Endgültiges Wahlergebnis für den 2. Migrantenrat der Hansestadt Rostock / News / Seestadt Rostock
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Steigende Baulandpreise in Rostock, Darmstadt und Hamm: Hausbau wird teurer - Bild: Leipziger Volkszeitung
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 11:03 Uhr

Endgültiges Wahlergebnis für den 2. Migrantenrat der Hansestadt Rostock

Rostock (HRPS) • Der Wahlausschuss hat heute während seiner öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis der Wahl des 2. Migrantenrates der Hansestadt Rostock am 7. Juni 2015 ermittelt. Die 359 Wählerinnen und Wähler gaben insgesamt 995 gültige und 72 ungültige Stimmen ab. Wahlberechtigt waren 7.186 Rostockerinnen und Rostocker.

Die einzelnen Wahlvorschläge konnten folgende abgegebene gültige Stimmen auf sich vereinigen:

- Arabisch-Deutsche Gesellschaft (ADG): 102 Stimmen (1 Sitz)
- Verein "Freunde der russischen Sprache" (FdRS): 97 Stimmen (1Sitz)
- INTERNATIONAL (INTER): 99 Stimmen (1 Sitz)
- Jüdische Gemeinde Rostock (JGR): 307 Stimmen (3 Sitze)
- Links Alternative Liste (LAL): 254 Stimmen (2 Sitze)
- Einzelbewerberin Ritter (Ritter): 19 Stimmen (kein Sitz)
- VIETNAM LISTE (VL): 117 Stimmen (1 Sitz)
Gewählt wurden:

- Rachida Elmourahik (für die ADG),
- Larysa Osokina (für den FdRS),
- Cristian Gàrate (für die Liste INTER),
- Juri Rosov,
- Asja Grymberg und
- Valentina Engler (alle für die JGR),
- Imam-Jonas Dogesch und
- Dr. Hikmat Al-Sabty (beide für die LAL) sowie
- Duy Long Nguyen (für die VL).

Als Ersatzpersonen mit der festgestellten Reihenfolge nach Wahlvorschlägen wurden gewählt:

- Bachar Al-Mahdi (für die ADG),
- Galina Jesernitzki (für den FdRS),
- Rita Wiese und
- Zsofia Torma (beide für die Liste INTER)
- Samad Pirzad und
- Katayoun Hosseini (beide für die LAL) sowie
- Thi Thanh Van Vu (für die VL).
Das Wahlergebnis wird in der nächsten Ausgabe des STÄDTISCHEN ANZEIGERS, die am 24. Juni 2015 erscheint, öffentlich bekannt gemacht.
Gegen das Wahlergebnis können dann innerhalb von 14 Tagen vom Tag der Bekanntmachung an wahlberechtigte und vorschlagsberechtigte Personen Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Wahlleiter erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Wahlausschuss innerhalb eines Monats.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:17 Uhr | Seitenaufrufe: 740
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