchen oder integrativ in den Kindertagesstätten gefördert werden. Hier findet die Untersuchung im Gesundheitsamt statt. Sie werden dazu schriftlich eingeladen. Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, ebenso für Kinder, die im Jahre 2010 zurückgestellt wurden.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Bildung | Fr., 16.01.1970 - 00:07 Uhr | Seitenaufrufe: 665« zurück zur News-Übersicht
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