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Hier gibt es die Highlights der Partie zwischen Hansa Rostock und dem SSV Ulm 1846.
Nicht nur hohe Rohstoffpreise und Zinsen machen den Hausbau teuer. Auch die Preise fürs Bauland steigen rasant. In Rostock, Darmstadt oder Hamm spürt man das besonders, wie eine neue Auswertung zeigt.
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Gegen die Hedera Bauwert GmbH, Eigentümerin von Klenow Tor und Südstadt-Center in Rostock, wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Mieter kämpfen seit Jahren mit den vernachlässigten Immobilien und ungewissen Zukunftsaussichten. Kippt die Situation oder gibt es einen Hoffnungsschimmer?
Rostock (PIHR) - Am vergangenen Sonnabend, dem 11. April, gegen 00:20 Uhr, wurden Beamte des Polizeihauptreviers Rostock zu einer Auseinandersetzung in den Barnstorfer Weg vor einen Imbiss gerufen. Nach ersten Erkenntnissen soll es vor Ort zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einer alkoholisierten 16-jährigen...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:45 Uhr
Eine Petition hat inzwischen mehr als 3000 Unterschriften: Der Protest gegen das Aus der Rostocker Tram-Haltestelle „Neuer Friedhof“ wächst. Wie die Chancen für eine Kehrtwende stehen.
Rostock-Stadtmitte (PIHR) - Am Sonntag, den 12. April 2026, kam es in einem Mehrfamilienhaus in der Goethestraße 6 in der Rostocker Stadtmitte gegen 19:20 Uhr zu einem Brand im Hausflur. Nach ersten Erkenntnissen wurde im Flurbereich des Dachgeschosses eine Tüte mit Kleidung auf bislang unbekannte Art und Weise in Brand gesetzt. Derzeit muss...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:40 Uhr
Wahlanfechtung blieb erfolglos
Rostock/Schwerin (HRPS) • Nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Wahlanfechtungsklage eines vom Wahlausschuss nicht zugelassenen Mitbewerbers zur Wahl des Oberbürgermeisters am 5. Februar 2015 am vergangenen Donnerstag (16. April 2015) abgewiesen.
Auch wenn es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis das Urteil mit seinen Entscheidungsgründen schriftlich vorliegt, so lässt sich jedoch aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ableiten, dass die vom Kläger aufgeführten Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl das Gericht nicht überzeugten. Der Amtsinhaber habe, so das Gericht, weder gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen, noch könne eine kurzzeitig beabsichtigte Plakatwerbung durch eine Brauerei als Unregelmäßigkeit angesehen werden, die Einfluss auf die Wahl genommen hätte.
Die Oberbürgermeisterwahl muss damit erwartungsgemäß nicht wiederholt werden. Abzuwarten bleibt, ob der Kläger Rechtsmittel gegen die Gerichtentscheidung einlegen wird.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 14:06 Uhr | Seitenaufrufe: 134« zurück zur News-Übersicht
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