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Im Mai sorgt eine Razzia gegen mutmaßliche Rechtsterroristen für Schlagzeilen, die Polizei nimmt unter anderem einen Jugendlichen in Neubukow (Landkreis Rostock) fest. Auch andere Verdächtige sind teilweise minderjährig. Was der Gruppe vorgeworfen wird.
Südost-Rügen/Hiddensee (gü/DR). Nun wehen sie wieder im Wind! Die „Blauen Flaggen“ sind eine bekannte Auszeichnung für eine hervorragende Strand- und Badewasserqualität durch die Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung. So haben auch in diesem Jahr Vertreter der Ostseebäder Baabe, Binz, Göhren und...
Rostock (HRPS) - Pünktlich zum Jahresende ist jetzt das neue Statistische Jahrbuch der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erschienen. Darauf macht die Kommunale Statistikstelle aufmerksam. Die aktuelle Ausgabe als wichtigste Querschnittspublikation der Kommunalen Statistikstelle bietet in bewährter Form auf über 400 Seiten...
Quelle: HRO-News.de | Di., 06:07 Uhr
18 Zimmer, Pool und direkter Meerblick: Eine historische Luxusvilla an der Ostsee steht seit Jahren leer – und wartet weiter auf einen Käufer.
Karls überrascht mit der Winter Single-Gurke im WECK-Glas und sorgt für Gesprächsstoff zwischen Kult und Kuriosität.
Mit einer eindringlichen Botschaft wendet sich der FC Hansa Rostock vor dem letzten Heimspiel vor der Winterpause an seine Fans. Der Fußball-Drittligist will keine Becher mehr fliegen sehen, denn die Strafen für den Verein sind hoch. Kurios: Von Pyrotechnik ist überhaupt keine Rede.
An diesem Wochenende ist Weihnachten. Die besinnlichen Tage kann man am besten mit einem gemeinsamen Frühstück mit der Familie beginnen. Die OZ hat sich umgehört, wo und wann Sie über Weihnachten frische Brötchen bekommen.
Wahlanfechtung blieb erfolglos
Rostock/Schwerin (HRPS) • Nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Wahlanfechtungsklage eines vom Wahlausschuss nicht zugelassenen Mitbewerbers zur Wahl des Oberbürgermeisters am 5. Februar 2015 am vergangenen Donnerstag (16. April 2015) abgewiesen.
Auch wenn es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis das Urteil mit seinen Entscheidungsgründen schriftlich vorliegt, so lässt sich jedoch aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ableiten, dass die vom Kläger aufgeführten Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl das Gericht nicht überzeugten. Der Amtsinhaber habe, so das Gericht, weder gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen, noch könne eine kurzzeitig beabsichtigte Plakatwerbung durch eine Brauerei als Unregelmäßigkeit angesehen werden, die Einfluss auf die Wahl genommen hätte.
Die Oberbürgermeisterwahl muss damit erwartungsgemäß nicht wiederholt werden. Abzuwarten bleibt, ob der Kläger Rechtsmittel gegen die Gerichtentscheidung einlegen wird.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 14:06 Uhr | Seitenaufrufe: 134« zurück zur News-Übersicht
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