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Die Hansestadt will gegen einen finnischen Konzern vorgehen – weil der Monteurwohnungen in „normalen“ Wohngebieten anbietet, dafür aber keine Genehmigung hat. Noch besser wäre es, Rostock würde endlich mehr Wohnraum ermöglichen. Doch daran hapert es.
Schweine werden in Narkose versetzt, von Ärzten oder Medizinstudenten aufgeschnitten, „operiert“ und danach getötet: Was sich anhört wie eine öffentliche Obduktion im Mittelalter, ist leider noch immer Praxis in der chirurgischen Aus- und Weiterbildung. Dabei gibt es längst bessere Methoden.
In Rostock kommen Unfallchirurgen zusammen, um an narkotisierten Schweinen die Behandlung von lebensgefährlichen Verletzungen zu üben. Tierschützer fordern ein Ende dieser Praxis. Was sagen Sie dazu?
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Ein Unternehmen aus Finnland bietet in Rostock, Wismar und kleineren Orten in MV Wohnungen für Kurzzeitmieter wie Monteure an. Doch im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel hat die Firma keine Genehmigung dafür. Die Stadt will dagegen vorgehen, weil das Geschäftsgebaren die Wohnungsnot verschärfen könnte.
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Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
60-tägiger Haft entgangen
Rostock (BPHR) • Am Donnerstag, den 19.06.2015, war ein junger Mann zur Anhörung in einem Strafverfahren in die Räume der Bundespolizeiinspektion Rostock geladen worden. Der in Rostock wohnende 25-jährige Deutsche sollte zur Aufklärung einer strafbaren Handlung wegen Erschleichens von Leistungen angehört werden. Nach der Anhörung allerdings legten die Bundespolizisten ihm ein weiteres Schriftstück vor, nämlich einen Vollstreckungshaftbefehl. Der junge Mann war wegen "Erschleichens von Leistungen" - also schwarz fahren - in mehreren Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft Berlin von insgesamt 600,- Euro verurteilt worden. Da die Strafe bisher nicht bezahlt worden war, wurde im März ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung erlassen und diesen legten die Beamten dem Mann nun vor.
Nun hatte der junge Mann zwei Möglichkeiten, den geforderten Betrag bezahlen oder für 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt einzuziehen. Der Mann entschied sich für die erste Alternative, zahlte den geforderten Betrag und konnte im Anschluss die Dienststelle als freier Mann verlassen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 15:21 Uhr | Seitenaufrufe: 105« zurück zur News-Übersicht
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