Jagen in der Rostocker Heide / News / Seestadt Rostock
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Immer wieder gibt es vereinzelt Geflügelpest-Ausbrüche in MV. Diesmal traf es einen Betrieb in Moltenow. Es wurde ein Sperrbezirk eingerichtet.
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Quelle: Hansestadt Rostock | 01:16 Uhr

Jagen in der Rostocker Heide

Rostock-Wiethagen (HRPS) • Das Stadtforstamt Rostock bietet für das Jagdjahr 2015/2016 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen, teilt das Rostocker Stadtforstamt mit. Interessierte Jägerinnen und Jäger können dafür verschiedene Jagderlaubnisscheine erwerben. Wer sich sowohl längerfristig für ein attraktives Jagdgebiet als auch für die Konzentration auf Naturerlebnis und jagdlichen Erfolg entscheiden möchte, findet in der Rostocker Heide dafür beste Voraussetzungen.

Seit 27. Februar 2015 werden entgeltliche Jagderlaubnisscheine (so genannte "Begehscheine") für das Jagdjahr 2015/2016 ausgeschrieben.
Diese enthalten die Berechtigung, für ein Jagdjahr in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Anschließend können sie in der Regel jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss erreicht wird.

Der den genannten Pirschbezirken zugeordnete Abschuss umfasst die vier hier heimischen Schalenwildarten Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild und ist zahlenmäßig nur durch den Gesamtabschussplan begrenzt.
Das Stadtforstamt bietet mit den "Begehscheinen" unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an Gemeinschaftsjagden wie jährliche Hubertusjagd und Revierjagd, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur und eine reibungslose Wildvermarktung - das Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden - sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen.

Für die Jagdausübung in den städtischen Forsten ist ausschließlich bleifreie Munition zugelassen. Die entsprechenden Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen (einschließlich Übersichtskarte und allgemeine Vergabebedingungen) können bis zum 20. März 2015 im Internet (www.rostock.de/Ausschreibungen), im Stadtforstamt (18182 Rostock, Wiethagen 9b, Telefon 038202 404-0) und bei der Unteren Jagdbehörde (Stadtamt, 18059 Rostock, Charles-Darwin-Ring 6, Telefon 0381 381-3242) eingesehen werden. Über das Stadtforstamt können auch Führungen vor Ort zu einzelnen Jagdgebieten vereinbart werden.

Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag entsprechend Nr. 4 der im Katalog genannten Bedingungen im Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock bis spätestens 20. März 2015 um 12 Uhr einreichen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Sa., 17.01.1970 - 12:56 Uhr | Seitenaufrufe: 147
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