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Top 7 - Meist gelesene News
Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
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Unweit des Doberaner Platzes haben zwei Männer das „Cannastro“ eröffnet. Die Anwohner in der Rostocker KTV sind teils besorgt, da es nicht das erste Geschäft ist, in dem es Cannabis-Produkte gibt. Aber das neue Bistro setzt auf eine Alternative.
Anfang Februar zog es Ryan Naderi für eine Rekordsumme vom Fußball-Drittligisten FC Hansa Rostock zu den Glasgow Rangers. Für die Schotten erzielte der Angreifer die Führung beim 4:2-Erfolg gegen Dundee United. Zur Pause musste er jedoch ausgewechselt werden.
Rostock-Stadtmitte (BPHR) - Am gestrigen Vormittag nahmen Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock einen 18-jährigen Mann am Hauptbahnhof Rostock fest. Im Rahmen der Kontrolle stellten sie fest, dass gegen den 18-Jährigen ein Haftbefehl des Amtsgerichts Stendal vorlag. Der Mann war trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung nicht zu...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 11:01 Uhr
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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