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60-tägiger Haft entgangen
Rostock (BPHR) • Am Donnerstag, den 19.06.2015, war ein junger Mann zur Anhörung in einem Strafverfahren in die Räume der Bundespolizeiinspektion Rostock geladen worden. Der in Rostock wohnende 25-jährige Deutsche sollte zur Aufklärung einer strafbaren Handlung wegen Erschleichens von Leistungen angehört werden. Nach der Anhörung allerdings legten die Bundespolizisten ihm ein weiteres Schriftstück vor, nämlich einen Vollstreckungshaftbefehl. Der junge Mann war wegen "Erschleichens von Leistungen" - also schwarz fahren - in mehreren Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft Berlin von insgesamt 600,- Euro verurteilt worden. Da die Strafe bisher nicht bezahlt worden war, wurde im März ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung erlassen und diesen legten die Beamten dem Mann nun vor.
Nun hatte der junge Mann zwei Möglichkeiten, den geforderten Betrag bezahlen oder für 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt einzuziehen. Der Mann entschied sich für die erste Alternative, zahlte den geforderten Betrag und konnte im Anschluss die Dienststelle als freier Mann verlassen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 15:21 Uhr | Seitenaufrufe: 105« zurück zur News-Übersicht
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