OB Roland Methling: Vor Senatorenbesetzung Rechtsfragen eindeutig abklären / News / Seestadt Rostock
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Kloster zum Heiligen Kreuz | Foto: Irma Schmidt/Hansestadt Rostock
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Plakat zur Sonderausstellung „40 prägende Jahre. Bezirkshauptstadt Rostock" | Foto: Kulturhistorisches Museum Rostock/Hansestadt Rostock
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Karls auf Mallorca und im Harz: Robert Dahl plant neue Erlebnis-Dörfer - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In den kommenden Jahren eröffnet Robert Dahl zahlreiche Erlebnis-Dörfer in vielen Teilen der Republik und in den USA. Doch der Karls-Chef denkt noch weiter – hat schon die nächsten Ziele im Visier. Darunter unter anderem die beliebteste Insel der Deutschen.
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Schulstreik in Teilen von MV: Schüler demonstrieren gegen Wehrpflicht - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Protest regt sich gegen die neue Wehrpflicht. Am Freitag (5. Dezember) wollen Schüler in Rostock und Neubrandenburg gegen die Pläne der Bundesregierung auf die Straße gehen. Doch eine Teilnahme könnte zu Konsequenzen führen.
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Warum das olympische Segelrevier nach Kiel-Schilksee kommen sollte - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Kiel wirbt mit seinem Status als deutsche Segelhauptstadt um das olympische Revier und fühlt sich schon heute bereit für die Austragung olympischer Regatten. Reicht das gegen den Mitbewerber Rostock-Warnemünde?
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Warum das olympische Segelrevier nach Rostock-Warnemünde kommen sollte - Bild: Leipziger Volkszeitung
Rostock-Warnemünde wirbt mit perfekten Bedingungen und einer bestehenden Infrastruktur um das olympische Segelrevier. Reicht das gegen den erfahrenen Mitbewerber Kiel, der sich selbst das Attribut Sailing City gegeben hat?
Quelle: Leipziger Volkszeitung | Do., 05:08 Uhr

OB Roland Methling: Vor Senatorenbesetzung Rechtsfragen eindeutig abklären

Rostock-Stadtmitte (HRPS) • Um möglichen finanziellen Schaden von der Hansestadt Rostock abzuwenden, wird Oberbürgermeister Roland Methling gegen die Ablehnung seines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der rechtsaufsichtlichen Anordnung zur Ernennung des Herrn Dr. Chris Müller zum 1. Beigeordneten durch das Verwaltungsgericht Schwerin Beschwerde einlegen.

"Ich beziehe mich dabei auch nachdrücklich auf den Hinweis des Verwaltungsgerichtes, dass bei der Beigeordnetenwahl die Rechte der Mitbewerber zu beachten sind und somit bei Umsetzung der Verfügung des Innenministeriums der Hansestadt Rostock Klagen unterlegener Bewerber mit enormem finanziellen Schaden drohen", unterstreicht der OB.
Im Rechtstreit zwischen dem Oberbürgermeister des Hansestadt Rostock Roland Methling und dem Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg Vorpommern hatte das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 8. Mai 2014 den Antrag des Oberbürgermeisters auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung der rechtsaufsichtlichen Anordnung zur Ernennung des Herrn Dr. Chris Müller zum 1.  Beigeordneten abgelehnt, da es unter anderem ein Widerspruchsrecht des OB bei Wahlen nicht als gegeben erachtet.

Das Verwaltungsgericht stellte dabei allerdings auch klar, dass entgegen der Auffassung des Innenministeriums und der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock auch bei den Wahlen der Beigeordneten die Rechte der unterlegenen Mitbewerber im Auswahlverfahren zu beachten sind und dass die Auswahl nicht allein oder vorrangig nach Parteizugehörigkeit erfolgen dürfe.

"Genau das ist hier aber geschehen. Die aufgeworfenen Rechtsfragen bedürfen daher einer eindeutigen obergerichtlichen Klärung, die zu diesen Fragen bisher noch nicht existiert. Im Interesse der Hansestadt habe ich die Pflicht zum Handeln", so Roland Methling.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 05:46 Uhr | Seitenaufrufe: 256
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