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Die Vorpommernbrücke im Rostocker Osten muss in den nächsten Jahren ersetzt werden – und das bei klammer Stadtkasse. Eile ist geboten, denn die alte Brücke könnte jederzeit gesperrt werden müssen. Und das wäre eine verkehrliche Katastrophe.
Die Hansestadt macht Tempo bei einem der wichtigsten Straßenbau-Vorhaben im Land: Rostock schreibt die ersten Arbeiten für eine neue Vorpommernbrücke aus. Die Zeit drängt nämlich: Der Bund könnte bald die Regeln für die maroden Brücken aus DDR-Zeiten verschärfen.
Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Ob als Abkühlung im Sommer oder eine Mutprobe im Winter: Das Bad in der Ostsee lohnt sich zu jeder Jahreszeit. Doch wie warm ist das Wasser entlang der Küste von MV gerade? Unsere Karte zeigt täglich die aktuellen Messwerte an den größten Stränden.
Finden Messen in Rostock künftig nur noch in der Stadthalle statt? Eine Mehrheit in der Bürgerschaft will die Hansemesse in Schmarl zur Ballsport-Arena umbauen lassen – und so 42 Millionen Euro für ein anderes Sportprojekt sparen. Was über die Pläne bekannt ist.
Die Vorpommernbrücke ist für viele Tausend Pendler aus Rostock und dem östlichen Umland Teil ihres täglichen Arbeitsweges. Doch das „Mindesthaltbarkeitsdatum“ des Bauwerks aus mangelhaftem DDR-Stahl ist...
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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