OB Roland Methling: Vor Senatorenbesetzung Rechtsfragen eindeutig abklären / News / Seestadt Rostock
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Polizei findet 250 Gramm Kokain bei Durchsuchungen in Kiosk und Wohnung - Bild: Nordkurier
Ermittler stellten in Rostock zudem mehr als 20.000 Euro Bargeld und mehrere Waffen sicher.
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Ein verunglückter Sattelzug sorgt auf der Autobahn 19 bei Linstow für Verkehrsbehinderungen. Die Bergung gestaltet sich aufwendig.
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Kontrolle - Foto: Polizeiinspektion Rostock
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Verbotenes Streusalz in Dierkow, Rostock: Bis zu 2500 Euro Geldbuße drohen - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der Einsatz von Streusalz ist für Gehwege in der Stadt Rostock größtenteils verboten. Bürger in Dierkow appellieren an ihre Nachbarn, sich trotz Schneefalls an die Regeln zu halten.
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Planungs- und Gestaltungsbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, v.l.n.r. Prof. Dr. Cyrus Zahiri, Prof. Laura Vahl, Prof. Renate Abelmann, Prof. J.-Miller Stevens, Ingrid Spengler | Foto: Christiane Haas/Hansestadt Rostock
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Rostock (HRPS) - Die Sitzung des KOE-Ausschusses am Mittwoch, 7. Januar 2026, 17 Uhr, muss leider entfallen. Darüber informiert das Büro der Oberbürgermeisterin, Fachbereich Sitzungsdienst. Die nächste planmäßige Sitzung findet am 25. Februar 2026, 17 Uhr, statt. Hinweis: Ausführliche Informationen zu Tagesordnungen, Vorlagen...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:24 Uhr

OB Roland Methling: Vor Senatorenbesetzung Rechtsfragen eindeutig abklären

Rostock-Stadtmitte (HRPS) • Um möglichen finanziellen Schaden von der Hansestadt Rostock abzuwenden, wird Oberbürgermeister Roland Methling gegen die Ablehnung seines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der rechtsaufsichtlichen Anordnung zur Ernennung des Herrn Dr. Chris Müller zum 1. Beigeordneten durch das Verwaltungsgericht Schwerin Beschwerde einlegen.

"Ich beziehe mich dabei auch nachdrücklich auf den Hinweis des Verwaltungsgerichtes, dass bei der Beigeordnetenwahl die Rechte der Mitbewerber zu beachten sind und somit bei Umsetzung der Verfügung des Innenministeriums der Hansestadt Rostock Klagen unterlegener Bewerber mit enormem finanziellen Schaden drohen", unterstreicht der OB.
Im Rechtstreit zwischen dem Oberbürgermeister des Hansestadt Rostock Roland Methling und dem Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg Vorpommern hatte das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 8. Mai 2014 den Antrag des Oberbürgermeisters auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung der rechtsaufsichtlichen Anordnung zur Ernennung des Herrn Dr. Chris Müller zum 1.  Beigeordneten abgelehnt, da es unter anderem ein Widerspruchsrecht des OB bei Wahlen nicht als gegeben erachtet.

Das Verwaltungsgericht stellte dabei allerdings auch klar, dass entgegen der Auffassung des Innenministeriums und der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock auch bei den Wahlen der Beigeordneten die Rechte der unterlegenen Mitbewerber im Auswahlverfahren zu beachten sind und dass die Auswahl nicht allein oder vorrangig nach Parteizugehörigkeit erfolgen dürfe.

"Genau das ist hier aber geschehen. Die aufgeworfenen Rechtsfragen bedürfen daher einer eindeutigen obergerichtlichen Klärung, die zu diesen Fragen bisher noch nicht existiert. Im Interesse der Hansestadt habe ich die Pflicht zum Handeln", so Roland Methling.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 05:46 Uhr | Seitenaufrufe: 256
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