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Im Rostocker "Polizeiruf 110: Tu es!" nahmen sich zwei junge Menschen das Leben. Hatte ein Nutzer eines Online-Forums sie dazu getrieben? So hat unseren Leserinnen und Lesern die Folge gefallen.
Sie ist nach einem Termin nicht nach Hause zurückgekehrt. Bislang gibt es keinen Hinweis auf ihren Aufenthaltsort, aber eine Vermutung.
Mit abgebrochenen Flaschen und einem Messer eskaliert ein Streit mitten in Rostock. Die Polizei ermittelt gegen drei Tatverdächtige.
Rostock-Lütten Klein (PIHR) - Am Montagabend, den 20.10.2025, gegen 22:30 Uhr, erhielt die Polizei über den Notruf den Hinweis auf eine randalierende Person in der Kopenhagener Straße im Rostocker Stadtteil Lütten Klein. Nach Angaben des Hinweisgebers soll ein Mann Passanten angepöbelt und auf Fahrzeuge eingeschlagen haben. Unverzüglich...
Quelle: HRO-News.de | Di., 13:57 Uhr
Wie fischt man nachhaltig und was passiert dabei unter Wasser? Ein Meeresforscher nimmt Kinder mit in die spannende Welt der Ostseefischerei.
Rostock-Dierkow (PIHR) - Am Montagvormittag, den 20. Oktober 2025, ereignete sich im Rostocker Stadtteil Dierkow ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer. Nach derzeitigem Erkenntnisstand parkte ein 50-jähriger deutscher Fahrzeugführer gegen 10:00 Uhr seinen VW am Straßenrand des Prettidamms, Höhe Hausnummer 15....
Quelle: HRO-News.de | Di., 11:54 Uhr
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (PIHR) - Am Abend des 22.10.2025 kam es gegen 22:15 Uhr, in der KTV in Rostock, zu einer Auseinandersetzung mit einer leichtverletzten Person. Der geschädigte 23-jährige Ukrainer befand sich mit seinen 6 ebenfalls ukrainischen Begleitern im Bereich des Friedhofsweges. Aus bisher ungeklärter Ursache entstand eine zunächst...
Quelle: HRO-News.de | Do., 04:43 Uhr
Wahlanfechtung blieb erfolglos
Rostock/Schwerin (HRPS) • Nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Wahlanfechtungsklage eines vom Wahlausschuss nicht zugelassenen Mitbewerbers zur Wahl des Oberbürgermeisters am 5. Februar 2015 am vergangenen Donnerstag (16. April 2015) abgewiesen.
Auch wenn es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis das Urteil mit seinen Entscheidungsgründen schriftlich vorliegt, so lässt sich jedoch aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ableiten, dass die vom Kläger aufgeführten Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl das Gericht nicht überzeugten. Der Amtsinhaber habe, so das Gericht, weder gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen, noch könne eine kurzzeitig beabsichtigte Plakatwerbung durch eine Brauerei als Unregelmäßigkeit angesehen werden, die Einfluss auf die Wahl genommen hätte.
Die Oberbürgermeisterwahl muss damit erwartungsgemäß nicht wiederholt werden. Abzuwarten bleibt, ob der Kläger Rechtsmittel gegen die Gerichtentscheidung einlegen wird.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 14:06 Uhr | Seitenaufrufe: 134« zurück zur News-Übersicht
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