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Top 7 - Meist gelesene News
Rostock geht gegen Monteurwohnungen vor - aber das löst nicht das Problem - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Hansestadt will gegen einen finnischen Konzern vorgehen – weil der Monteurwohnungen in „normalen“ Wohngebieten anbietet, dafür aber keine Genehmigung hat. Noch besser wäre es, Rostock würde endlich mehr Wohnraum ermöglichen. Doch daran hapert es.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:22 Uhr
Tierversuche an Uniklinik Rostock: Ethisch verwerflich und Patienten gegenüber fahrlässig - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Schweine werden in Narkose versetzt, von Ärzten oder Medizinstudenten aufgeschnitten, „operiert“ und danach getötet: Was sich anhört wie eine öffentliche Obduktion im Mittelalter, ist leider noch immer Praxis in der chirurgischen Aus- und Weiterbildung. Dabei gibt es längst bessere Methoden.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:37 Uhr
Polizei Rostock: Unfälle, Verbrechen, Vermisstenmeldungen – aktuelle Meldungen aus der Region (21.04.2026) - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:39 Uhr
Umfrage: Halten Sie Tierversuche für notwendig? - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In Rostock kommen Unfallchirurgen zusammen, um an narkotisierten Schweinen die Behandlung von lebensgefährlichen Verletzungen zu üben. Tierschützer fordern ein Ende dieser Praxis. Was sagen Sie dazu?
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:38 Uhr
Rostock: Nimmt ein finnischer Konzern Einwohnern die Wohnungen weg? Stadt will reagieren - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Ein Unternehmen aus Finnland bietet in Rostock, Wismar und kleineren Orten in MV Wohnungen für Kurzzeitmieter wie Monteure an. Doch im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel hat die Firma keine Genehmigung dafür. Die Stadt will dagegen vorgehen, weil das Geschäftsgebaren die Wohnungsnot verschärfen könnte.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:23 Uhr
Rostock (PIHR) - Am heutigen Tag führte die Polizeiinspektion Rostock in den Rostocker Stadtteilen Evershagen und Lütten-Klein einen Einsatz mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften des Landeskriminalamtes M-V durch. Anlassgebend für den Polizeieinsatz war ein schwerer Raub, der sich nach polizeilichen Erkenntnissen am Abend...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 22:59 Uhr
Volkshochschule Rostock - Foto: Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Zu einer Veranstaltung „Mit Wasserstoff in die Zukunft: Führung bei rebus“ lädt Rostocks Volkshochschule jetzt ein. Interessenten erfahren bei einer Betriebsführung, wie die rebus Regionalbus Rostock GmbH den Nahverkehr mit Wasserstoff neugestaltet. Vorgestellt werden die Flotte aus 52 Wasserstoffbussen und...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:36 Uhr

Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen

Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.

Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151
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