Vom Freihandelsabkommen bis zur Stärkung der Verbraucherbildung / News / Seestadt Rostock
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 05:03 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 08:03 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 11:01 Uhr

Vom Freihandelsabkommen bis zur Stärkung der Verbraucherbildung

Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 16. Mai 2014 in Rostock-Warnemünde

Rostock-Warnemünde (MLUV) • Zwischen dem 14. Und 16. Mai werden in Rostock Warnemünde die wichtigsten verbraucherschutzpolitischen Themen zwischen den zuständigen Ministern des Bundes und der Länder besprochen. „Die Vielzahl der zu behandelnden Themen – aktuell haben wir 59 Tagesordnungspunkte auf der Agenda – zeigen die deutliche thematische Breite der diesjährigen VSMK. Als Vorsitzland werden wir unter anderem die Stärkung der Verbraucherbildung und das transatlantische Freihandelsabkommen als Schwerpunktthemen in die Konferenz einbringen“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Im Vorfeld der Jahrestagung hat M-V sich bereits intensiv für die Stärkung der Verbraucherbildung eingesetzt. So fand Anfang April ein Treffen zwischen den Vertretern der Kultus- und der Verbraucherschutzministerkonferenzen statt, auf dem vor allem die Förderung von schulischer und außerschulischer Verbraucherbildung im Vordergrund stand. „Erst kürzlich hat eine PISA-Studie ergeben, dass 20 % der 15-jährigen in Deutschland mit dem Lösen von Alltagsproblemen überfordert ist. Deutschland belegte Platz 29 und liegt nur knapp über dem OECD-Durchschnitt. Dies kann nicht Anspruch einer Industrie- und Wissenschaftsnation wie Deutschland sein. Hier müssen wir ran“, unterstrich der Minister. Zu den zu lösenden Aufgaben in der Studie zählten u.a. der Kauf einer Fahrkarte am Automaten oder das Lesen von Stadtplänen.
Neben der Familie müssen Schulen Kinder und Jugendliche besser auf den Alltag vorbereiten. Dabei ist ein wesentliches Problem, dass die Materialien für den Schulunterricht oder die allgemeinen Verbraucherinformationen aktuell und praktikabel sind. Die Schnelligkeit der Technologieentwicklung und des Informationstransportes darf nicht dazu führen, dass beispielsweise vorrangig der Produktwerbung dienende Materialien teils unbemerkt in den Schulunterricht eindringen. „Daher haben wir uns gemeinsam darauf verständigt, dass bestehende Instrumente der Verbraucherbildung gestärkt werden sollten. Dies wurde für die kommende VSMK auf die Tagesordnung gesetzt“, erklärte Dr. Backhaus.
Etwa 30 Tagesordnungspunkte sind dem Bereich „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ zugeordnet. Hierbei geht es um Themen wie
-       Schutz bei der Nutzung digitaler Dienste oder in sozialen Netzwerken,
-       Transparenz für den Verbraucher bei Online-Vergleichs- und Bewertungsportalen, bei Geldanlagen, bei der Lebensmittelkennzeichnung oder dem Einsatz von Siegeln zur Produktkennzeichnung,
-       Fragen des Datenschutzes für Verbraucher einerseits im Zuge der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung, andererseits auch ganz konkret beim Scoring.
Schwerpunktthema wird allerdings das Transatlantische Freihandels- und Investitionspartnerschaftsabkommen sein. „Die Frage gilt zu klären, ob es vorsorgenden Verbraucherstandards weiter geben soll oder erst, wie in den USA, alles erlaubt ist, bis jemand vor Gericht etwas anderes erwirkt. Dies sind fundamentale Unterschiede. Das wird auch in weiten Teilen der Bevölkerung so gesehen. Ich werde mich ganz klar gegen ein Absenken der Standards stellen“, stellte der Minister klar.
Um ein solches Abkommen gerade mit Blick auf die genannten Bereiche, in den die Differenzen der Verhandlungspartner voraussichtlich groß bleiben werden, überhaupt zum Erfolg führen zu können, bedarf es einer intensiven, offenen, aber auch der demokratischen Teilhabe getragenen Befassung und Diskussion. „Gerade dies soll wohl verhindert werden. So zeigen jüngste Entwicklungen in Brüssel, dass die EU-Kommission ein Klageverfahren gegen die Mitgliedsstaaten für den Fall vorbereitet, dass die Parlamente dem Freihandelsabkommen zustimmen wollen. Das kann nicht sein und hat nichts mit Demokratie zu tun. Meiner Ansicht nach ist das Thema zu weitgreifend, dass das die EU alleine entscheiden kann“, mahnte Dr. Backhaus an.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Sa., 17.01.1970 - 05:32 Uhr | Seitenaufrufe: 169
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