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Vor drei Jahren hat die familiengeführte Brennerei Millionen in den neuen Standort in Mönchhagen investiert. Nach großen Umsatzverlusten ist nun ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Wie es mit dem Betrieb weitergeht und was Robert Dahl von Karls damit zu tun hat.
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian prüfen die Ermittler Hunderte Spuren. Ein toxikologisches Gutachten steht aus. Ob und wann es zu einer Anklageerhebung kommt, ist noch offen.
Die B-Juniorinnen von Grün-Weiß Schwerin bleiben nach dem 30:26 in Grimmen weiterhin ungeschlagen in der Handball-Bundesliga. Zum Abschluss der Vorrunde kommt Lübeck.
Ein anonymer Pizza-Samariter beschenkt Rostocks Retter und Hilfsdienste mit Wertschätzung in Form überraschender Pizzadienst-Lieferungen. Und das gleich hundertfach.
Rostock (HRPS) - Die am Mittwoch durchgeführte Bodenuntersuchung im Bereich der Straße Am Kanonsberg hat keine Hinweise auf mögliche Bombenblindgänger erbracht. Zu dieser Einschätzung kommt der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse. Zuvor hatte es bei Verankerungsarbeiten...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 08:19 Uhr
Ein Leck in einer Pipeline in Brandenburg löst eine Ölfontäne aus, die für schwarze Pfützen auf dem Boden sorgt. Nach dem Verschließen des Lecks ist ein weiterer Schritt getan.
Die Alemannia aus Aachen erkämpft sich beim 2:2 (1:1) einen wichtigen Punkt in Unterzahl und Hansa verpasst den Sprung an die Aufstiegsplätze. Der Beitrag Liveticker: Hansa Rostock verschenkt Sieg gegen Alemannia Aachen erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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