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Zur Fußball-WM 2026 wird es in Warnemünde kein Public Viewing am Ostseestrand geben. Große Leinwände, Fanmeilen und die besondere Stimmung wie bei der EM 2024 entfallen. Das sagen die Veranstalter.
Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Mit „Sustainable Maritime Engineering“ hat die Universität Rostock einen Studiengang ins Leben gerufen, der seit seinem Start im letzten Jahr weltweit für Aufsehen sorgt. Experten sehen darin auch die Chance, den Fachkräftemangel der Branche zu beseitigen.
Wer in Rostock auf große Fanmeilen zur Fußball-Weltmeisterschaft hofft, wird in diesem Sommer enttäuscht. Die Veranstalter reagieren aufgrund der teils späten Anstoßzeiten zurückhaltend. Dennoch gibt es einige Locations, die Public Viewing anbieten.
Rostock-Warnemünde (BPHR) - Am Mittwochmorgen, den 15. April 2026 vollstreckten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock am Warnemünder Cruise Center auf dem Kreuzfahrtschiff AIDAmar einen Untersuchungshaftbefehl. Das Amtsgericht Schweinfurt erließ diesen gegen einen 46-jährigen Deutschen wegen des dringenden Tatverdachts der...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 13:35 Uhr
Rostock/Umland (PIHR) - Am Mittwochvormittag haben Polizeibeamte in Sievershagen zwei Minderjährige auf einem gestohlenen Kleinkraftrad angehalten. Gegen 10:40 Uhr fiel den Beamten in der Ostsee-Park-Straße eine mit zwei Personen besetzte Vespa auf, da keiner der beiden einen Schutzhelm trug. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle...
Quelle: HRO-News.de | Do., 14:02 Uhr
60-tägiger Haft entgangen
Rostock (BPHR) • Am Donnerstag, den 19.06.2015, war ein junger Mann zur Anhörung in einem Strafverfahren in die Räume der Bundespolizeiinspektion Rostock geladen worden. Der in Rostock wohnende 25-jährige Deutsche sollte zur Aufklärung einer strafbaren Handlung wegen Erschleichens von Leistungen angehört werden. Nach der Anhörung allerdings legten die Bundespolizisten ihm ein weiteres Schriftstück vor, nämlich einen Vollstreckungshaftbefehl. Der junge Mann war wegen "Erschleichens von Leistungen" - also schwarz fahren - in mehreren Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft Berlin von insgesamt 600,- Euro verurteilt worden. Da die Strafe bisher nicht bezahlt worden war, wurde im März ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung erlassen und diesen legten die Beamten dem Mann nun vor.
Nun hatte der junge Mann zwei Möglichkeiten, den geforderten Betrag bezahlen oder für 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt einzuziehen. Der Mann entschied sich für die erste Alternative, zahlte den geforderten Betrag und konnte im Anschluss die Dienststelle als freier Mann verlassen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 15:21 Uhr | Seitenaufrufe: 105« zurück zur News-Übersicht
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