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Kritzkow: Möbelhaus Krüger schließt nach 15 Jahren – Räumungsverkauf bis Oktober - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Nach 15 Jahren schließt das Möbelgeschäft Krüger in Kritzkow südlich von Rostock. Die Betreiber mussten bereits sechs Mitarbeiter entlassen und einen weiteren Standort aufgeben. Jetzt setzen sie auf ein neues Konzept – und planen einen Umzug nach Steinhagen bei Bützow.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 07:20 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Do., 11:01 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Do., 09:29 Uhr
Rostock-Lütten Klein (PIHR) - Die Kriminalpolizei Rostock hat die Ermittlungen aufgenommen, nachdem es am gestrigen Vormittag im Rostocker Stadtteil Lütten Klein zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 36-jährigen Lkw-Fahrer und einem 29-jährigen Handwerker gekommen sein soll. Nach bisherigen Erkenntnissen befand sich der Lkw eines...
Quelle: HRO-News.de | Do., 08:28 Uhr
Baustellen in Rostock am 6.9.2026: Hier gibt es Sperrungen und Bauarbeiten - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In Rostock sind viele Straßen aufgrund umfangreicher Bauarbeiten aktuell, teilweise auch schon seit Monaten, gesperrt. Vom Osten der Stadt bis hin nach Warnemünde. Unsere Karte zeigt regelmäßig alle Baustellen in der Hansestadt.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 04:05 Uhr
Rostock/Neubrandenburg (PIHR) - Telefonieren am Steuer - ist nicht nur teuer, sondern vor allem gefährlich. Grund genug also, für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bei den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! in diesem Monat verstärkt zu kontrollieren, ob die...
Quelle: HRO-News.de | Do., 08:34 Uhr
Rostock-Schutow (PIHR) - Am 04.09.2026 ereignete sich gegen 15:10 Uhr am Schutower Kreuz in Rostock ein schwerer Verkehrsunfall. Nach derzeitigem Ermittlungsstand querte eine 39-jährige Radfahrerin bei Rotlicht die Lichtzeichenanlage Am Umspannwerk / Hamburger Straße. Dabei wurde sie von einem PKW Toyota erfasst und schwerverletzt. Zur...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 18:59 Uhr

Melderegisterauskünfte und Widerspruchsrecht

Rostock - Stadtmitte (hrps) • Im Stadtamt Rostock, Abt. Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten (Meldebehörde), werden personenbezogene Daten über alle im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Rostock wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner erhoben, registriert und verarbeitet. Dies ist nach Meldegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern erforderlich, um die Identität und Wohnung der Einwohnerinnen und Einwohner feststellen und nachweisen zu können. Das Melderegister bildet die Grundlage für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen, für die Vorbereitung von Wahlen und für die Mitwirkung bei der
Wehrüberwachung.

Das Landesmeldegesetz räumt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, in bestimmten Fällen der Weitergabe ihrer/seiner  Daten zu widersprechen.

So darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten ihrer Mitglieder und deren Familienangehörige übermitteln. Gehört ein Familienmitglied wie beispielsweise der Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder nicht derselben oder keiner öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaft an, so kann der Betroffene gegen diese Datenübermittlung Widerspruch erheben.

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Wahlberechtigten erteilen. Der Betroffene hat das Recht, der Auskunftserteilung zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf Melderegisterauskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern erteilen, wenn Mandatsträger, Presse oder Rundfunk dies zur Ehrung der betroffenen Personen begehren. Auch in diesem Fall hat jeder das Recht, der Auskunftserteilung zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf Auskünfte an Adressbuchvorlage erteilen. Die Betroffenen haben auch hier das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.

Einfache Melderegisterauskünfte können auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Jeder hat das Recht, dieser Form der Auskunftserteilung zu widersprechen.

Widersprüche können schriftlich bei der Hansestadt Rostock, Stadtamt, Abteilung Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten, Neuer Markt 1, 18050 Rostock eingereicht werden. Eine einmal eingetragene Übermittlungssperre bleibt bis auf Widerruf bestehen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 00:02 Uhr | Seitenaufrufe: 515
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