Elektronischer Aufenthaltstitel wird ab 1. September eingeführt / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Südost-Rügen/Hiddensee (gü/DR). Nun wehen sie wieder im Wind! Die „Blauen Flaggen“ sind eine bekannte Auszeichnung für eine hervorragende Strand- und Badewasserqualität durch die Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung. So haben auch in diesem Jahr Vertreter der Ostseebäder Baabe, Binz, Göhren und...
Riesenrad verschwindet von Mittelmole - was passiert jetzt in Warnemünde? - Bild: Nordkurier
Das Riesenrad Eye 55 in Warnemünde kehrt nicht zurück. Ein Schock für die Betreiberfamilie Geisler, die jetzt verzweifelt einen neuen Standort sucht.
Quelle: Nordkurier | Mi., 11:57 Uhr
Kunden enttäuscht: Ikea beendet überraschend diese beliebte Tradition - Bild: Nordkurier
Viele haben sich schon darauf gefreut, doch nun streicht Ikea überraschend ein heiß begehrtes Weihnachtsprodukt aus dem Sortiment. Kunden fragen nach den Gründen.
Quelle: Nordkurier | Do., 10:17 Uhr
Kulinarischer Kulturgipfel: Das erwartet die Gäste bei der Neuauflage - Bild: Nordkurier
Kunst, Musik, Genuss: Rostocks Schlemmergipfel verbindet am 14. März 2026 Kultur und Kulinarik. Tickets für das Event sind heiß begehrt.
Quelle: Nordkurier | Mi., 08:41 Uhr
Unter dem Motto "Rostock mit dem Fahrrad entdecken" ruft der Senator f�r Bau und Umwelt, Holger Matth�us, zur Beteiligung an der Gestaltung des Umweltkalenders 2011 auf. Gesucht werden Fotos mit neuen Blickwinkeln auf Rostocker Sehensw�rdigkeiten - vor allem vom Fahrrad aus. Radfahrer sehen oft mehr und finden...
Quelle: Hansestadt Rostock | Fr., 03:38 Uhr
Das Kulturhistorische Museum Rostock, das Europ�ische Integrationszentrum Rostock e.V. und das EuropeDirect Informationszentrum Rostock laden am 8. April 2010 um 17 Uhr anl�sslich der Fotoausstellung "Die unbekannten Europ�er" zu einer Informationsveranstaltung in das Kulturhistorische Museum ein.
Quelle: Hansestadt Rostock | Fr., 03:38 Uhr
Das Stadtamt der Hansestadt Rostock f�hrt am 19. Mai 2010 von 13 bis 15 Uhr auf dem Gel�nde des Stadtamtes Rostock Charles-Darwin-Ring 6 eine Versteigerung durch.
Quelle: Hansestadt Rostock | Fr., 03:38 Uhr

Elektronischer Aufenthaltstitel wird ab 1. September eingeführt

Rostock (hrps) • Ausländische Staatsangehörige, die nicht Unionsbürger sind, benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, der bisher als Vignette in den Reisepass eingeklebt wird. Zum 1. September 2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt, teilt die Ausländerbehörde im Stadtamt mit.
  
Der Aufenthaltstitel wird künftig als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße hergestellt und enthält neben Fingerabdrücken ein biometrisches Lichtbild, Unterschrift und Wohnanschrift. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist künftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen
Personalausweis) über eine PIN gegeben. Der elektronische Aufenthaltstitel wird als separates Dokument ausgestellt. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig in Verbindung mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist regelmäßig mit dem Pass mitzuführen. Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind und Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, den Aufenthaltstitel sofort auszustellen. Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt und anschließend an die Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von vier bis sechs Wochen. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge. Die Ausländerbehörde kann den Aufenthaltstitel nicht unmittelbar bei der Vorsprache ausstellen oder verlängern. In der Praxis bedeutet dies, dass mindestens zwei persönliche Vorsprachen des Antragstellers (ab sechs
Jahre) in der Ausländerbehörde erforderlich sind.

Beim ersten Mal wird der Aufenthaltstitel beantragt. Die Antragsdaten werden aufgenommen und nur bei Vollständigkeit und positiver Entscheidung an die Bundesdruckerei gesandt. Vor der Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten die Antragsteller auf dem Postwege einen  Brief der Bundesdruckerei mit der Transport-PIN, dem persönlichen Entsperrschlüssel  (PUK) sowie dem Sperrkennwort. Diese Informationen sind wichtig für die weitere Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels. Dieses Schreiben sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Beim zweiten Mal wird der fertige elektronische Aufenthaltstitel ausgehändigt.

Aufgrund der künftig längeren Bearbeitungszeit und der häufigeren Vorsprachen sind längere Wartezeiten nicht auszuschließen. Die Ausländerbehörde ist an einer zügigen Bearbeitung der Anträge interessiert. Es wird empfohlen, den Antrag auf Erteilung bzw.
Verlängerung des Aufenthaltstitels möglichst zwei Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels zu stellen. Sollte ein neuer Nationalpass ausgestellt werden und eine Reise in das Ausland geplant sein, wird darum gebeten, die längere Bearbeitungszeit für den elektronische Aufenthaltstitel bei den Planungen zu berücksichtigen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aus arbeitsorganisatorischen Gründen nur vollständige Anträge auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels (einschließlich der vorzulegenden Belege) angenommen werden können.

Die Wohnanschrift ist sowohl auf dem Chip gespeichert als auch auf dem Kartenkörper aufgedruckt. Bei Änderungen werden die Daten auf dem Chip geändert. Auf dem Kartenkörper wird ein Etikett mit der geänderten Anschrift angebracht.
Dazu sollte in der Ausländerbehörde vorgesprochen werden.

Die derzeitig im Reisepass eingeklebten Aufenthaltstitel bleiben weiterhin gültig. Eine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Etikettenform in den neuen elektronischen Aufenthaltstitel hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung bzw. bis zur Neuausstellung oder Verlängerung gültig bleiben. Eine vorherige Umschreibung der aktuellen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in den elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt somit nicht. Ausnahmen von dieser Regelung sind aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden mit Blick auf die erhöhten Produktionskosten die Gebührensätze für die Erteilung der Aufenthaltstitel angehoben. Zum Beispiel beträgt die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu einem Jahr 100 Euro, für mehr als ein Jahr 110 Euro, für die Niederlassungserlaubnis 135 Euro. Die Gebührenbefreiung für deutschverheiratete ausländische Staatsangehörige entfällt künftig.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 06:04 Uhr | Seitenaufrufe: 317
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2025