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Die Weihnachtszeit in Rostock ist voller Aktionen und Erlebnisse: Für unser 23. Türchen schauen wir auf eine Spendenaktion des Rotary Clubs Rostock zum Spiel der Seawolves.
Ein schwerer Verkehrsunfall auf der A20 in Fahrtrichtung Rostock hat zwei Menschen das Leben gekostet. Unter den Todesopfern ist ein 22 Jahre alter Feuerwehrmann aus Bernau im Landkreis Barnim. Die Anteilnahme unter den Einsatzkräften ist groß.
Dieb, Drogen, Reue: Warum Roman Z. trotz Bitten keine Bewährung bekommt – und was der Richter ihm eindringlich rät.
Rostock (HRPS) - Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerke) mit ausschließlicher Knallwirkung (so genannte Böller) dürfen im Bereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des 31. Dezember 2025 bis 6 Uhr des 1. Januar 2026 abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Bei...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 07:59 Uhr
Rostock (PIHR) - In der Nacht von Freitag auf Sonnabend stellten Einsatzkräfte des Polizeihauptreviers Rostock kurz nach Mitternacht einen mit zwei Personen besetzten E-Scooter im Stadtgebiet fest. Während die Beamten an einer roten Lichtzeichenanlage warteten, überquerte gegen 00:15 Uhr (20. Dezember) der E-Scooter vor dem...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:48 Uhr
Rostock-Stadtmitte (BPHR) - Bundespolizisten beendeten am Sonntagabend (21. Dezember 2025) das aggressive Verhalten eines stark alkoholisierten Mannes am Hauptbahnhof Rostock. Gegen 18:07 Uhr informierte die DB-Sicherheit die Bundespolizei über einen randalierenden Mann auf der Nordseite des Bahnhofs. Eine Streife traf kurz darauf auf den...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:43 Uhr
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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