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Die Hansestadt will gegen einen finnischen Konzern vorgehen – weil der Monteurwohnungen in „normalen“ Wohngebieten anbietet, dafür aber keine Genehmigung hat. Noch besser wäre es, Rostock würde endlich mehr Wohnraum ermöglichen. Doch daran hapert es.
Schweine werden in Narkose versetzt, von Ärzten oder Medizinstudenten aufgeschnitten, „operiert“ und danach getötet: Was sich anhört wie eine öffentliche Obduktion im Mittelalter, ist leider noch immer Praxis in der chirurgischen Aus- und Weiterbildung. Dabei gibt es längst bessere Methoden.
Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
In Rostock kommen Unfallchirurgen zusammen, um an narkotisierten Schweinen die Behandlung von lebensgefährlichen Verletzungen zu üben. Tierschützer fordern ein Ende dieser Praxis. Was sagen Sie dazu?
Rostock (PIHR) - Am heutigen Tag führte die Polizeiinspektion Rostock in den Rostocker Stadtteilen Evershagen und Lütten-Klein einen Einsatz mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften des Landeskriminalamtes M-V durch. Anlassgebend für den Polizeieinsatz war ein schwerer Raub, der sich nach polizeilichen Erkenntnissen am Abend...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 22:59 Uhr
Ein Unternehmen aus Finnland bietet in Rostock, Wismar und kleineren Orten in MV Wohnungen für Kurzzeitmieter wie Monteure an. Doch im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel hat die Firma keine Genehmigung dafür. Die Stadt will dagegen vorgehen, weil das Geschäftsgebaren die Wohnungsnot verschärfen könnte.
Rostock (HRPS) - Zu einer Veranstaltung „Mit Wasserstoff in die Zukunft: Führung bei rebus“ lädt Rostocks Volkshochschule jetzt ein. Interessenten erfahren bei einer Betriebsführung, wie die rebus Regionalbus Rostock GmbH den Nahverkehr mit Wasserstoff neugestaltet. Vorgestellt werden die Flotte aus 52 Wasserstoffbussen und...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:36 Uhr
Wahlanfechtung blieb erfolglos
Rostock/Schwerin (HRPS) • Nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Wahlanfechtungsklage eines vom Wahlausschuss nicht zugelassenen Mitbewerbers zur Wahl des Oberbürgermeisters am 5. Februar 2015 am vergangenen Donnerstag (16. April 2015) abgewiesen.
Auch wenn es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis das Urteil mit seinen Entscheidungsgründen schriftlich vorliegt, so lässt sich jedoch aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ableiten, dass die vom Kläger aufgeführten Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl das Gericht nicht überzeugten. Der Amtsinhaber habe, so das Gericht, weder gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen, noch könne eine kurzzeitig beabsichtigte Plakatwerbung durch eine Brauerei als Unregelmäßigkeit angesehen werden, die Einfluss auf die Wahl genommen hätte.
Die Oberbürgermeisterwahl muss damit erwartungsgemäß nicht wiederholt werden. Abzuwarten bleibt, ob der Kläger Rechtsmittel gegen die Gerichtentscheidung einlegen wird.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 14:06 Uhr | Seitenaufrufe: 134« zurück zur News-Übersicht
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