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Nach dem schweren Unfall auf der Autobahn bei Bad Sülze konnte der Fahrer des Dienstwagens das Krankenhaus bereits verlassen. Wirtschaftsminister Wolfgang Blank muss jedoch noch in der Klinik bleiben.
In Rostock haben am Montag (16. März) erneut zwei Autos gebrannt – ein Mercedes und ein Seat im Stadtteil Lütten Klein. Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung und sucht dringend Zeugen.
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Der Routinier musste beim Heimspiel gegen Chemnitz passen. Es war eine Vorsichtsmaßnahme. Eine, die den Rostockern sportlich wehtat. Und eine, die sich in der Zukunft weiter negativ auswirken könnte.
Keine guten Nachrichten für die Kinder aus dem Hort „Flotte Waldkäfer“: Obwohl das Gebäude von Schimmel befallen ist, müssen die Erst- und Zweitklässler, die aktuell in ihrer Schule „Nordwindkinner“ betreut...
Immer wieder passieren Tanker mit russischem Öl die Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern. Umweltorganisationen warnen vor einer möglichen Katastrophe – und fordern ein härteres Vorgehen. Was meinen Sie?
Routinier Marco Schuster ist einer, vielleicht der Führungsspieler beim FC Hansa. Als verlängerter Arm des Trainerteams denkt der 30-Jährige über seine Spielerrolle hinaus. Er legt auch nach zehn Punkten aus den jüngsten vier Spielen der Rostocker den Finger in die Wunde – und spricht über sein besonderes...
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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