Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Brennerei Maennerhobby bei Rostock ist pleite: „Wirtschaftliche Lage hat uns das Genick gebrochen“ - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Vor drei Jahren hat die familiengeführte Brennerei Millionen in den neuen Standort in Mönchhagen investiert. Nach großen Umsatzverlusten ist nun ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Wie es mit dem Betrieb weitergeht und was Robert Dahl von Karls damit zu tun hat.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 13:29 Uhr
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian prüfen die Ermittler Hunderte Spuren. Ein toxikologisches Gutachten steht aus. Ob und wann es zu einer Anklageerhebung kommt, ist noch offen.
Quelle: stern.de | Di., 08:03 Uhr
SEK-Einsatz in Rostock: Polizei nimmt Mann im psychischen Ausnahmezustand in Lütten Klein fest - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In Rostock-Lütten-Klein kamen am Dienstag (16. Dezember) Polizei-Spezialkräfte zum Einsatz. Ein Mann soll sich in seiner Wohnung verbarrikadiert haben. Die Beamten konnten die Person festnehmen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 14:45 Uhr
Theaterbaustelle | Foto: Josefine Rosse/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Die am Mittwoch durchgeführte Bodenuntersuchung im Bereich der Straße Am Kanonsberg hat keine Hinweise auf mögliche Bombenblindgänger erbracht. Zu dieser Einschätzung kommt der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse. Zuvor hatte es bei Verankerungsarbeiten...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 08:19 Uhr
Wer schnappt sich die Millionen-Villa an der Ostsee? - Bild: Nordkurier
Eine historische Villa mit 18 Zimmern, Meerblick und Swimmingpool an der Ostseeküste steht offenbar immer noch zum Verkauf. Vielleicht liegt es am saftigen Preis für das Alexandrinen Cottage.
Quelle: Nordkurier | Mi., 06:15 Uhr
Rechtsextreme Terrorzelle mit Mitgliedern aus MV? Generalbundesanwalt klagt junge Verdächtige an - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Im Mai sorgt eine Razzia gegen mutmaßliche Rechtsterroristen für Schlagzeilen, die Polizei nimmt unter anderem einen Jugendlichen in Neubukow (Landkreis Rostock) fest. Auch andere Verdächtige sind teilweise minderjährig. Was der Gruppe vorgeworfen wird.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | 11:45 Uhr
Die Alemannia aus Aachen erkämpft sich beim 2:2 (1:1) einen wichtigen Punkt in Unterzahl und Hansa verpasst den Sprung an die Aufstiegsplätze. Der Beitrag Liveticker: Hansa Rostock verschenkt Sieg gegen Alemannia Aachen erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Quelle: HANSANEWS || das online magazin | Mi., 01:15 Uhr

Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages, vom 31. Dezember 2015, bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens, dem 1. Januar 2016, abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung eine Registrierungsnummer für Silvesterfeuerwerk und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle besitzen. Außerdem muss die kleinste Verpackungseinheit eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten.

Bei Unklarheiten kann die aufgedruckte Nummer auf der Internetseite unter der Adresse www.bam.de überprüft werden. Dort sind sämtliche in Deutschland von den jeweiligen Herstellern angezeigten Feuerwerksartikel aufgeführt.

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Daher hier noch einmal Hinweise für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen:
Grundsätzlich darf Pyrotechnik der Kategorie 1 nur von Personen im Alter ab zwölf Jahren abgebrannt werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden. Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Der Verwendungsort (z.B. nur im Freien) ist unbedingt einzuhalten. Nach dem Anzünden ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Pyrotechnische Gegenstände sind nicht in den Händen zu behalten! Raketen mit Führungsstab sind nicht in den Boden zu stecken. Hierfür sind standsichere Gefäße benutzen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht von Personen im angetrunkenen Zustand abzubrennen. Weiterhin ist das Verschießen pyrotechnischer Gegenstände auf Personen oder Personengruppen sowie innerhalb von Personengruppen zu unterlassen. Auch das Verschießen oder Werfen von pyrotechnischen Gegenständen in Türen, Fenster oder Briefkästen ist untersagt.

"Blindgänger" sind auf keinen Fall nochmals zu zünden. Sie sind nach einer sicheren Wartezeit mit Wasser unschädlich zu machen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht vom Balkon aus zu zünden oder von oben herunterzuwerfen.

Beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen müssen sich andere entflammbare Gegenstände in einer sicheren Entfernung oder einem verschlossenen Behältnis zu befinden. Sie sollten keinesfalls am Körper getragen werden.

Allgemein verboten ist:
a) das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T (Seenotsignalmittel) zu anderen als zu den üblichen Notrufzwecken (s.a. § 145 Strafgesetzbuch),
b) das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4 ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und Anzeige bei der zuständigen Behörde,
c) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern (Reethäuser werden von der Verfügung erfasst, für die übrigen Gebäudearten gilt ein empfohlener Mindestabstand von 200 Metern zum betreffenden Gebäude),
d) das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze, da dies ein unerlaubtes Schießen außerhalb von Schießstätten darstellt, und
e) das Herstellen oder die Veränderung von Feuerwerkskörpern.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Freizeit & Sport | Sa., 17.01.1970 - 20:08 Uhr | Seitenaufrufe: 95
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2025