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Rostocker Firmenlauf: Siegerteam MK Event wird Sieg aberkannt – die Reaktion - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Beim 17. Rostocker Firmenlauf gingen so viele Teams wie nie zuvor an den Start. Insgesamt 1045 Mannschaften mit 4180 Läuferinnen und Läufern sorgten entlang der Warnow für eine beeindruckende Kulisse.
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Der Milliardenauftrag für MV steht: Die ersten deutschen Konverterplattformen für Offshore-Windparks werden in Rostock gebaut. Wie das gehen soll, welche „Hausaufgaben“ die Werft noch zu erledigen hat – und warum der Hansestadt ein Wohnungsproblem droht.
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Baustellen in Rostock am 20.6.2026: Hier gibt es Sperrungen und Bauarbeiten - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In Rostock sind viele Straßen aufgrund umfangreicher Bauarbeiten aktuell, teilweise auch schon seit Monaten, gesperrt. Vom Osten der Stadt bis hin nach Warnemünde. Unsere Karte zeigt regelmäßig alle Baustellen in der Hansestadt.
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Stadtklima-Ranking: Rostock führt bei kurzen Wegen zu Parks und Wasserflächen bei Hitze in MV - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Ein neues Dashboard des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bewertet, wie gut Kommunen auf Hitze vorbereitet sind. Die Städte in MV punkten mit viel Grün und wenig versiegelten Flächen. Wie Rostock, Schwerin und andere im Ranking abschneiden.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:18 Uhr

Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen

Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.

Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151
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