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Die Bundesregierung will mehr Bürgergeldempfänger zum Arbeiten bewegen – und will bei Arbeitsverweigerung schneller Totalsanktionen verhängen. Rostock aber macht da nicht mit. Das sei auch eine Frage der „Haltung“, sagt der Sozialsenator. CDU, SPD und FDP sind entsetzt.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Wer als Bürgergeldempfänger zumutbare Arbeit verweigert, sollte auch bestraft werden. Allerdings fasst die Hansestadt ebendiese eher mit Samthandschuhen an. Ein fatales Signal.
Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
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Besonders viel Kraft wünsche ich allen, die heute arbeiten. An alle, die den Brückentag genießen dürfen: Viel Freude! Damit Sie gut informiert in Ihren Freitag starten, habe ich die fünf wichtigsten Themen...
Mit Strafen ist das so eine Sache: Wer diese immer nur androht, aber nie verhängt, macht sich unglaubwürdig. Eltern wissen genau, wovon ich spreche: Das liebe Kind soll in der Woche kein Fernsehen schauen,...
Initiatoren des Bürgerbegehrens legen Widerspruch ein
Rostock-
Warnemünde (bgfr) • Das Bürgerbegehren dür den Erhalt der Kopflindenallee in der Warnemünder Mühlenstraße geht in die nächste Runde. Die Initiatoren legten fristgemäß Widerspruch gegen den Bescheid des Oberbürgermeisters ein. Dieser hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und stützte sich dabei auf einen Beschluss der Bürgerschaft.
„Der vorgelegte Kostenvergleich weist große Mängel auf“, so Johann-Georg Jaeger (Grüne). Die maßgeblichen Mehrkosten für den Baumerhalt könne die Stadt weder glaubhaft belegen noch seien sie nachvollziehbar. Möglicherweise sei sogar die gebotene Sorgfaltspflicht verletzt worden. „Deswegen haben wir Widerspruch eingelegt und somit das Widerspruchsverfahren eröffnet“, so Jaeger. Nun wird der Oberbürgermeister den Widerspruch prüfen und diesen der Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, würde den Initiatoren der Weg vor die Gerichte offen stehen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Fr., 16.01.1970 - 02:30 Uhr | Seitenaufrufe: 355« zurück zur News-Übersicht
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