Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel ab 28. Februar / News / Seestadt Rostock
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Deutschland-Ticket knackt Rekord in Region Rostock - Pendler begeistert - Bild: Nordkurier
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Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel ab 28. Februar

Rostock (HRPS) • Die Anordnung der Aufstallung von Geflügel im Risikogebiet vom 3. Februar 2015 wurde vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock zum 28. Februar 2015 aufgehoben. Somit entfällt ab morgen im gesamten Gebiet der Hansestadt Rostock die Pflicht, das Geflügel aufzustallen, teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit.

Sämtliche Restriktionsgebiete in Folge von Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und die damit verbundenen Beschränkungen nach der Geflügelpest-Verordnung sind nunmehr aufgehoben worden.

Im Rahmen des intensiven Wildvogelmonitorings zur Überwachung der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern wurden seit dem 17. November 2014, als das hochpathogene H5N8-Virus bei einer erlegten Wildente auf der Insel Rügen nachgewiesen wurde, keine weiteren positiven Befunde festgestellt.

Deutschlandweit sind nach dem letzten Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Anklam am 26. Januar 2015 und den letzten Nachweisen von hochpathogenem H5N8-Virus bei insgesamt drei Wildenten keine weiteren Fälle bei Hausgeflügel bzw. Nachweise bei Wildvögeln mehr zu verzeichnen gewesen.

Das Risiko der Einschleppung von hochpathogenem H5N8-Virus durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausgeflügelbestände wird vom Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, inzwischen als nur noch -mäßig- eingeschätzt.

Ungeachtet dessen sind die Geflügelhalterinnen und -halter, ganz gleich ob sie die Tiere in Ställen oder im Freien halten, zu erhöhter Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von direkten und indirekten Kontakten mit Wildvögeln aufgerufen. Bei einer sich verschlechternden Seuchensituation ist mit erneuten Restriktionen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund müssen Geflügelhalterinnen und -halter die Voraussetzungen schaffen, Geflügel auch für eine längere Zeit im Stall halten zu können.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Sa., 17.01.1970 - 12:50 Uhr | Seitenaufrufe: 155
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