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Rostock/Wismar (PIHR) - Am heutigen Freitagabend fand im Rostocker Ostseestadion die DFB-Pokal-Erstrundenpartie zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem VfB Stuttgart statt. Die Begegnung war im Vorfeld als Problemspiel eingestuft worden. Im Zuge der Anreise der Gästefans kam es gegen 16:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz in der Wismarer...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 00:18 Uhr
Spannendes Duell an der Quotenspitze am Freitagabend: Das Erste sicherte sich mit dem „Zürich-Krimi“ den Tagessieg beim Gesamtpublikum und verwies König Fußball im ZDF auf den zweiten Platz. Dafür schlug das DFB-Pokalspiel zwischen Hansa Rostock und dem VfB Stuttgart beim jüngeren Publikum voll ein. Für...
Quelle: DIGITALFERNSEHEN.de | Sa., 09:10 Uhr
Rostock schrumpft: Schule, Kitas, Straßenbahn - so wird sich die Stadt verändern - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der Geburtenknick der vergangenen Jahre wird spürbare Folgen in Rostock haben: Bis 2040 wird die größte Stadt des Landes fast 5000 Einwohner verlieren. Das hat Auswirkungen. Welche Einrichtungen jetzt zur Debatte stehen – und wie die Stadt gegensteuern will.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 05:04 Uhr
Rostock-Überseehafen (BPHR) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten in den zurückliegenden Tagen mehrere unerlaubt eingereiste Personen im Überseehafen Rostock fest. Fünf Männer und eine Frau reisten zuvor mit dem Fährschiff aus Schweden bzw. Dänemark nach Deutschland ein. Bei den Personen handelte es sich um drei...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:01 Uhr
Rostock-Evershagen (PIHR) - Am gestrigen Donnerstag, dem 20. August 2026, meldet sich gegen 14:15 Uhr ein Zeuge bei der Polizei und teilt mit, dass er in einer Straßenbahn einen jungen Mann bemerkt hätte, bei dem der Griff einer vermeintlichen Waffe aus dem hinteren Hosenbund herausragte. Die Person soll gemeinsam mit einer weiteren Person...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:04 Uhr
Rostock-Überseehafen (BPHR) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten am Morgen des 20. August 2026 im Überseehafen Rostock einen 29- jährigen rumänischen Staatsangehörigen fest, der zuvor mit einem Fährschiff aus Dänemark kam. Die Beamten ermittelten, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:01 Uhr
Werftdreieck (Bauzustand am 17. Juli 2026) | Foto: Josefine Rosse/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Die Bauarbeiten rund um das Werftdreieck kommen weiter voran. Damit können in den kommenden Tagen mehrere Verkehrseinschränkungen aufgehoben und wichtige Verbindungen wieder freigegeben werden. Darüber informieren die am Bau beteiligten Unternehmen. Ab Samstag, 22. August 2026, im Verlaufe des Tages ist die...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 16:19 Uhr

Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen

Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.

Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151
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