H5N8: epidemiologische Untersuchungen gehen weiter / News / Seestadt Rostock
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Quelle: Nordkurier | So., 07:30 Uhr
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Quelle: NDR.de | Mo., 10:28 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 12:30 Uhr

H5N8: epidemiologische Untersuchungen gehen weiter

Rostock (MLUV) • Nach den Nachweisen von H5N8 in Betrieben in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich laufen die epidemiologischen Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern weiter. "Das ist wie fast wie ein kriminologisches Puzzlespiel. Querverbindungen zu den betroffenen Betrieben im Ausland konnten wie allerdings bisher noch nicht feststellen", erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Mittlerweile wurden in Mecklenburg-Vorpommern 3.353 Proben untersucht, wobei der absolute Großteil vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock analysiert wurden (3.169). Alle Proben außerhalb des Seuchenbetriebes sind bisher negativ ausgefallen. Es wurden 163 Betriebe im Sperrbezirk (3km-Radius um Seuchenbetrieb)- und Beobachtungsgebiet (10km-Radius) beprobt. Außerdem wurden auch zahlreiche Umgebungsproben gesammelt. So wurden durch das LALLF unter anderem Höckerschwäne aus dem Raum Rostock und dem Kummerower See, Stockenten von der Insel Rügen oder ein Reiher vom Galenbecker See aus der unmittelbaren Umgebung des Seuchenbetriebes bearbeitet. Kontaktbetriebe, die durch Personenverkehr, Futtermittel- oder die Tierbeseitigungsfahrzeuge eine Verbindung zum Seuchenbetrieb haben, sind in die Überprüfungen einbezogen worden. Hierzu zählten u.a. Betriebe in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die durch die dortigen Behörden untersucht wurden. Hinzu kommen noch Proben des Futtermittels, der Einstreu oder von Hunden aus unmittelbarer Umgebung. "Mit sehr hohem Aufwand versuchen wir der Ursache des Ausbruchs von H5N8 auf die Spur zu kommen. So lange sich keine Ursache identifizieren lässt, müssen wir in alle Richtungen ermitteln und können uns nicht an teilweise wilden Spekulationen beteiligen", unterstrich der Minister.

Die Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen im Risikogebiet (50 km Radius um Seuchenbetrieb) sowie an Winterrastlagern von Zugvögeln in der Nähe von Gewässern bleibt bis mindestens zum 10. Dezember 2014 bestehen. Die Liste der betroffenen Gemeinden sowie weitere Informationen zu H5N8 finden Sie auf der Homepage des Ministeriums sowie bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Sa., 17.01.1970 - 10:28 Uhr | Seitenaufrufe: 141
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