Elektronischer Aufenthaltstitel wird ab 1. September eingeführt / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
180 Euro! Kosten für Bewohnerparken in Rostock könnten explodieren - Bild: Nordkurier
Rostock plant drastische Gebührenerhöhungen fürs Bewohnerparken. Damit will die Stadt ihren Finanzplan retten.
Quelle: Nordkurier | Mi., 15:02 Uhr
Jahn Regensburg gegen Hansa Rostock live im TV und Stream: Hier läuft das Spiel - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der FC Hansa Rostock ist am Sonntag (30. November) beim SSV Jahn Regensburg zu Gast. Die Partie wird um 13.30 Uhr im Jahnstadion Regensburg angepfiffen. So sehen Sie das Spiel der 3. Liga live im TV und im Stream.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 15:02 Uhr
Rostock-Lütten Klein (PIHR) - Am Sonnabend, dem 22.11.2025, kam es gegen 10:30 Uhr im Rostocker Stadtteil Lütten Klein zu einem Polizeieinsatz. Beamte des Polizeireviers Lichtenhagen wurden während ihrer Streifentätigkeit von Zeugen angesprochen, die sie auf einen augenscheinlich alkoholisierten Mann aufmerksam machten. Dieser soll zuvor...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:37 Uhr
Rostock (BPHR) - Die DB-Sicherheit informierte gestern Abend die Bundespolizei über einen Sachverhalt, bei dem ein Mann im Hauptbahnhof einen anderen mit einem Messer bedrohte. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock, hielten Mitarbeiter der DB-Sicherheit zwei Personen fest. Darunter einen 20-...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 12:22 Uhr
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (PIHR) - Am Freitag, den 21. November 2025, fand in der Rostocker Kröpeliner-Tor-Vorstadt eine durch die Versammlungsbehörde genehmigte Demonstration unter dem Motto "Gegen Krieg und Besatzung - Freiheit für Palästina!" statt. An der Versammlung mit anschließendem Aufzug nahmen nach Schätzungen der Polizei etwa 100...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:46 Uhr
Rostock-Stadtmitte (PIHR) - Am vergangenen Sonnabend bemerkte eine Streifenwagenbesatzung gegen 20:30 Uhr in der Rosa-Luxemburg-Straße zwei dunkel gekleidete Personen im Bereich einer Straßenbahnhaltestelle. Als die Männer den Streifenwagen wahrnahmen, versuchten sie zunächst, sich zu verstecken und flüchteten anschließend zu Fuß. Die...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:25 Uhr
Rostock-Stadtmitte (PIHR) - Am frühen Sonntagmorgen gegen 02:30 Uhr kam es in der Steinstraße in der Rostocker Innenstadt zu einer gefährlichen Körperverletzung. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten zunächst in einer Lokalität ein 24-jähriger guineischer Staatsangehöriger und ein...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:08 Uhr

Elektronischer Aufenthaltstitel wird ab 1. September eingeführt

Rostock (hrps) • Ausländische Staatsangehörige, die nicht Unionsbürger sind, benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, der bisher als Vignette in den Reisepass eingeklebt wird. Zum 1. September 2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt, teilt die Ausländerbehörde im Stadtamt mit.
  
Der Aufenthaltstitel wird künftig als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße hergestellt und enthält neben Fingerabdrücken ein biometrisches Lichtbild, Unterschrift und Wohnanschrift. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist künftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen
Personalausweis) über eine PIN gegeben. Der elektronische Aufenthaltstitel wird als separates Dokument ausgestellt. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig in Verbindung mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist regelmäßig mit dem Pass mitzuführen. Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind und Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, den Aufenthaltstitel sofort auszustellen. Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt und anschließend an die Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von vier bis sechs Wochen. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge. Die Ausländerbehörde kann den Aufenthaltstitel nicht unmittelbar bei der Vorsprache ausstellen oder verlängern. In der Praxis bedeutet dies, dass mindestens zwei persönliche Vorsprachen des Antragstellers (ab sechs
Jahre) in der Ausländerbehörde erforderlich sind.

Beim ersten Mal wird der Aufenthaltstitel beantragt. Die Antragsdaten werden aufgenommen und nur bei Vollständigkeit und positiver Entscheidung an die Bundesdruckerei gesandt. Vor der Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten die Antragsteller auf dem Postwege einen  Brief der Bundesdruckerei mit der Transport-PIN, dem persönlichen Entsperrschlüssel  (PUK) sowie dem Sperrkennwort. Diese Informationen sind wichtig für die weitere Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels. Dieses Schreiben sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Beim zweiten Mal wird der fertige elektronische Aufenthaltstitel ausgehändigt.

Aufgrund der künftig längeren Bearbeitungszeit und der häufigeren Vorsprachen sind längere Wartezeiten nicht auszuschließen. Die Ausländerbehörde ist an einer zügigen Bearbeitung der Anträge interessiert. Es wird empfohlen, den Antrag auf Erteilung bzw.
Verlängerung des Aufenthaltstitels möglichst zwei Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels zu stellen. Sollte ein neuer Nationalpass ausgestellt werden und eine Reise in das Ausland geplant sein, wird darum gebeten, die längere Bearbeitungszeit für den elektronische Aufenthaltstitel bei den Planungen zu berücksichtigen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aus arbeitsorganisatorischen Gründen nur vollständige Anträge auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels (einschließlich der vorzulegenden Belege) angenommen werden können.

Die Wohnanschrift ist sowohl auf dem Chip gespeichert als auch auf dem Kartenkörper aufgedruckt. Bei Änderungen werden die Daten auf dem Chip geändert. Auf dem Kartenkörper wird ein Etikett mit der geänderten Anschrift angebracht.
Dazu sollte in der Ausländerbehörde vorgesprochen werden.

Die derzeitig im Reisepass eingeklebten Aufenthaltstitel bleiben weiterhin gültig. Eine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Etikettenform in den neuen elektronischen Aufenthaltstitel hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung bzw. bis zur Neuausstellung oder Verlängerung gültig bleiben. Eine vorherige Umschreibung der aktuellen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in den elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt somit nicht. Ausnahmen von dieser Regelung sind aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden mit Blick auf die erhöhten Produktionskosten die Gebührensätze für die Erteilung der Aufenthaltstitel angehoben. Zum Beispiel beträgt die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu einem Jahr 100 Euro, für mehr als ein Jahr 110 Euro, für die Niederlassungserlaubnis 135 Euro. Die Gebührenbefreiung für deutschverheiratete ausländische Staatsangehörige entfällt künftig.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 06:04 Uhr | Seitenaufrufe: 317
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2025