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Die CDU will prüfen lassen, ob freie Flächen in Biestow und Brinckmansdorf Bauland werden können. Denn derzeit hat Rostock für Häuslebauer kaum noch etwas zu bieten. Neue Baugebiete, vorrangig für Familien, könnten am Ende sogar Kitas retten.
Wie hoch ist der aktuelle Pegel der Ostsee an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern? Wir berichten mit Live-Daten.
Beim „Distinguished Gentleman’s Ride“, dem weltweit größten Wohltätigkeits-Motorradevent, werden am 17. Mai Biker durch mehr als 1050 Städte rollen. Ziel: Aufmerksam machen auf Männergesundheit und Spenden sammeln für den Kampf gegen Prostatakrebs und zur Förderung der psychischen Gesundheit. So können...
Der Wohnungsmarkt in Rostock ist angespannt, und auch für Häuslebauer hat Rostock derzeit nicht mehr viel zu bieten. Das könnte sich bald ändern, wie Sie in unserem ersten Thema des heutigen Newsletters...
Der FC Hansa braucht ganz viel Glück und Schützenhilfe, wenn der Aufstieg in die 2. Bundesliga doch noch gelingen soll. Die Rostocker haben Spieler und Funktionäre in ihren Reihen, die schon Wunder erlebt haben. Auch der Koggenklub schaffte kaum mehr für möglich gehaltene Wenden.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
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Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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