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Ein mittelgroßer Hunger führte unseren Autor samt Familie zum Drive-in von Bäckerei Junge. Etwas Wichtiges funktionierte leider nicht wirklich, etwas anderes dafür umso mehr!
In Mecklenburg-Vorpommern haben die Menschen das neue Jahr mit allerhand Raketen, Böllern und anderer Pyrotechnik begrüßt. Dabei kam es zu teils schweren Vorfällen.
Ab dem 10. Januar tritt für Angler auf der Ostsee eine neue Regel in Kraft. Es geht um mehr Kontrolle und eine bessere Übersicht. Die Kritik daran ist deutlich.
Das war ein „ruhiger“ Jahreswechsel in Rostock: 300 Einsätze, 74 Brände, mehrere Verletzte, Schreckschusswaffen, ein gesprengter Zigarettenautomat und Feuerwerk vorm Pflegeheim.
Alle Spiele des FC Hansa Rostock im Landespokal Mecklenburg-Vorpommern der Saison 2025/2026 mit Statistiken. Der Beitrag Hansa Rostock: Alle Spiele im Landespokal MV 2025/2026 erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Wer arbeitet, wenn Rostock feiert: Silvester im Penta-Hotel mit Hoteldirektor, Rezeption und Barchef John zwischen Stress, Hoffnung und Herz.
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (PIHR) - Im Zeitraum vom 25. Dezember bis zum 29. Dezember 2023 haben bislang unbekannte Täter einen Geldautomaten in der Rostocker Kröpeliner-Tor-Vorstadt aufgebrochen. Nach bisherigen Erkenntnissen verschafften sich die Täter gewaltsam Zugang zu einer Bankfiliale im Doberaner Hof und brachen dort einen Geldautomaten...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 15:54 Uhr
Wahlanfechtung blieb erfolglos
Rostock/Schwerin (HRPS) • Nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Wahlanfechtungsklage eines vom Wahlausschuss nicht zugelassenen Mitbewerbers zur Wahl des Oberbürgermeisters am 5. Februar 2015 am vergangenen Donnerstag (16. April 2015) abgewiesen.
Auch wenn es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis das Urteil mit seinen Entscheidungsgründen schriftlich vorliegt, so lässt sich jedoch aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ableiten, dass die vom Kläger aufgeführten Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl das Gericht nicht überzeugten. Der Amtsinhaber habe, so das Gericht, weder gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen, noch könne eine kurzzeitig beabsichtigte Plakatwerbung durch eine Brauerei als Unregelmäßigkeit angesehen werden, die Einfluss auf die Wahl genommen hätte.
Die Oberbürgermeisterwahl muss damit erwartungsgemäß nicht wiederholt werden. Abzuwarten bleibt, ob der Kläger Rechtsmittel gegen die Gerichtentscheidung einlegen wird.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 14:06 Uhr | Seitenaufrufe: 134« zurück zur News-Übersicht
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