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Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Mitten in Rostock klafft ein großes Loch, wo eigentlich ein Komplex mit Wohnungen und Hotel entstehen sollte. Um das Projekt am Glatten Aal gibt es nun neue Sorgen: Die Baugenehmigung läuft aus. Außerdem soll der Investor versucht haben, das Grundstück zu verkaufen.
Seit rund sechs Jahren stehen sich die Universitätsmedizin Rostock und einer ihrer Chefärzte in unterschiedlichen Gerichtsverfahren gegenüber. Ein Streitpunkt: Der hochrangige Mediziner darf keine Patienten operieren. Was die Gründe dafür sind, wie das Landesarbeitsgericht entschied und was die Uniklinik sagt
Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
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Rostock hat einige Baustellen, die seit Jahren nur durch Stillstand glänzen. Aber der Glatte Aal im Herzen der City ist wohl die prominenteste Dauerbaustelle. Nun läuft dort, wo Wohnungen und Hotel geplant...
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Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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