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Rostock (RSAG) - In Folge des Brückenneubaus in der Rennbahnallee passt die Rostocker Straßenbahn AG ihr Verkehrsangebot im Bereich Zoo, Neuer Friedhof, Parkstraße und Campus Südstadt an. Die Angebotsänderungen betreffen sowohl die Anbindung des Rostocker Zoos als auch die Bedienung des südlichen Verkehrskorridors zwischen...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 17:22 Uhr
Eine Sechsjährige wurde gemeinsam mit ihren Eltern in der Nacht zum Mittwoch (21. Oktober) aus ihrer Wohnung in Rostock abgeschoben. Beide Eltern hatten Arbeit und eine Duldung in Deutschland. Laut Anwältin der Familie ist die Abschiebung zwar legal, aber moralisch fragwürdig.
Für den FC Hansa steht am Samstag (24. Oktober) das nächste Spiel nach einer schwachen Englischen Woche in der 3. Liga an. Zu Gast im Ostseestadion ist Fortuna Düsseldorf – ein Traditionsduell. Im OZ-Gegnercheck geht es um die Superkraft des Gegners, Angriffspunkte für den FCH, mögliche Spielverderber und...
Er spielte selbst Fußball, trainierte Kinder und Jugendliche und taucht. Jetzt liegt Henyrk „Henner“ Pyritz seit März 2025 fast durchgängig im Krankenhaus. Helfen kann ihm wohl nur eine Stammzellenspende. Dafür kann man sich am Sonnabend vor dem Ostseestadion registrieren lassen.
Wenn der Verkehr stockt oder lange Umleitungen drohen, ist der Frust bei Autofahrern groß – auch in Rostock, Bad Doberan, Sanitz und Güstrow. Der OZ-Staumelder gibt einen Überblick über aktuelle Staus, Baustellen, Unfälle und Verzögerungen auf den wichtigsten Strecken.
Rostock hat einen Plan – einen Hochhaus-Plan. Und für den scheinen sich mehr und mehr Investoren aus ganz Deutschland zu interessieren, sagt Bausenatorin Ute Fischer-Gäde (53, Grüne). Denn als eine...
Das Boot ist am Mittwochmorgen (21. Oktober) auf den Grund der Warnow gesunken. Fast riss sie ein zweites Schiff mit sich. Die Feuerwehr musste eine Ölsperre auf dem Wasser verlegen.
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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