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Ein anonymer Pizza-Samariter beschenkt Rostocks Retter und Hilfsdienste mit Wertschätzung in Form überraschender Pizzadienst-Lieferungen. Und doch: Es gibt einen Wermutstropfen.
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian prüfen die Ermittler Hunderte Spuren. Ein toxikologisches Gutachten steht aus. Ob und wann es zu einer Anklageerhebung kommt, ist noch offen.
Das Weihnachtssingen 2025 im Rostocker Ostseestadion steht auf dem Programm. Am Sonnabend (13. Dezember, 17 Uhr) erwartet die Besucher ein festliches Spektakel mit Tausenden von Stimmen. Alle Infos und das Event im Liveticker finden Sie hier.
Die B-Juniorinnen von Grün-Weiß Schwerin bleiben nach dem 30:26 in Grimmen weiterhin ungeschlagen in der Handball-Bundesliga. Zum Abschluss der Vorrunde kommt Lübeck.
Rostock (HRPS) - Die am Mittwoch durchgeführte Bodenuntersuchung im Bereich der Straße Am Kanonsberg hat keine Hinweise auf mögliche Bombenblindgänger erbracht. Zu dieser Einschätzung kommt der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse. Zuvor hatte es bei Verankerungsarbeiten...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 08:19 Uhr
Alles für den FCH: Drittligist FC Hansa Rostock und Bundesligist 1. FC Heidenheim streiten um Markenrechte. Es geht um das Kürzel FCH, das beide Vereine nutzen. Der Beitrag FCH gegen FCH: Hansa Rostock und Heidenheim streiten um Markenrechte erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Wahlanfechtung blieb erfolglos
Rostock/Schwerin (HRPS) • Nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Wahlanfechtungsklage eines vom Wahlausschuss nicht zugelassenen Mitbewerbers zur Wahl des Oberbürgermeisters am 5. Februar 2015 am vergangenen Donnerstag (16. April 2015) abgewiesen.
Auch wenn es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis das Urteil mit seinen Entscheidungsgründen schriftlich vorliegt, so lässt sich jedoch aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ableiten, dass die vom Kläger aufgeführten Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl das Gericht nicht überzeugten. Der Amtsinhaber habe, so das Gericht, weder gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen, noch könne eine kurzzeitig beabsichtigte Plakatwerbung durch eine Brauerei als Unregelmäßigkeit angesehen werden, die Einfluss auf die Wahl genommen hätte.
Die Oberbürgermeisterwahl muss damit erwartungsgemäß nicht wiederholt werden. Abzuwarten bleibt, ob der Kläger Rechtsmittel gegen die Gerichtentscheidung einlegen wird.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 14:06 Uhr | Seitenaufrufe: 134« zurück zur News-Übersicht
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