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Im bundesweiten Wettbewerb wird ein junger Mann aus Lübz im Landkreis Ludwigslust-Parchim zum besten Auszubildenden Deutschlands gekürt.
Quelle: Nordkurier | Di., 12:03 Uhr
In einem Haus in Rostock bricht Montagnacht im Keller ein Feuer aus. Den Einsatzkräften gelingt es, den Brand unter Kontrolle zu bringen. Mehrere Menschen werden ins Krankenhaus gebracht und ein Teil der Bewohner kann die Nacht nicht in dem Haus verbringen.
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Feuerwehr-Großeinsatz in Rostock am Montagabend (8. Dezember): Bei einem Kellerbrand in einem Wohnhaus im Stadtteil Toitenwinkel wurden mehrere Menschen verletzt, zwei kamen mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:27 Uhr

Streit über unbeleuchtetes Fahrrad endete mit gefährlicher Körperverletzung

Rostock (PIHR) • Am 02.01.2016, gegen 19.30 Uhr erreichte die Einsatzleitstelle über
Notruf die Information, dass in 18147 Toitenwinkel, A.-Schweitzer-Straße, eine Person mit einem Messer bedroht worden
sein soll.
Vor Ort eilende Einsatzkräfte konnten noch in unmittelbarer Tatortnähe den Tatverdächtigen stellen und vorläufig festnehmen. Das verwendete Cuttermesser wurde im Rahmen der Nahbereichsfahndung aufgefunden und sichergestellt.
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand  hatte der Täter zunächst eine verbale Auseinandersetzung mit einem Fahrradfahrer, weil dieser wohl ohne Beleuchtung gefahren sei und trat dann gegen das Rad des Radfahrers. Ein Zeuge dieses Vorgangs äußerte über diese Art und Weise seinen Unmut und wurde daraufhin durch den Tatverdächtigen in den Schwitzkasten genommen. Dabei hielt der Tatverdächtige dem Geschädigten ein Cuttermesser an den Hals. Dem Geschädigten gelang es, sich zu befreien.
Beim Versuch, dem Tatverdächtigen das Messer aus der Hand zu
schlagen, zog sich der Geschädigte eine Schnittverletzung an der Hand
zu, die durch die Besatzung eines Rettungstransportfahrzeugs vor Ort
behandelt werden konnte.
Die Polizei ermittelt jetzt gegen den Tatverdächtigen wegen des
Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung,
Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 20:16 Uhr | Seitenaufrufe: 143
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