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Das diesjährige jüdische Lichterfest begann vor einer Woche mit einem schrecklichen Drama: Im australischen Sydney ermordeten Terroristen 15 Teilnehmer einer Chanukka-Feier. Doch davon ließ sich die Jüdische Gemeinde in Rostock nicht unterkriegen.
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Pre-Opening im Advent: Für unser 22. Türchen schauen wir in die östliche Altstadt. Hier entsteht unter jahrhundertealten Bögen ein Treffpunkt für Barkultur.
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Die Weihnachtszeit in Rostock ist voller Aktionen und Erlebnisse: Für unser 23. Türchen schauen wir auf eine Spendenaktion des Rotary Clubs Rostock zum Spiel der Seawolves.
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Von festlich bis psychedelisch: Rostock tanzt an den Feiertagen in Clubs und Hotels. Eine Übersicht.
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Dieb, Drogen, Reue: Warum Roman Z. trotz Bitten keine Bewährung bekommt – und was der Richter ihm eindringlich rät.
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Urlaubsplanungen - Stadtamt erinnert an Prüfung der Ausweisdokumente

Rostock (hrps) • Damit eine Urlaubsreise nicht mit Stress beginnt, sollte rechtzeitig vor Reisebeginn das Ausweisdokument  auf ausreichende Gültigkeit geprüft werden. Zu beachten ist, dass einige Staaten bei Einreise eine Restlaufzeit der Gültigkeit von mindestens sechs Monaten fordern. Personalausweise und Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die Bearbeitungszeiten liegen bei rund vier Wochen für die Herstellung von Reisepässen, bei Personalausweisen dauert es rund drei Wochen.

Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist ein besonderes Augenmerk auf die so genannte Biometrietauglichkeit des Passbildes zu legen. Passbilder, die bestimmte Merkmale nicht aufweisen, können durch die Ortsämter - letztlich im Interesse der Antragstellerinnen und Antragsteller - nicht akzeptiert werden. Die ortsansässigen Fotostudios sind über die Erfordernisse informiert.

Auch wer sich nicht mit Reiseabsichten trägt, ist gut beraten, wenn er gelegentlich einen Blick auf sein Dokument wirft. Das erspart  unnötige Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten. So kann das leichtfertige Versäumnis der Frist bei der Beantragung eines Personalausweises mit Verwarngeld bzw. Bußgeld geahndet werden. Von Gesetzes wegen muss nämlich jeder Bundesbürger entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass haben. Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 28,80 Euro, für einen Reisepass 59 Euro. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist immer möglich. Die Gebühr hierfür beträgt zehn Euro.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Tourismus & Freizeit | Fr., 16.01.1970 - 04:32 Uhr | Seitenaufrufe: 251
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