Verbraucherfokus 2013: Schokolade aus Sonne – neue Hygienevergleichbarkeit / News / Seestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Di., 17:16 Uhr
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Die Präsidenten der IHKs in Rostock und Schwerin fordern ihren Neubrandenburger Amtskollegen Krister Hennige per Brief offen zum Rücktritt auf. Es geht um in einer ARD-Doku erhobene Vorwürfe gegen den Usedomer Unternehmer. Er soll einen indonesischen Mitarbeiter ausgebeutet haben.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:16 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Di., 13:51 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 08:00 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 08:51 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:09 Uhr

Verbraucherfokus 2013: Schokolade aus Sonne – neue Hygienevergleichbarkeit

Rostock (MLUV) • Heute wurden in Rostock die Ergebnisse der Arbeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte (VLÄ) sowie des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock vorgestellt. „Man kann festhalten, dass die Arbeit der Ämter dank des hohen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im letzten Jahr sehr gut funktioniert hat und der absolute Großteil der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern in einem hygienisch einwandfreiem Zustand ist“, bilanzierte Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus.
2013 wurden insgesamt 57 % bzw. 15.265 Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 22.607 Mal kontrolliert (+1,2 % zum Vorjahr). Die VLÄ führen risikoorientiert auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen beispielsweise Überprüfungen von Betriebsstatten durch, entnehmen Proben für verschiedene Laboruntersuchungen oder überwachen die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. „Insgesamt lässt sich festhalten, dass die festgestellten Mängel und Verstöße in etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre liegen“, so der Minister. Die Abstellung wird bei leichteren Mängeln, das ist zum Beispiel eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation, durch mündliche Anordnungen aufgegeben, schwerwiegende oder eine Vielzahl von Mängeln erfordern schriftliche Verfügungen. Unabhängig von der Mängelabstellung wird je nach Sachverhalt zusätzlich ein Verwarnungs- oder Bußgeld auferlegt. Bei dem Verdacht auf Vorliegen einer Straftat hat die Überwachungsbehörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abzugeben (Strafanzeige). Die an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Vorgänge betrafen u.a. folgende Sachverhalte: 18 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, 2 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Tier-Lebensmittelhygieneverordnung, 60 Anzeigen wegen irreführender Kennzeichnung.
Als absolute Neuheit führt M-V bundesweit erstmalig ein in sich schlüssiges Transparenzsystem zur Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung ein. Die VLÄ wurden aufgefordert, die nach bestimmten Kriterien erreichten Hygienekontrollpunkte den Lebensmittelunternehmern bei planmäßigen Vor-Ort-Kontrollen mitzuteilen. Die Kriterien für die Hygiene-Punktzahl werden je nach Risikograd des Unternehmens unterschiedlich gewertet, wobei Punkte für die Erfüllung/ Nichterfüllung rechtlicher vorgaben vergeben werden. Dabei ist zu beachten, dass dieses System einer Bonus-Malus-Regelung unterliegt, dass heißt 40 Punkte sind das gesetzliche Mindestmaß, während 0 Punkte nur erreichbar sind, wenn der Unternehmer in seiner Hygienepraxis Sicherungsmaßnahmen trifft, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen. Das heißt, dass eine niedrige Punktzahl die zuverlässige Einhaltung der Rechtsvorgaben bedeutet. (Siehe auch Grafik unten) „Nun lässt sich zusammenfassen, dass der absolute Großteil der Betriebe im grünen Bereich liegt. Daher appelliere ich an die Unternehmen, nutzen Sie die Chance und gehen sie selbstbewusst mit den Ergebnissen der Kontrollen um, nutzen Sie es als Standortvorteil und werben damit“, so Dr. Backhaus. Die Landesauswertung, deren Datenbank weiter ausgebaut wird, ist auf der LALLF-Homepage nach Betriebsarten gegliedert öffentlich zugänglich (Link).
Das LALLF hat außerdem insgesamt 8.202 Proben Lebensmittel sowie 566 Proben Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabak untersucht. Bei Lebensmitteln lag die Beanstandungsquote letztes Jahr bei 12,8% und damit exakt ein Prozent niedriger als im Vorjahr. Davon hatten rund 2/3 der Proben eine falsche Kennzeichnung. „Immer wieder finden die Kontrolleure Speisekarten, die zum Beispiel Schafskäse anbieten, der aber aus Kuhmilch ist. Auch gab es in einem Restaurant ‚regionalen‘ Fisch, der tatsächlich aber aus Kasachstan kam. Höhepunkt war eine Schokolade, die als Zutat ‚Sonne‘ auswies“, stellte Dr. Backhaus klar. Ein überaus positives Beispiel ist hingegen, dass das Bauernhofeis aus M-V, das in regionalen Wirtschaftskreisläufen hergestellt wird, hygienisch einwandfrei ist.
Darüber hinaus hat das LALLF aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) das Monitoring hierzu intensiviert. So wurde einerseits die Probenzahl stetig erhöht, so dass sie mittlerweile alleine dieses Jahr bereits um das fünffache höher liegt als im Gesamtjahr 2013. „Dem LALLF kommt beim Kampf gegen die APS eine Schlüsselrolle zu, da ein schnelles Erkennen der Seuche wichtig ist. Daher haben wir den epidemiologischen Dienst auch weiter gestärkt. Hier gilt es für Jäger, Tierhalter und Veterinäre weiter höchste Wachsamkeit zu halten“, mahnte der Minister.
Die Publikation ‚Verbraucherschutz im Fokus – Schwerpunktthemen 2013 in Mecklenburg-Vorpommern‘ finden Sie unter folgendem Link.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Sa., 17.01.1970 - 06:56 Uhr | Seitenaufrufe: 168
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