Elektronischer Aufenthaltstitel wird ab 1. September eingeführt / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Südost-Rügen/Hiddensee (gü/DR). Nun wehen sie wieder im Wind! Die „Blauen Flaggen“ sind eine bekannte Auszeichnung für eine hervorragende Strand- und Badewasserqualität durch die Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung. So haben auch in diesem Jahr Vertreter der Ostseebäder Baabe, Binz, Göhren und...
Messer, Pfefferspray und weitere verbotene Gegenstände: Kontrollen am Rostocker Hauptbahnhof führen zu mehreren Strafverfahren.
Quelle: stern.de | Sa., 16:20 Uhr
Statistisches Jahrbuch 2025 (Deckblatt) | Foto: Antje Sommer/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Pünktlich zum Jahresende ist jetzt das neue Statistische Jahrbuch der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erschienen. Darauf macht die Kommunale Statistikstelle aufmerksam. Die aktuelle Ausgabe als wichtigste Querschnittspublikation der Kommunalen Statistikstelle bietet in bewährter Form auf über 400 Seiten...
Quelle: HRO-News.de | Di., 06:07 Uhr
„Pier7″ in Warnemünde: Karls-Chef Robert Dahl will Standort erneuern - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Am Warnemünder Kreuzfahrtanleger hat „Karls“ mit dem „Pier7″ einen gut frequentierten Außenstandort. Ende des Jahres läuft aber der Mietvertrag dafür aus. Firmenchef Robert Dahl hat für das Grundstück an der Kaikante große Pläne.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Sa., 10:15 Uhr
Adventssonntag in Warnemünde: Diese Geschäfte haben geöffnet - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die neue Bäderregelung in MV mit erweiterten Öffnungszeiten in touristischen Hotspots greift am Sonntag (21. Dezember) erstmals in der Vorweihnachtszeit. Welche Geschäfte in Warnemünde geöffnet haben und was sich die Händler davon erhoffen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 17:00 Uhr
Rostocks reichste und ärmste Stadtteile: Bürgergeld-Empfänger, Vermögende, Kinder in Not - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft in Rostock immer weiter auseinander. Der neue Segregationsbericht zeichnet ein deutliches Bild: Wo es Menschen mit hohen Einkommen hinzieht und wo besonders viele Rostocker auf Hilfen vom Staat angewiesen sind.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | 04:30 Uhr
Liveticker von der Qualifikation zur 13. Rostocker Stadtmeisterschaft ab Samstag 9.45 Uhr - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Qualifikation zur 13. Rostocker Stadtmeisterschaft steigt am Samstag (20. Dezember). In der Sporthalle an der Parkstraße in Warnemünde kämpfen elf Mannschaften um vier Endrundentickets. Die OSTSEE-ZEITUNG ist den ganzen Tag mit einem kostenlosen Liveticker dabei.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 17:00 Uhr

Elektronischer Aufenthaltstitel wird ab 1. September eingeführt

Rostock (hrps) • Ausländische Staatsangehörige, die nicht Unionsbürger sind, benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, der bisher als Vignette in den Reisepass eingeklebt wird. Zum 1. September 2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt, teilt die Ausländerbehörde im Stadtamt mit.
  
Der Aufenthaltstitel wird künftig als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße hergestellt und enthält neben Fingerabdrücken ein biometrisches Lichtbild, Unterschrift und Wohnanschrift. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist künftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen
Personalausweis) über eine PIN gegeben. Der elektronische Aufenthaltstitel wird als separates Dokument ausgestellt. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig in Verbindung mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist regelmäßig mit dem Pass mitzuführen. Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind und Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, den Aufenthaltstitel sofort auszustellen. Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt und anschließend an die Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von vier bis sechs Wochen. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge. Die Ausländerbehörde kann den Aufenthaltstitel nicht unmittelbar bei der Vorsprache ausstellen oder verlängern. In der Praxis bedeutet dies, dass mindestens zwei persönliche Vorsprachen des Antragstellers (ab sechs
Jahre) in der Ausländerbehörde erforderlich sind.

Beim ersten Mal wird der Aufenthaltstitel beantragt. Die Antragsdaten werden aufgenommen und nur bei Vollständigkeit und positiver Entscheidung an die Bundesdruckerei gesandt. Vor der Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten die Antragsteller auf dem Postwege einen  Brief der Bundesdruckerei mit der Transport-PIN, dem persönlichen Entsperrschlüssel  (PUK) sowie dem Sperrkennwort. Diese Informationen sind wichtig für die weitere Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels. Dieses Schreiben sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Beim zweiten Mal wird der fertige elektronische Aufenthaltstitel ausgehändigt.

Aufgrund der künftig längeren Bearbeitungszeit und der häufigeren Vorsprachen sind längere Wartezeiten nicht auszuschließen. Die Ausländerbehörde ist an einer zügigen Bearbeitung der Anträge interessiert. Es wird empfohlen, den Antrag auf Erteilung bzw.
Verlängerung des Aufenthaltstitels möglichst zwei Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels zu stellen. Sollte ein neuer Nationalpass ausgestellt werden und eine Reise in das Ausland geplant sein, wird darum gebeten, die längere Bearbeitungszeit für den elektronische Aufenthaltstitel bei den Planungen zu berücksichtigen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aus arbeitsorganisatorischen Gründen nur vollständige Anträge auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels (einschließlich der vorzulegenden Belege) angenommen werden können.

Die Wohnanschrift ist sowohl auf dem Chip gespeichert als auch auf dem Kartenkörper aufgedruckt. Bei Änderungen werden die Daten auf dem Chip geändert. Auf dem Kartenkörper wird ein Etikett mit der geänderten Anschrift angebracht.
Dazu sollte in der Ausländerbehörde vorgesprochen werden.

Die derzeitig im Reisepass eingeklebten Aufenthaltstitel bleiben weiterhin gültig. Eine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Etikettenform in den neuen elektronischen Aufenthaltstitel hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung bzw. bis zur Neuausstellung oder Verlängerung gültig bleiben. Eine vorherige Umschreibung der aktuellen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in den elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt somit nicht. Ausnahmen von dieser Regelung sind aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden mit Blick auf die erhöhten Produktionskosten die Gebührensätze für die Erteilung der Aufenthaltstitel angehoben. Zum Beispiel beträgt die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu einem Jahr 100 Euro, für mehr als ein Jahr 110 Euro, für die Niederlassungserlaubnis 135 Euro. Die Gebührenbefreiung für deutschverheiratete ausländische Staatsangehörige entfällt künftig.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 06:04 Uhr | Seitenaufrufe: 317
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2025