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Messer, Pfefferspray und weitere verbotene Gegenstände: Kontrollen am Rostocker Hauptbahnhof führen zu mehreren Strafverfahren.
Am Warnemünder Kreuzfahrtanleger hat „Karls“ mit dem „Pier7″ einen gut frequentierten Außenstandort. Ende des Jahres läuft aber der Mietvertrag dafür aus. Firmenchef Robert Dahl hat für das Grundstück an der Kaikante große Pläne.
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft in Rostock immer weiter auseinander. Der neue Segregationsbericht zeichnet ein deutliches Bild: Wo es Menschen mit hohen Einkommen hinzieht und wo besonders viele Rostocker auf Hilfen vom Staat angewiesen sind.
Das diesjährige jüdische Lichterfest begann vor einer Woche mit einem schrecklichen Drama: Im australischen Sydney ermordeten Terroristen 15 Teilnehmer einer Chanukka-Feier. Doch davon ließ sich die Jüdische Gemeinde in Rostock nicht unterkriegen.
Pre-Opening im Advent: Für unser 22. Türchen schauen wir in die östliche Altstadt. Hier entsteht unter jahrhundertealten Bögen ein Treffpunkt für Barkultur.
Die Weihnachtszeit in Rostock ist voller Aktionen und Erlebnisse: Für unser 23. Türchen schauen wir auf eine Spendenaktion des Rotary Clubs Rostock zum Spiel der Seawolves.
Von festlich bis psychedelisch: Rostock tanzt an den Feiertagen in Clubs und Hotels. Eine Übersicht.
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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