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Sie wollten wie kriminelle Profis vorgehen – wurden aber schnell gefasst. Ein Gericht hat Haftbefehle gegen das Duo erlassen, das für zwei Geldautomaten-Sprengungen verantwortlich sein soll.
IKEA schließt das Rostocker Callcenter. 279 Beschäftigte bangen um ihre Zukunft, Kunden sollen keine Änderungen spüren.
Berührender Abschied von Regina: Am Heiligabend 2025 ist die Rostocker Rentnerin, die durch die RTL-Zwei-Sendung „Hartz und Herzlich“ berühmt wurde, verstorben. In einer eigenen Folge wird an die 72-Jährige erinnert – auch von Freunden, die noch nie vor der Kamera standen.
Wer in Rostock Möwen füttert, dem drohen bis zu 5000 Euro Strafe. Vielen Gästen im Ostseebad Warnemünde ist das nicht klar, wie eine kleine Umfrage ergab. Problem: Viele der Hinweisschilder sind mit Hansa-Stickern überklebt und nicht lesbar.
In der RTL-2-Sendung geben Protagonisten wie Sandra, Jasmin, Pam und Jean Einblicke in ihr Leben. Ob Stress mit dem Vermieter, Ärger mit dem Jobcenter, Haus-Kauf oder Kinderglück - alles läuft im Fernsehen. Ein folgenschweres Erlebnis mit ihrem Ex-Freund teilt Bürgergeld-Empfängerin Lena mit TV-Guckern.
Die Möbelhaus-Kette schließt – auch mit Verweis auf die Kosten – den Servicecenter-Standort Rostock. 300 Menschen verlieren ihre Arbeit. Die Art und Weise passt so gar nicht zum Wohlfühl-Image, das die Schweden gerne vermitteln, meint OZ-Chefreporter Andreas Meyer.
Rostock (PIHR) - Am Sonnabendabend versuchte sich ein 32-jähriger Deutscher im Stadtgebiet Rostock einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Polizeibeamte wollten den Mann gegen 23:00 Uhr im Bereich des Rostocker Stadthafens aufgrund seiner auffälligen Fahrweise kontrollieren. Anstatt dem Anhaltesignal Folge zu leisten, beschleunigte...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 12:59 Uhr
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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