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Messer, Pfefferspray und weitere verbotene Gegenstände: Kontrollen am Rostocker Hauptbahnhof führen zu mehreren Strafverfahren.
Am Warnemünder Kreuzfahrtanleger hat „Karls“ mit dem „Pier7″ einen gut frequentierten Außenstandort. Ende des Jahres läuft aber der Mietvertrag dafür aus. Firmenchef Robert Dahl hat für das Grundstück an der Kaikante große Pläne.
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft in Rostock immer weiter auseinander. Der neue Segregationsbericht zeichnet ein deutliches Bild: Wo es Menschen mit hohen Einkommen hinzieht und wo besonders viele Rostocker auf Hilfen vom Staat angewiesen sind.
Die neue Bäderregelung in MV mit erweiterten Öffnungszeiten in touristischen Hotspots greift am Sonntag (21. Dezember) erstmals in der Vorweihnachtszeit. Welche Geschäfte in Warnemünde geöffnet haben und was sich die Händler davon erhoffen.
Die Qualifikation zur 13. Rostocker Stadtmeisterschaft steigt am Samstag (20. Dezember). In der Sporthalle an der Parkstraße in Warnemünde kämpfen elf Mannschaften um vier Endrundentickets. Die OSTSEE-ZEITUNG ist den ganzen Tag mit einem kostenlosen Liveticker dabei.
Die Handballer des HC Empor Rostock empfangen am Sonntag, dem 21. Dezember, den Tabellenzweiten MTV Braunschweig. Das Team von Trainer Michael Jacobsen möchte im letzten Spiel des Jahres seine Erfolgsserie fortsetzen. Die OZ berichtet ab 16.30 Uhr im Liveticker.
Das diesjährige jüdische Lichterfest begann vor einer Woche mit einem schrecklichen Drama: Im australischen Sydney ermordeten Terroristen 15 Teilnehmer einer Chanukka-Feier. Doch davon ließ sich die Jüdische Gemeinde in Rostock nicht unterkriegen.
60-tägiger Haft entgangen
Rostock (BPHR) • Am Donnerstag, den 19.06.2015, war ein junger Mann zur Anhörung in einem Strafverfahren in die Räume der Bundespolizeiinspektion Rostock geladen worden. Der in Rostock wohnende 25-jährige Deutsche sollte zur Aufklärung einer strafbaren Handlung wegen Erschleichens von Leistungen angehört werden. Nach der Anhörung allerdings legten die Bundespolizisten ihm ein weiteres Schriftstück vor, nämlich einen Vollstreckungshaftbefehl. Der junge Mann war wegen "Erschleichens von Leistungen" - also schwarz fahren - in mehreren Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft Berlin von insgesamt 600,- Euro verurteilt worden. Da die Strafe bisher nicht bezahlt worden war, wurde im März ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung erlassen und diesen legten die Beamten dem Mann nun vor.
Nun hatte der junge Mann zwei Möglichkeiten, den geforderten Betrag bezahlen oder für 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt einzuziehen. Der Mann entschied sich für die erste Alternative, zahlte den geforderten Betrag und konnte im Anschluss die Dienststelle als freier Mann verlassen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 15:21 Uhr | Seitenaufrufe: 105« zurück zur News-Übersicht
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