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Rostock (PIHR) - Im Ergebnis intensiver und umfangreicher Ermittlungen des Kriminalkommissariats Rostock, Sachgebiet Jugend, konnte am 9. März 2026 ein Haftbefehl gegen einen 15-jährigen Tatverdächtigen vollstreckt werden. Die Ermittler können dem Jugendlichen mit armenischer Staatsangehörigkeit rund 40 Straftaten zuordnen, die...
Quelle: HRO-News.de | Di., 14:33 Uhr
Energie Cottbus muss einen Rückschlag im Aufstiegskampf hinnehmen, Hansa Rostock verschafft sich hingegen im Topspiel viel Respekt. Erzgebirge Aue kommt dem Abstieg immer näher.
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (PIHR) - Am heutigen Dienstagvormittag gegen 11:15 Uhr kam es im Bereich des Doberaner Platzes zu einem Verkehrsunfall zwischen einem fünfjährigen Kind und einem bislang unbekannten E-Scooter-Fahrer. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der Fahrer eines E-Scooters die Doberaner Straße und wollte nach links in die...
Quelle: HRO-News.de | Di., 14:42 Uhr
Nach der Havarie der Rostocker Schwedenfähren im Trelleborger Hafen ist die „Skåne“ weiter im Einsatz.
„Geld allein schießt keine Tore“, lautet eine alte Fußball-Weisheit. Und die scheint aktuell auch in der Politik zu gelten. Denn jene Partei, die 2024 besonders viele Spenden-Euro in MV erhalten hat, sitzt...
Am 19. Spieltag empfängt der FC Hansa Rostock zum letzten Spiel des Jahres 2025 den 1. FC Saarbrücken im Ostseestadion. Wir berichten im Liveticker! Der Beitrag Hansa Rostock: Trotz Vereinsrekord nur Unentschieden gegen Saarbücken erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Das „Pier 7″ ist für viele Warnemünde-Fans der perfekte Ort zum Shoppen, Schlemmen und Schiffe gucken. Inzwischen ist das Gebäude am Passagierkai jedoch so in die Jahre gekommen, dass nur der Abriss bleibt....
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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