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Mit 2,17 Promille war im Seehafen Rostock Schluss

Rostock-Überseehafen (PIHR) • Während der Kontrolle eines litauischen LKW-Gespannes am 02. November 2015 auf dem Gelände des Seehafens Rostock wurde durch die Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock beim Berufskraftfahrer starker Atemalkoholgeruch festgestellt. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,17 Promille. Mit einer solchen Blutalkoholkonzentration ist eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. Zur Beweissicherung im eingeleiteten Ermittlungsverfahren gem. § 316 StGB wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Die Rostocker Staatsanwaltschaft legte die Einziehung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro fest. Der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt. Bis zur Übergabe des Fahrzeuges an einen fahrtüchtigen Fahrer des Unternehmens stellten die Beamten die Fahrzeugschlüssel sicher.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 18:47 Uhr | Seitenaufrufe: 111
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